EU-Institutionen unterzeichnen Fahrplan zur Vertiefung des Binnenmarkts.

HS – 05/2026

Am Rande eines informellen Treffens der Staats- und Regierungschefinnen und -chefs in Zypern am 23. und 24. April haben der zyprische Präsident für die Ratspräsidentschaft sowie die Präsidentinnen des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission den Fahrplan „One Europe, One Market“ unterzeichnet. Dieser Fahrplan legt als bindende interinstitutionelle Vereinbarung gemeinsame Ziele und prioritäre Gesetzesvorhaben für die Vertiefung des Binnenmarkts bis Ende 2027 fest.

Vereinbarte Ziele

Die drei Institutionen verpflichten sich durch den Fahrplan, den Binnenmarkt entlang von fünf strategischen Prioritäten zu vertiefen: die Vereinfachung von Regeln, die stärkere Integration des Binnenmarkts durch den Abbau bestehender Barrieren, die Stärkung der europäischen Handelspolitik, die Senkung von Energiepreisen bei gleichzeitiger Dekarbonisierung sowie die Förderung der digitalen Transformation. Zudem vereinbaren die Institutionen eine engere politische Koordinierung und verpflichten sich unter Wahrung der jeweiligen institutionellen Zuständigkeiten zu einer zügigen Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen.

Prioritäre Gesetzesvorhaben

Von den grundlegenden Zielen abgesehen definiert der Fahrplan 42 prioritäre Gesetzesvorhaben und Handelsabkommen in den fünf genannten Bereichen, die für die weitere Integration des Binnenmarkts von besonderer Bedeutung sind. Für alle Vorhaben werden konkrete Fristen festgelegt, bis zu denen politische Einigungen erzielt werden sollen. So soll etwa zum Digital-Omnibus im Bereich der künstlichen Intelligenz bis Juni 2026 eine Einigung erreicht werden, ebenso zur eDeclaration für die Entsendung von Arbeitskräften. Für die European Business Wallets wird eine politische Einigung bis Ende 2026 angestrebt, für das Paket für faire Arbeitskräftemobilität bis zum dritten Quartal 2027.

Soziale Aspekte im Fahrplan

Soziale Aspekte spielen im Fahrplan insgesamt eine eher untergeordnete Rolle. Im Verlauf der Verhandlungen hatte deshalb das Europäische Parlament – insbesondere Abgeordnete von S&D und Grünen – eine entsprechende Anpassung gefordert. In der finalen Fassung wurde daraufhin ergänzt, dass bei der regelmäßigen Überprüfung des Fahrplans auch Maßnahmen zur stärkeren Berücksichtigung der sozialen Dimension des Binnenmarkts geprüft werden sollen. Zudem finden sich einzelne sozialpolitische Vorhaben unter den prioritären Gesetzesvorhaben, etwa die Initiative zur Portabilität von Kompetenzen, das Paket für Zusatzrenten sowie das Paket für faire Arbeitskräftemobilität.

Hintergrund

Hintergrund der Initiative sind geopolitische Rivalitäten, technologische Umbrüche und wirtschaftliche Unsicherheiten, denen mit einem stärkeren und besser integrierten europäischen Binnenmarkt begegnet werden soll. In den Verhandlungen setzten die Institutionen jedoch unterschiedliche Akzente und waren zu verschieden weitgehenden Zusagen bereit. So strich der Rat einzelne Elemente des ursprünglichen Kommissionsentwurfs, insbesondere die Vorgaben zur Vermeidung von Gold-Plating bei der nationalen Umsetzung von EU-Recht sowie die angestrebte stärkere Nutzung von Verordnungen anstelle von Richtlinien. Auch das Europäische Parlament brachte Änderungen ein und setzte vor allem eine stärkere Berücksichtigung sozialer Aspekte im Fahrplan durch.