Modernisierung des Arbeitsschutzrechtsrahmens.

SK – 01/2025

Der grüne und digitale Wandel macht auch vor der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz keinen Halt. Die Europäische Kommission hatte sich daher vorgenommen, den bestehenden Rechtsrahmen vor allem im Bereich der Arbeitsstätten und der Bildschirmarbeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Das Ziel, dies bis 2023 umzusetzen, wurde jedoch nicht erreicht. Daher obliegt es nun der Exekutiv-Vizepräsidentin Roxana Mînzatu und der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (GD EMPL), diese noch offene Maßnahme aus dem Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 umzusetzen.

ACSH fordert Überarbeitung von Arbeitsstätten- und Bildschirmgeräte-Richtlinien

Ein großer Schritt in Richtung Umsetzung wurde Ende 2024 durch den Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH) getätigt. Dieser nahm bei seiner letzten Sitzung Stellungnahmen zur Arbeitsstättenrichtlinie und der Richtlinie zur Arbeit an Bildschirmgeräten an. Bezüglich beider Richtlinien spricht sich der ACSH ausdrücklich für eine Überarbeitung aus. Denn nicht nur die Qualität und Produkteigenschaften der Hard- und Software, die am Arbeitsplatz verwendet werden, haben sich weiterentwickelt, sondern auch andere technologische Entwicklungen und die Digitalisierung haben Arbeitsplätze massiv verändert.

Arbeitsstätten der Zukunft

Um Arbeitsplätze an den Wandel anzupassen, spricht sich der ACSH für eine Ausweitung des Anwendungsbereiches der Arbeitsstättenrichtlinie aus. Der aktuelle Stand der Technik muss ebenso berücksichtigt werden, wie neue und zukünftige Arbeitsweisen. Dazu gehört auch, dass die Richtlinie neben Arbeitnehmende im Betrieb auch solche, die außerbetrieblich oder an Heimarbeitsplätzen arbeiten, erfassen muss. Auch eine inklusivere Ausgestaltung von Arbeitsplätzen, vor allem für bestimmte Risikogruppen und Arbeitnehmende, ist dem ACSH wichtig.


Verbesserungspotenzial gibt es bei der Planung und beim Bau von neuen Arbeitsstätten. Folglich schlug die Studie zur Ermittlung und Bewertung möglicher Optionen für die Überarbeitung der Arbeitsstättenrichtlinie Verpflichtungen für eine Einhaltung von Mindestanforderungen durch Bauherren und Planer vor. Diese Idee wurde vom ACSH begrüßt, sollte jedoch erst nach weiteren Untersuchungen und Datenerhebungen zu einem späteren Zeitpunkt in Erwägung gezogen werden.

Steigende Nutzung von Bildschirmgeräten

Da der Anteil, derer die tagtäglich intensiv an Computern, Laptops und Smartphones arbeiten, in den letzten 30 Jahren massiv angestiegen ist und auch der Einsatz von Bildschirmgeräten in verschiedenen Berufsfelder ausgeweitet wurde, sieht der ACSH dringend Handlungsbedarf. Eine Anpassung der Richtlinie sollte sich mit berufsbedingten Herausforderungen auseinandersetzen, die neue Technologien mit sich bringen. Zum einen hat die verbesserte Bildschirmtechnik dazu beigetragen, dass bestimmte Risikofaktoren gesunken sind, zum anderen ist die Prävalenz weiterer Risikofaktoren, beispielsweise psychischer oder psychosozialer Natur, gestiegen. Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass die Richtlinie zukunftssicherer wird und bleibt. Unterstützung wird vor allem für kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung durch unverbindliche EU-Leitlinien sowie nationale Behörden gefordert.

Ausblick

Zwar ähneln sich die Schlussfolgerungen für beide Richtlinien in vielen Punkten, dennoch ist sich der ACSH einig, dass die Richtlinie zur Arbeit an Bildschirmgeräten und die Arbeitsstättenrichtlinie nicht zusammengelegt werden sollten. Wann mit den Änderungsvorschlägen seitens der GD EMPL zu rechnen ist, bleibt ungewiss.


Auf der Grundlage der von der Europäischen Kommission im Herbst 2023 übermittelten Informationen wurden die vorbereitenden Arbeiten mit der Veröffentlichung der Stellungnahmen des ACSH und den Ergebnissen der Studien zur Ermittlung und Bewertung möglicher Optionen für die Überarbeitung beider Richtlinien abgeschlossen. Ob das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission, das am 11. Februar 2025 erscheinen soll, klarstellt, wann mit der Änderung der Arbeitsstättenrichtlinie und der Richtlinie zur Arbeit an Bildschirmgeräten zu rechnen ist, bleibt abzuwarten. Wahrscheinlich ist dies jedoch nicht, denn die GD EMPL hat eine ergänzende Studie zur Unterstützung der Überarbeitung der Arbeitsplatzrichtlinie und der Bildschirmrichtlinie in Auftrag gegeben.