Bewegung bei REACH und PFAS?

SK – 06/2024

Die Zukunft der europäischen Chemikalienpolitik wird maßgeblich von der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit bestimmt, die im Oktober 2020 verabschiedet wurde. Die Abschaffung von Per- und Polyfluoralkylstoffen (PFAS), deren Verwendung nicht unerlässlich ist, gehört zu einem der Hauptziele dieser Strategie. Außerdem soll die REACH-Verordnung, die sich mit der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe befasst, als einer der Ecksteine der Chemikalienregulierung überarbeitet werden. Die beiden Initiativen konnten jedoch nicht, wie von der Europäischen Kommission geplant, angestoßen werden.

Dauerhafte Ausnahmen für essentielle Verwendungen von PFAS

Bei PFAS kamen der Europäischen Kommission fünf Länder (Dänemark, Deutschland, die Niederlande, Schweden und Norwegen) zuvor, die im Januar 2023 ihren Beschränkungsvorschlag zu PFAS bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht haben. Dieser sieht vor, dass PFAS nur noch in Bereichen zum Einsatz kommen dürfen, in denen es auf absehbare Zeit keine geeigneten Alternativen gibt. Die Ausschüsse der ECHA für Risikobeurteilung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) arbeiten momentan an ihren Gutachten, die für die Entscheidung der Europäischen Kommission hinsichtlich der Beschränkung von PFAS herangezogen werden.


Da mehr als 10.000 Stoffe von dem Beschränkungsvorschlag erfasst werden, ist die Prüfung durch RAC und SEAC komplex und langwierig. Abgeordnete des Europäischen Parlaments haben daher schon mehrfach auf Unsicherheiten für kritische Sektoren, die PFAS in Medizinprodukten, Arzneimitteln, erneuerbaren Energien, Batterien und Halbleitern nutzen, hingewiesen. Auch die Industrie schlägt schon länger Alarm, da PFAS in einigen Bereich nicht leicht ersetzt werden können.


Die Problematik wurde im Frühjahr dieses Jahres wieder vom Abgeordneten Peter Liese (EVP, DE) aufgegriffen und an die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen herangetragen. In ihrem Antwortschreiben ging sie auf die Forderung von dauerhaften Ausnahmen für essentielle Verwendungen ein und unterstrich, dass die Europäische Kommission zum jetzigen Zeitpunkt keine Rechtssicherheit darüber schaffen kann, welche Verwendungen von der Beschränkung ausgenommen werden können.

Wünsche für die Überarbeitung der REACH-Verordnung

Für die Überarbeitung der REACH-Verordnung war ursprünglich ein Zeitplan bis Ende 2022 vorgesehen, der sich dann verschob und schließlich ganz aus dem Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission  verschwand. Die Umweltminister Dänemarks, Finnlands, Luxemburgs und Norwegens haben nun die Initiative ergriffen, die Überarbeitung voranzutreiben. Ende Mai haben sie sich an die Parlamentsausschüsse für Umwelt und für den Binnenmarkt gewandt. In ihrem Brief baten sie die Abgeordneten um ihre Unterstützung, damit die Europäische Kommission nach den Wahlen so schnell wie möglich einen grünen und ehrgeizigen Vorschlag zur Überarbeitung der REACH-Verordnung vorlegt. Es bleibt abzuwarten, ob und wann die Europäische Kommission ihrer Bitte folgt und ob dieser so ambitioniert ausfällt wie Dänemark, Finnland, Luxemburg und Norwegen fordern.