EU-Chemikalienpolitik
Bewegung bei REACH und PFAS?
SK – 06/2024
Die Zukunft der europäischen Chemikalienpolitik wird
maßgeblich von der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit bestimmt, die im
Oktober 2020 verabschiedet wurde. Die Abschaffung von Per- und
Polyfluoralkylstoffen (PFAS), deren Verwendung nicht unerlässlich ist, gehört
zu einem der Hauptziele dieser Strategie. Außerdem soll die REACH-Verordnung,
die sich mit der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung
chemischer Stoffe befasst, als einer der Ecksteine der Chemikalienregulierung
überarbeitet werden. Die beiden Initiativen konnten jedoch nicht, wie von der
Europäischen Kommission geplant, angestoßen werden.
Dauerhafte Ausnahmen für essentielle Verwendungen von PFAS
Bei PFAS kamen der Europäischen Kommission fünf Länder
(Dänemark, Deutschland, die Niederlande, Schweden und Norwegen) zuvor, die im
Januar 2023 ihren Beschränkungsvorschlag zu PFAS bei der Europäischen
Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht haben. Dieser sieht vor, dass PFAS nur
noch in Bereichen zum Einsatz kommen dürfen, in denen es auf absehbare Zeit
keine geeigneten Alternativen gibt. Die Ausschüsse der ECHA für
Risikobeurteilung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) arbeiten
momentan an ihren Gutachten, die für die Entscheidung der Europäischen
Kommission hinsichtlich der Beschränkung von PFAS herangezogen werden.
Da mehr als 10.000 Stoffe von dem Beschränkungsvorschlag
erfasst werden, ist die Prüfung durch RAC und SEAC komplex und langwierig. Abgeordnete
des Europäischen Parlaments haben daher schon mehrfach auf Unsicherheiten für kritische
Sektoren, die PFAS in Medizinprodukten, Arzneimitteln, erneuerbaren Energien,
Batterien und Halbleitern nutzen, hingewiesen. Auch die Industrie schlägt schon
länger Alarm, da PFAS in einigen Bereich nicht leicht ersetzt werden können.
Die Problematik wurde im Frühjahr dieses Jahres wieder vom
Abgeordneten Peter Liese (EVP, DE) aufgegriffen und an die
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen herangetragen. In ihrem Antwortschreiben ging sie auf die Forderung von dauerhaften Ausnahmen für essentielle
Verwendungen ein und unterstrich, dass die Europäische Kommission zum jetzigen
Zeitpunkt keine Rechtssicherheit darüber schaffen kann, welche Verwendungen von
der Beschränkung ausgenommen werden können.
Wünsche für die Überarbeitung der REACH-Verordnung
Für die Überarbeitung der REACH-Verordnung war ursprünglich
ein Zeitplan bis Ende 2022 vorgesehen, der sich dann verschob und schließlich
ganz aus dem Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission verschwand. Die Umweltminister Dänemarks,
Finnlands, Luxemburgs und Norwegens haben nun die Initiative ergriffen, die
Überarbeitung voranzutreiben. Ende Mai haben sie sich an die Parlamentsausschüsse
für Umwelt und für den Binnenmarkt gewandt. In ihrem Brief baten sie die
Abgeordneten um ihre Unterstützung, damit die Europäische Kommission nach den
Wahlen so schnell wie möglich einen grünen und ehrgeizigen Vorschlag zur
Überarbeitung der REACH-Verordnung vorlegt. Es bleibt abzuwarten, ob und wann
die Europäische Kommission ihrer Bitte folgt und ob dieser so ambitioniert
ausfällt wie Dänemark, Finnland, Luxemburg und Norwegen fordern.