Europäische Kommission startet Anhörung der Sozialpartner

SK – 05/2024

Die Digitalisierung hat einen großen Beitrag zur Veränderung der Arbeitswelt geleistet. Mobiles Arbeiten ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu einem festen Bestandteil ihres Arbeitslebens geworden. Obwohl die mobile Arbeit einen sehr großen Stellenwert eingenommen hat, gibt es zurzeit auf EU-Ebene keine Rechtsvorschriften, die das Recht auf Nichterreichbarkeit und die Telearbeit regeln.


Schon Ende 2019 hatte das Europäische Parlament erkannt, dass die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben immer mehr verschwimmen und daraufhin die Arbeit an einer Entschließung zum Recht auf Nichterreichbarkeit aufgenommen. Die Coronapandemie verstärkte die Notwendigkeit, in diesem Bereich zu handeln. In einer am 21. Januar 2021 angenommenen Entschließung forderten die Abgeordneten die Europäische Kommission dazu auf, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erlaubt, ihr Recht auf Nichterreichbarkeit wirksam wahrnehmen zu können. Außerdem sprach sich das Europäische Parlament für die Festlegung von Mindestanforderungen für Telearbeit aus.

Konsultation mit Sozialpartnern

Im Arbeitsprogramm 2022-2024 hatten sich die europäischen Sozialpartner darauf verständigt, Maßnahmen zur Regelung der Telearbeit und zur Einführung eines Rechts auf Nichterreichbarkeit zu ergreifen. Ihre Verhandlungen zur Aktualisierung ihrer Rahmenvereinbarung über Telearbeit aus dem Jahr 2002 waren jedoch ergebnislos. Daraufhin hat nun die Europäische Kommission auf Bitten der Sozialpartner eine förmliche Anhörung in die Wege geleitet. Bis zum 11. Juni sind die Sozialpartner dazu aufgerufen, sich zu den Chancen und Herausforderungen im mit Telearbeit und dem Recht auf Nichterreichbarkeit zu äußern. Außerdem sollten sie auch eine Einschätzung darüber abgeben, ob die Europäische Union (EU) Maßnahmen ergreifen sollte.  

Vorbereitende Maßnahmen

Um mehr Informationen über den sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Kontext zu erhalten, hat die Europäische Kommission eine Studie in Auftrag gegeben, die im März 2024 veröffentlicht wurde. Untersucht wurden  auch die Trends der Telearbeit und des Rechts auf Nichterreichbarkeit im Kontext der Digitalisierung und der Zukunft der Arbeit während und nach der Coronapandemie. Die Schlussfolgerungen ergaben, dass Telearbeit auf Dauer präsent bleiben wird und dass die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben im Rahmen von Telearbeit sichergestellt werden muss. Außerdem unterstrich die Studie, dass langfristige und koordinierte Lösung auf EU-Ebene gefunden werden müssen, die darauf abzielen, den Verwaltungsaufwand im Umgang mit den in den verschiedenen Mitgliedstaaten geltenden Steuer- und Sozialversicherungssystemen zu verringern.


Die Ergebnisse dieser Studie werden zusammen mit den Ergebnissen der Anhörung der Sozialpartner in die Vorbereitung von EU-Maßnahmen zur Telearbeit und zum Recht auf Nichterreichbarkeit einfließen.