EU-HTA - Gemeinsame Nutzenbewertung in Europa
Endspurt zur Umsetzung.
CC – 10/2024
Viel Zeit bleibt nicht mehr, denn die gemeinsame
Nutzenbewertung von Gesundheitstechnologien (EU-HTA) soll in drei Monaten, ab
Januar 2025, schrittweise starten. Die EU-HTA harmonisiert die
Nutzenbewertungen von Gesundheitstechnologien für Arzneimittel und
Medizinprodukte.
Die entsprechende Verordnung (EU) 2021/2282 ist
am 12. Januar 2022 in Kraft getreten. Bis es ab Januar 2025 aber tatsächlich zu
den ersten europäischen Bewertungen in sogenannten Joint Clinical Assessments
kommen kann, fehlen noch einige wichtige Regelungen, mit denen Einzelheiten zur
Umsetzung geregelt werden
Vierte von sechs Durchführungsverordnung veröffentlicht
Die Europäische Kommission hat am 1. Oktober einen neuen Entwurf einer Durchführungsverordnung zur Bewertung von Gesundheitstechnologien
vorgelegt. Es handelt sich dabei um die vierte von insgesamt sechs
Durchführungsverordnungen. Mit den geplanten Durchführungsbestimmungen soll die
wissenschaftliche Bewertung von Arzneimitteln geregelt werden. Es sollen
Festlegungen getroffen werden, die beschreiben, wie Entwicklerinnen und
Entwickler von Gesundheitstechnologien frühzeitig Hinweise auf die Nachweise
und Daten erhalten können, die für die Durchführung einer gemeinsamen klinischen
Bewertung ihres Produkts erforderlich sind. Mit der Vorlage des Entwurfs ist
auch eine öffentliche Konsultation gestartet worden.
Bestandsaufnahme
Der im September aktualisierte Fahrplan zur EU-HTA bietet einen Überblick über den
aktuellen Umsetzungsstand. Von den insgesamt sechs vorgesehenen
Durchführungsverordnungen sind bislang im November drei in Kraft getreten.
Die erste Durchführungsverordnung wurde von der Europäischen
Kommission am 06. März veröffentlicht. Darin werden Verfahrensregeln für das
Zusammenwirken bei der Vorbereitung und Aktualisierung gemeinsamer klinischer
Bewertungen sowie Regelungen zum Informationsaustausch und der Beteiligung von
Expertinnen und Experten geregelt. Die Deutsche Sozialversicherung (DSV) hat
dazu im April Stellung
genommen und darauf hingewiesen dass ohne die Vorlage der noch zu
erarbeitenden Leitfäden einschließlich der Methodik keine ausreichende Klarheit
über Inhalt und Umfang der gemeinsamen klinischen Bewertungen von Arzneimitteln
besteht. Am 23. Mai wurde die Durchführungsverordnung angenommen und im Amtsblatt
veröffentlicht. Sie ist am 13. Juni in Kraft getreten. Geltung hat die
Verordnung ab dem 12. Januar 2025.
Die zweite Durchführungsverordnung soll gewährleisten, dass
die Bewertungen neuer Gesundheitstechnologien auf EU-Ebene unabhängig,
unparteiisch und frei von Interessenkonflikten erfolgen. Ein Entwurf dieser Verordnung wurde am 29. Mai veröffentlicht und wurde am 28. Oktober im
Amtsblatt veröffentlicht.
Die dritte Durchführungsverordnung ist inzwischen finalisiert. Ein Entwurf wurde am 26. Juni veröffentlicht und soll die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen der
Koordinierungsgruppe, der Europäischen Kommission und der Europäischen
Arzneimittel-Agentur (EMA) regeln. Die Durchführungsverordnung wurde am 21.
Oktober im Amtsblatt
veröffentlicht und tritt am 10. November in Kraft.
Der Entwurf der vierten Durchführungsverordnung über die Zusammenarbeit bei der
Vorbereitung und Aktualisierung gemeinsamer klinischer Bewertungen liegt, wie eingangs
erwähnt seit diesem Monat vor.
Die fünfte Durchführungsverordnung wird Bestimmungen zur
gemeinsamen wissenschaftlichen Beratung für Medizinprodukte (Joint Scientific
Consultation) enthalten, während die sechste Verordnung die Regelungen zur
gemeinsamen klinischen Bewertung von Medizinprodukten (Joint Clinical
Assessment) festlegt. Die Entwürfe dieser Verordnungen sollen noch im Laufe
dieses Jahres von der Europäischen Kommission vorgelegt werden. Sie müssen auch in diesem Jahr noch angenommen werden.
Hintergrund EU-HTA
Mit Hilfe von HTA kann der Mehrwert neuer
Gesundheitstechnologien im Vergleich zur aktuellen Standardtherapie bewertet
werden. Bisher fanden HTA-Verfahren allein auf nationaler Ebene statt, was dazu
führte, dass Entwickler und Entwicklerinnen von Gesundheitstechnologien ihre
Unterlagen mehrfach und zum Teil unterschiedlich aufbereitet für die
Bewertungsverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten vorlegen mussten. Das
EU-HTA Verfahren soll diesen Verwaltungsaufwand für die Entwickelnden
verringern und die Qualität der Bewertungen nach den internationalen Standards
der evidenzbasierten Medizin steigern. Die gemeinsame Bewertung wird den
nationalen HTA-Organisationen wissenschaftliche Informationen bereitstellen,
die sie für ihre Entscheidungen über die Preisgestaltung und Erstattung einer
Gesundheitstechnologie nutzen können. Aus Sicht der DSV war es hier wichtig,
dass die nationalen HTA-Organisationen selbst entscheiden können, in welchem
Umfang sie die europäischen Bewertungsergebnisse nutzen und übernehmen.