Ausschüsse im Europäischen Parlament
Im Juli konstituieren sich die Ausschüsse für die neue Legislaturperiode.
HS – 07/2024
Am 4. Juli
war die interne Frist für die Fraktionsbildung im Europäischen Parlament. Dies
ist keine harte Deadline, stattdessen sind Neubildungen und Wechsel jederzeit
möglich. Doch auf Basis der dann kommunizierten Größe der Fraktionen werden
wichtige Posten wie die der 14 Vizepräsidentinnen und ‑präsidenten des
Europäischen Parlaments sowie der Ausschussvorsitzenden verteilt. Ein
Ausschussvorsitz bringt Macht mit sich – die Vorsitzenden setzen die Agenda und
spielen eine führende Rolle in den Trilogen, also den Verhandlungen mit den
anderen europäischen Institutionen im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses.
Vergabe der Ausschussvorsitze
Nach einem
vorläufigen Übereinkommen haben die Fraktionen am 9. Juli und damit eine Woche
vor der konstituierenden Sitzung des neuen Parlaments die wichtigsten Ämter
zwischen sich verteilt. Mit Blick auf die Vorsitze in den Ausschüssen kamen der
EVP nach dem D’Hondt-Verfahren insgesamt sieben (Voll- und Unter-) Ausschüsse
zu und der S&D fünf. Die liberale Renew-Fraktion und die rechtskonservative
EKR zogen drei Ausschüsse; die Grünen, die Linken und die neue
Rechtsaußenfraktion „Patrioten für Europa“ je zwei. Es ist aber davon
auszugehen, dass die Vorsitze letzterer wegen der Aufrechterhaltung des
sogenannten „cordon sanitaire“ noch auf andere Gruppen verteilt werden.
Rolle der Konferenz der Präsidenten
Die Konferenz
der Präsidenten – Parlamentspräsidentin und Fraktionsvorsitzende – legt bei
ihrer Sitzung am 11. Juli die Tagesordnung für die konstituierende Sitzung des
Parlaments vom 16. bis 19. Juli fest und nimmt die Aufteilung der Sitze im
neuen Parlament förmlich an. Außerdem legt sie einen Vorschlag für die
Ausschüsse und deren zahlenmäßige Zusammensetzung in der kommenden 10.
Legislaturperiode vor. Über diesen Vorschlag stimmt das Plenum am 17. Juli ab
und beginnt damit die neue Legislaturperiode. Am 18. Juli benennen die
Fraktionen die Mitglieder der Ausschüsse und am 19. Juli stimmt das Plenum über
die Namen der Mitglieder ab.
Konstituierung der Ausschüsse
In der Woche
nach der Plenarsitzung formieren sich die Ausschüsse. Als konstituiert gilt ein
Ausschuss, wenn die Mitglieder den Vorsitz und den ersten Stellvertreter oder
die erste Stellvertreterin gewählt haben. Drei weitere Vizevorsitzende können
auch noch zu einem späteren Zeitpunkt gewählt werden. Die Posten verteilen sich
üblicherweise auf die verschiedenen Fraktionen. Mit Blick auf die
Ausschussvorsitze ist es Ziel der Parlamentsverwaltung, dass in jedem Ausschuss
eine Frau entweder Vorsitzende oder Stellvertreterin wird. Es ist aber unklar,
ob dieser Wunsch befolgt werden kann.
Erstes Treffen der Koordinatorinnen und Koordinatoren
Am 24. Juli
sollen sich erstmals die Koordinatorinnen und Koordinatoren treffen, die pro
Ausschuss von den Fraktionen gewählt werden. Ihnen kommt eine wichtige Rolle
zu, da sie den Standpunkt ihrer Fraktion zu im Ausschuss behandelten Dossiers
koordinieren, die politische Arbeit ihrer jeweiligen Fraktionsmitglieder leiten
und zusammen mit den Ausschussvorsitzenden die Ausschussarbeit organisieren.
Nach der dann folgenden Sommerpause kommen die Ausschüsse ab dem 2. September
wieder zusammen.