Plattformbeschäftigung in Belgien
Belgien weitet Schutz gegen Arbeitsunfälle aus.
SK – 06/2024
Die Absicherung von Plattformbeschäftigten ist für Belgien
schon länger ein Thema. Bereits seit dem 1. Januar 2023 gibt es Regeln für die gesetzliche
Beschäftigungsvermutung von Plattformbeschäftigten. Das belgische Gesetz folgt dabei
dem Modell, das 2021 im Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie
zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten vorgestellt
wurde und passte dies auf die Gegebenheiten des Landes an.
Trotz dieser Errungenschaft sah der belgische
Wirtschaftsminister Pierre-Yves Dermagne weiteren Handlungsbedarf für
Plattformbeschäftigte, die als Selbstständige agieren. Vor allem, wenn es um
ihre Absicherung gegen Arbeitsunfälle geht. Daher brachte er Ende März in den
Rat der Minister den Entwurf eines königlichen Erlasses zur Festlegung von
Mindestbedingungen für Versicherungsverträge, die die Betreiber digitaler
Plattformen für die Selbstständigen dieser Plattformen abschließen müssen, ein.
Besser geschützt bei Arbeitsunfällen
Gemäß dem königlichen Erlass müssen Plattformbetreiber für ihre
selbstständigen Plattformbeschäftigten während der Ausübung ihrer Tätigkeit
eine allgemeinrechtliche Pflichtversicherung gegen Arbeitsunfälle abschließen. Diese
Versicherung soll sich auf Arbeitsunfälle und Unfälle erstrecken, die auf dem
Weg von und zur Tätigkeit entstehen. Die bestehenden Regeln für Arbeitnehmer
lassen sich nur schwer auf Selbstständige übertragen. Daher sollen die Entschädigungen
für selbstständige Plattformbeschäftigte auf der Grundlage von Pauschalen
berechnet werden.
Vor allem für Plattformbeschäftigte, die als Kuriere
arbeiten, sind die neuen Regelungen zum Schutz gegen Arbeitsunfälle und
Wegeunfälle relevant, da sie laut Minister Dermagne einem höheren Risiko
ausgesetzt sind, einen Arbeitsunfall zu erleiden. Dies haben auch die großen
Marktteilnehmer wie Deliveroo und Uber bereits erkannt und bieten daher schon
eine Versicherung gegen Arbeitsunfälle an, wenn auch in geringerem Umfang als
die neuen belgischen Regeln.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Einrichtung eines
Arbeitsunfallfonds für selbstständige Mitarbeiter von auftraggebenden digitalen
Plattformen. Dieser Fond wird Unfallopfer und die Angehörigen entschädigen,
wenn die Plattform keine Pflichtversicherung abgeschlossen hat. Um allen
Akteuren genügend Zeit für die Umsetzung zu geben, treten die neuen Regelungen
zum Unfallversicherungsschutz von Plattformbeschäftigten in Belgien am 1.
Januar 2026 in Kraft.
Belgisches Plattformarbeitsregelungen in der Praxis
Die neuen Regeln sollten Plattformbeschäftigte besser schützen und
ermöglichen es ihnen gleichzeitig ihren Status als Selbstständige beizubehalten.
Dies ist laut Minister Dermagne vielen Plattformbeschäftigten in Belgien
wichtig, um ihnen die nötige Flexibilität zu bieten.
Die neuen Regeln sind notwendig, da nicht alle Plattformbeschäftigte
von den Plattformarbeitsregelungen profitieren, die seit dem 1. Januar 2023 in
Belgien gelten. Sie zielen drauf ab, die Neueinstufung von Plattformarbeitern
als Arbeitnehmer zu erleichtern. Als solche gelten für sie auch die gesetzlichen
Regelungen zum Schutz gegen Arbeitsunfälle und Wegeunfälle für Arbeitnehmer.
Momentan gibt es jedoch kaum Arbeitsverträge für Essenskuriere. Die Ausnahme
bildet Takeaway, eine Plattform, die schon immer mit Kurieren in Festanstellung
gearbeitet hat. Drei Kuriere, die für Uber Eats arbeiten, sind daher im letzten
Jahr vor die Kommission für Arbeitsbeziehungen gezogen. Diese entschied im
Mai, dass das Arbeitsverhältnis zwischen drei Zustellern und dem Unternehmen
Uber Eats als abhängige Beschäftigung qualifiziert werden muss. Es bleibt
abzuwarten, ob die Entscheidung der Kommission für Arbeitsbeziehungen als
Präzedenzfall für die gesamte Branche gelten wird.