Im Juli konstituieren sich die Ausschüsse für die neue Legislaturperiode.

HS – 07/2024

Am 4. Juli war die interne Frist für die Fraktionsbildung im Europäischen Parlament. Dies ist keine harte Deadline, stattdessen sind Neubildungen und Wechsel jederzeit möglich. Doch auf Basis der dann kommunizierten Größe der Fraktionen werden wichtige Posten wie die der 14 Vizepräsidentinnen und ‑präsidenten des Europäischen Parlaments sowie der Ausschussvorsitzenden verteilt. Ein Ausschussvorsitz bringt Macht mit sich – die Vorsitzenden setzen die Agenda und spielen eine führende Rolle in den Trilogen, also den Verhandlungen mit den anderen europäischen Institutionen im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses.

Vergabe der Ausschussvorsitze

Nach einem vorläufigen Übereinkommen haben die Fraktionen am 9. Juli und damit eine Woche vor der konstituierenden Sitzung des neuen Parlaments die wichtigsten Ämter zwischen sich verteilt. Mit Blick auf die Vorsitze in den Ausschüssen kamen der EVP nach dem D’Hondt-Verfahren insgesamt sieben (Voll- und Unter-) Ausschüsse zu und der S&D fünf. Die liberale Renew-Fraktion und die rechtskonservative EKR zogen drei Ausschüsse; die Grünen, die Linken und die neue Rechtsaußenfraktion „Patrioten für Europa“ je zwei. Es ist aber davon auszugehen, dass die Vorsitze letzterer wegen der Aufrechterhaltung des sogenannten „cordon sanitaire“ noch auf andere Gruppen verteilt werden.

Rolle der Konferenz der Präsidenten

Die Konferenz der Präsidenten – Parlamentspräsidentin und Fraktionsvorsitzende – legt bei ihrer Sitzung am 11. Juli die Tagesordnung für die konstituierende Sitzung des Parlaments vom 16. bis 19. Juli fest und nimmt die Aufteilung der Sitze im neuen Parlament förmlich an. Außerdem legt sie einen Vorschlag für die Ausschüsse und deren zahlenmäßige Zusammensetzung in der kommenden 10. Legislaturperiode vor. Über diesen Vorschlag stimmt das Plenum am 17. Juli ab und beginnt damit die neue Legislaturperiode. Am 18. Juli benennen die Fraktionen die Mitglieder der Ausschüsse und am 19. Juli stimmt das Plenum über die Namen der Mitglieder ab.

Konstituierung der Ausschüsse

In der Woche nach der Plenarsitzung formieren sich die Ausschüsse. Als konstituiert gilt ein Ausschuss, wenn die Mitglieder den Vorsitz und den ersten Stellvertreter oder die erste Stellvertreterin gewählt haben. Drei weitere Vizevorsitzende können auch noch zu einem späteren Zeitpunkt gewählt werden. Die Posten verteilen sich üblicherweise auf die verschiedenen Fraktionen. Mit Blick auf die Ausschussvorsitze ist es Ziel der Parlamentsverwaltung, dass in jedem Ausschuss eine Frau entweder Vorsitzende oder Stellvertreterin wird. Es ist aber unklar, ob dieser Wunsch befolgt werden kann.

Erstes Treffen der Koordinatorinnen und Koordinatoren

Am 24. Juli sollen sich erstmals die Koordinatorinnen und Koordinatoren treffen, die pro Ausschuss von den Fraktionen gewählt werden. Ihnen kommt eine wichtige Rolle zu, da sie den Standpunkt ihrer Fraktion zu im Ausschuss behandelten Dossiers koordinieren, die politische Arbeit ihrer jeweiligen Fraktionsmitglieder leiten und zusammen mit den Ausschussvorsitzenden die Ausschussarbeit organisieren. Nach der dann folgenden Sommerpause kommen die Ausschüsse ab dem 2. September wieder zusammen.