Recht auf Nichterreichbarkeit
Europäische Kommission startet Anhörung der Sozialpartner
SK – 05/2024
Die Digitalisierung hat einen großen Beitrag zur Veränderung
der Arbeitswelt geleistet. Mobiles Arbeiten ist für viele Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer zu einem festen Bestandteil ihres Arbeitslebens geworden. Obwohl die
mobile Arbeit einen sehr großen Stellenwert eingenommen hat, gibt es zurzeit
auf EU-Ebene keine Rechtsvorschriften, die das Recht auf Nichterreichbarkeit
und die Telearbeit regeln.
Schon Ende 2019 hatte das Europäische Parlament erkannt,
dass die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben immer mehr verschwimmen und
daraufhin die Arbeit an einer Entschließung zum Recht auf Nichterreichbarkeit
aufgenommen. Die Coronapandemie verstärkte die Notwendigkeit, in diesem Bereich
zu handeln. In einer am 21. Januar 2021 angenommenen Entschließung forderten
die Abgeordneten die Europäische Kommission dazu auf, einen Gesetzesvorschlag
vorzulegen, der es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erlaubt, ihr Recht auf
Nichterreichbarkeit wirksam wahrnehmen zu können. Außerdem sprach sich das
Europäische Parlament für die Festlegung von Mindestanforderungen für
Telearbeit aus.
Konsultation mit Sozialpartnern
Im Arbeitsprogramm 2022-2024 hatten sich die europäischen
Sozialpartner darauf verständigt, Maßnahmen zur Regelung der Telearbeit und zur
Einführung eines Rechts auf Nichterreichbarkeit zu ergreifen. Ihre
Verhandlungen zur Aktualisierung ihrer Rahmenvereinbarung über Telearbeit aus
dem Jahr 2002 waren jedoch ergebnislos. Daraufhin hat nun die Europäische
Kommission auf Bitten der Sozialpartner eine förmliche Anhörung in die Wege
geleitet. Bis zum 11. Juni sind die Sozialpartner dazu aufgerufen, sich zu den
Chancen und Herausforderungen im mit Telearbeit und dem Recht auf
Nichterreichbarkeit zu äußern. Außerdem sollten sie auch eine Einschätzung
darüber abgeben, ob die Europäische Union (EU) Maßnahmen ergreifen sollte.
Vorbereitende Maßnahmen
Um mehr Informationen über den sozialen, wirtschaftlichen
und rechtlichen Kontext zu erhalten, hat die Europäische Kommission eine Studie
in Auftrag gegeben, die im März 2024 veröffentlicht wurde. Untersucht wurden auch die Trends der Telearbeit und des Rechts
auf Nichterreichbarkeit im Kontext der Digitalisierung und der Zukunft der
Arbeit während und nach der Coronapandemie. Die Schlussfolgerungen ergaben,
dass Telearbeit auf Dauer präsent bleiben wird und dass die Vereinbarkeit von
Beruf und Privatleben im Rahmen von Telearbeit sichergestellt werden muss. Außerdem
unterstrich die Studie, dass langfristige und koordinierte Lösung auf EU-Ebene
gefunden werden müssen, die darauf abzielen, den Verwaltungsaufwand im Umgang
mit den in den verschiedenen Mitgliedstaaten geltenden Steuer- und
Sozialversicherungssystemen zu verringern.
Die Ergebnisse dieser Studie werden zusammen mit den
Ergebnissen der Anhörung der Sozialpartner in die Vorbereitung von EU-Maßnahmen
zur Telearbeit und zum Recht auf Nichterreichbarkeit einfließen.