
Digitaler Wandel im Arbeitsschutz
Modernisierung des Arbeitsschutzrechtsrahmens.
SK – 01/2025
Der grüne und digitale Wandel macht auch vor
der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz keinen Halt. Die Europäische
Kommission hatte sich daher vorgenommen, den bestehenden Rechtsrahmen vor allem
im Bereich der Arbeitsstätten und der Bildschirmarbeit zu überprüfen und
gegebenenfalls zu überarbeiten. Das Ziel, dies bis 2023 umzusetzen, wurde
jedoch nicht erreicht. Daher obliegt es nun der Exekutiv-Vizepräsidentin Roxana
Mînzatu und der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (GD EMPL),
diese noch offene Maßnahme aus dem Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit
und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 umzusetzen.
ACSH fordert Überarbeitung von Arbeitsstätten- und Bildschirmgeräte-Richtlinien
Ein großer Schritt in Richtung Umsetzung wurde
Ende 2024 durch den Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz (ACSH) getätigt. Dieser nahm bei seiner letzten Sitzung
Stellungnahmen zur Arbeitsstättenrichtlinie und der Richtlinie zur Arbeit an
Bildschirmgeräten an. Bezüglich beider Richtlinien spricht sich der ACSH
ausdrücklich für eine Überarbeitung aus. Denn nicht nur die Qualität und
Produkteigenschaften der Hard- und Software, die am Arbeitsplatz verwendet
werden, haben sich weiterentwickelt, sondern auch andere technologische
Entwicklungen und die Digitalisierung haben Arbeitsplätze massiv verändert.
Arbeitsstätten der Zukunft
Um Arbeitsplätze an den Wandel anzupassen, spricht
sich der ACSH für eine Ausweitung des Anwendungsbereiches der Arbeitsstättenrichtlinie
aus. Der aktuelle Stand der Technik muss ebenso berücksichtigt werden, wie neue
und zukünftige Arbeitsweisen. Dazu gehört auch, dass die Richtlinie neben Arbeitnehmende
im Betrieb auch solche, die außerbetrieblich oder an Heimarbeitsplätzen
arbeiten, erfassen muss. Auch eine inklusivere Ausgestaltung von Arbeitsplätzen,
vor allem für bestimmte Risikogruppen und Arbeitnehmende, ist dem ACSH wichtig.
Verbesserungspotenzial gibt es bei der Planung
und beim Bau von neuen Arbeitsstätten. Folglich schlug die Studie zur
Ermittlung und Bewertung möglicher Optionen für die Überarbeitung der
Arbeitsstättenrichtlinie Verpflichtungen für eine Einhaltung von
Mindestanforderungen durch Bauherren und Planer vor. Diese Idee wurde vom ACSH
begrüßt, sollte jedoch erst nach weiteren Untersuchungen und Datenerhebungen zu
einem späteren Zeitpunkt in Erwägung gezogen werden.
Steigende Nutzung von Bildschirmgeräten
Da der Anteil, derer die tagtäglich intensiv an
Computern, Laptops und Smartphones arbeiten, in den letzten 30 Jahren massiv
angestiegen ist und auch der Einsatz von Bildschirmgeräten in verschiedenen
Berufsfelder ausgeweitet wurde, sieht der ACSH dringend Handlungsbedarf. Eine
Anpassung der Richtlinie sollte sich mit berufsbedingten Herausforderungen auseinandersetzen,
die neue Technologien mit sich bringen. Zum einen hat die verbesserte
Bildschirmtechnik dazu beigetragen, dass bestimmte Risikofaktoren gesunken
sind, zum anderen ist die Prävalenz weiterer Risikofaktoren, beispielsweise
psychischer oder psychosozialer Natur, gestiegen. Außerdem muss dafür gesorgt
werden, dass die Richtlinie zukunftssicherer wird und bleibt. Unterstützung wird
vor allem für kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung durch
unverbindliche EU-Leitlinien sowie nationale Behörden gefordert.
Ausblick
Zwar ähneln sich die Schlussfolgerungen für
beide Richtlinien in vielen Punkten, dennoch ist sich der ACSH einig, dass die Richtlinie
zur Arbeit an Bildschirmgeräten und die Arbeitsstättenrichtlinie nicht
zusammengelegt werden sollten. Wann mit den Änderungsvorschlägen seitens der GD
EMPL zu rechnen ist, bleibt ungewiss.
Auf der Grundlage der von der Europäischen
Kommission im Herbst 2023 übermittelten Informationen wurden die vorbereitenden
Arbeiten mit der Veröffentlichung der Stellungnahmen des ACSH und den
Ergebnissen der Studien zur Ermittlung und Bewertung möglicher Optionen für die
Überarbeitung beider Richtlinien abgeschlossen. Ob das Arbeitsprogramm der
Europäischen Kommission, das am 11. Februar 2025 erscheinen soll, klarstellt,
wann mit der Änderung der Arbeitsstättenrichtlinie und der Richtlinie zur
Arbeit an Bildschirmgeräten zu rechnen ist, bleibt abzuwarten. Wahrscheinlich
ist dies jedoch nicht, denn die GD EMPL hat eine ergänzende Studie zur
Unterstützung der Überarbeitung der Arbeitsplatzrichtlinie und der
Bildschirmrichtlinie in Auftrag gegeben.