Umsetzung der Asbestrichtlinie
Europäische Kommission bereitet Leitlinien vor.
SK – 12/2024
Trotz verschiedener Maßnahmen der Europäischen
Union (EU) sind weiterhin 78 Prozent der berufsbedingten Krebserkrankungen auf
Asbestexposition zurückzuführen. Zwar wird Asbest nicht mehr verbaut, doch angesichts
vieler Renovierungs- und Abrissarbeiten in den Mitgliedstaaten werden
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in den kommenden Jahren vermehrt mit
diesem Stoff in Kontakt kommen. Umfassender Schutz für die Beschäftigten ist
daher unerlässlich. Dies hat auch die Europäische Kommission erkannt und im
letzten Jahr die Expositionsgrenzwerte für Asbest angepasst. Bis zum 21.
Dezember 2025 haben die Mitgliedstaaten noch Zeit, die Änderung
der Richtlinie zu Asbest am Arbeitsplatz (Richtlinie (EU) 2023/2668)
umzusetzen.
Neue Leitlinie soll praktische Anwendung erleichtern
Insbesondere um Mitgliedstaaten sowie kleinen
und mittleren Unternehmen bei der praktischen Anwendung zu unterstützen,
arbeitet die Europäische Kommission an einer Leitlinie zur Umsetzung der
Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz. Ziel dieser Leitlinie ist es, Beschäftigten,
Arbeitgebenden, Arbeitsschutzdiensten sowie anderen Personengruppen, die mit
Asbest am Arbeitsplatz in Berührung kommen, Ratschläge zur Vermeidung und
Verringerung von berufsbedingten Asbestexpositionen zur Verfügung zu stellen.
Die Leitlinien sollen bis Ende 2025 fertiggestellt werden.
Ein Höchstmaß an Schutz in der gesamten EU
Als Grundlage dienen EU-Leitlinien aus dem
Jahr 2012, die unter Einbeziehung neuer wissenschaftlicher, technischer und
rechtlicher Erkenntnisse aktualisiert werden sollen. Des Weiteren wird an
Orientierungshilfen gearbeitet, die zur Verbesserung der Einhaltung der
bestehenden Rechtsvorschriften und der Verbreitung von bewerten Verfahren in
der EU beitragen werden. Sie sollen vor allem Arbeitgebenden und
Mitgliedstaaten als Hilfe dienen, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
über die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen aufzuklären und so ein Höchstmaß an
Schutz zu erreichen.
Zwar sind die Verwendung und das
Inverkehrbringen von asbesthaltigen Produkten seit 2005 verboten, dennoch
kommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin mit diesen Stoffen in
Kontakt. Angemessene Schulung vor Bau-, Renovierungs- und Abrissarbeiten sind
daher unerlässlich. Fragen bezüglich geltender Bestimmungen, wie die
Unterweisung und Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung, sollten folglich
auch durch die Leitlinien abgedeckt werden.
Austausch mit Expertinnen und Experten
Zur Unterstützung des externen Dienstleisters
(RPA Europe Prague s.r.o. (RPA Prague) and Risk & Policy Analysts Ltd (RPA
Ltd)), der mit der Erstellung der Leitlinie betraut ist, hat die Europäische
Kommission im Herbst nach Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen
gesuchte. In Onlineworkshops setzten sie sich mit unterschiedlichen
Fragestellungen auseinander. Denn nicht nur im Baugewerbe kommt Asbest vor,
sondern auch bei der Abfallentsorgung, der Brandbekämpfung oder als Bestandsmaterial
in Schiffen und Zügen. Beschäftigte können somit in sämtlichen Bereichen, in
denen asbesthaltige Materialien verwendet werden, damit in Kontakt kommen.
Zum Austausch von Erfahrungen auf dem Gebiet
der Asbestexposition am Arbeitsplatz trug Ende November auch eine internationale
Onlinekonferenz bei. Neben rechtlichen und Durchsetzungsaspekten wurden die
wichtigsten Herausforderungen und mögliche Lösungen diskutiert. Abgerundet wurde
die Veranstaltung durch einen regen Austausch mit Vertretern der
Mitgliedstaaten, von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite und internationalen
Gästen. Letztere präsentierten Lösungsansätze der Internationalen
Arbeitsorganisation, wie beispielsweise aus Australien oder Kanada.
Schritte bis zur Fertigstellung
In den nächsten Monaten plant der Dienstleister die Erstellung
eines ersten Entwurfs der Leitlinien. Zukünftige Nutzerinnen und Nutzer sowie
interessierte Kreise können ihr Feedback während einer öffentlichen
Konsultation teilen. Zusätzlich sucht die Europäische Kommission nach
Teilnehmenden für Pilotprojekte. Sie sollen die praktische Anwendung der
Leitlinie vor ihrer Veröffentlichung testen.