Belgien weitet Schutz gegen Arbeitsunfälle aus

SK – 06/2024

Die Absicherung von Plattformbeschäftigten ist für Belgien schon länger ein Thema. Schon seit dem 1. Januar 2023 gibt es Regeln für die gesetzliche Beschäftigungsvermutung von Plattformbeschäftigten. Das belgische Gesetz folgt dabei dem Modell, das 2021 im Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten vorgestellt wurde und passte dies auf die Gegebenheiten des Landes an.


Trotz dieser Errungenschaft sah der belgische Wirtschaftsminister Pierre-Yves Dermagne weiteren Handlungsbedarf für Plattformbeschäftigte, die als Selbstständige agieren. Vor allem wenn es um ihre Absicherung gegen Arbeitsunfälle geht. Daher brachte er Ende März in den Rat der Minister den Entwurf eines königlichen Erlasses zur Festlegung von Mindestbedingungen für Versicherungsverträge, die die Betreiber digitaler Plattformen für die Selbstständigen dieser Plattformen abschließen müssen, ein.

Besser geschützt bei Arbeitsunfällen

Gemäß dem königlichen Erlass müssen Plattformbetreiber für ihre selbstständigen Plattformbeschäftigten während der Ausübung ihrer Tätigkeit eine allgemeinrechtliche Pflichtversicherung gegen Arbeitsunfälle abschließen. Diese Versicherung soll sich auf Arbeitsunfälle und Unfälle erstrecken, die auf dem Weg von und zur Tätigkeit entstehen. Die bestehenden Regeln für Arbeitnehmer lassen sich nur schwer auf Selbstständige übertragen. Daher sollen die Entschädigungen für selbstständige Plattformbeschäftigte auf der Grundlage von Pauschalen berechnet werden.


Vor allem für Plattformbeschäftigte, die als Kuriere arbeiten, sind die neuen Regelungen zum Schutz gegen Arbeitsunfälle und Wegeunfälle relevant, da sie laut Minister Dermagne einem höheren Risiko ausgesetzt sind, einen Arbeitsunfall zu erleiden. Dies haben auch die großen Marktteilnehmer wie Deliveroo und Uber bereits erkannt und bieten daher schon eine Versicherung gegen Arbeitsunfälle an, wenn auch in geringerem Umfang als die neuen belgischen Regeln.


Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Einrichtung eines Arbeitsunfallfonds für selbstständige Mitarbeiter von auftraggebenden digitalen Plattformen. Dieser Fond wird Unfallopfer und die Angehörigen entschädigen, wenn die Plattform keine Pflichtversicherung abgeschlossen hat. Um allen Akteuren genügend Zeit für die Umsetzung zu geben, treten die neuen Regelungen zum Unfallversicherungsschutz von Plattformbeschäftigten in Belgien am 1. Januar 2026 in Kraft.

Belgisches Plattformarbeitsregelungen in der Praxis

Die neuen Regeln sollten Plattformbeschäftigte besser schützen und ermöglichen es ihnen gleichzeitig ihren Status als Selbstständige beizubehalten. Dies ist laut Minister Dermagne vielen Plattformbeschäftigten in Belgien wichtig, um ihnen die nötige Flexibilität bietet.


Die neuen Regeln sind notwendig, da nicht alle Plattformbeschäftigte von den Plattformarbeitsregelungen profitieren, die seit dem 1. Januar 2023 in Belgien gelten. Sie zielen drauf ab, die Neueinstufung von Plattformarbeitern als Arbeitnehmer zu erleichtern. Als solche gelten für sie auch die gesetzlichen Regelungen zum Schutz gegen Arbeitsunfälle und Wegeunfälle für Arbeitnehmer. Momentan gibt es jedoch kaum Arbeitsverträge für Essenskuriere. Die Ausnahme bildet Takeaway, eine Plattform, die schon immer mit Kurieren in Festanstellung gearbeitet hat. Drei Kuriere, die für Uber Eats arbeiten, sind daher im letzten Jahr vor die Kommission für Arbeitsbeziehungen gezogen. Dieser entschied im Mai, dass das Arbeitsverhältnis zwischen drei Zustellern und dem Unternehmen Uber Eats als abhängige Beschäftigung qualifiziert werden muss. Es bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung der Kommission für Arbeitsbeziehungen als Präzedenzfall für die gesamte Branche gelten wird.