
Klimawandelbedingte Wetterveränderungen
ACSH unterbreitet Vorschläge.
SK – 01/2025
Hitzewellen, Dürreperioden, Bedrohung durch
Hochwasser und andere extreme Witterungsbedingungen haben in den letzten Jahren
zugenommen. Für die Gesellschaft bedeutet dies, dass sie sich häufiger an die
Bedingungen des fortschreitenden Klimawandels anpassen muss. Steigende
Temperaturen haben nicht nur kurzfristige Folgen wie Dehydrierung, sondern
führen durch Minderung der Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit auch zu mehr
Arbeitsunfällen. Zwar geht der Strategische Rahmen der EU für Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 nicht explizit auf extreme Hitze oder
Hitzestress ein, dennoch identifizierte der Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz (ACSH) das Thema extreme Witterungsbedingungen als relevant
für den Arbeitsschutz. In seiner letzten Sitzung im November 2024 wurden zwei
Stellungnahmen mit Bezug auf den Klimawandel verabschiedet.
Bessere Vorbereitung auf hohe Temperaturen
Zusätzlich zur Einführung von Definitionen für
„extreme Hitze“ und „Hitzestress“ plädiert der ACSH für eine systematische,
langfristige und konsequente Umsetzung des Arbeitsschutzmanagements auch im
Hinblick auf klimawandelbedingte Wetterveränderungen und Hitzestress. Dies
beinhaltet vor allem für spezifische Sektoren, die stärker von extremer Hitze
und Hitzestress betroffen sind, die Umsetzung von technischen,
organisatorischen und persönlichen Maßnahmen, um die berufsbedingte Exposition
gegenüber großer Hitze und UV-Strahlung zu minimieren.
Neben Leitfäden zu bewährten Verfahren beziehungsweise
dem Austausch von Erfahrungen verschiedener Unternehmen zum Umgang mit
Hitzestress am Arbeitsplatz wird eine Ausweitung der Nutzung von sogenannten „Early
Warning Systems“ benötigt. Dafür müssen die Mitgliedstaaten mit ins Boot geholt
werden, da sie einerseits eine große Rolle bei der Analyse der Angemessenheit von
Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden vor Hitze und anderen extremen
Witterungsbedingungen spielen und anderseits bei der Bewusstseinsschaffung und
der Ausweitung von Trainingsangeboten mitwirken. Um die Umsetzung zu erleichtern,
müssen die Maßnahmen vor allem auf kleine und mittlere Unternehmen
zugeschnitten sein und Arbeitsinspektoren mit adäquaten Ressourcen ausgestattet
werden.
Auf EU-Ebene regt der ACSH an, dass Lücken in
der Gesetzgebung geschlossen werden sollten. Weitere Beratungen des ACSH sind
für dieses Jahr geplant, um genauere Vorschläge zu erarbeiten. Zur besseren
Überprüfung von Maßnahmen gegen Hitzestress und extreme Hitze sollte Eurostat die
Datensammlung für Statistiken zu Berufskrankheiten und Unfällen mit Hitzebezug verbessern.
Rolle der Normung im Klimawandel
Im Zusammenhang mit der öffentlich
zugänglichen Spezifikation (Publicly Available Specification, PAS) 45007 der
Internationalen Organisation für Normung (International Organization for
Standardization, ISO) befasste sich der ACSH mit Risiken und Chancen für den
Arbeitsschutz durch Klimawandel und Klimaschutz. Die sogenannte ISO/PAS 45007 soll
Organisationen als Leitfaden für die Einrichtung von Managementsystemen und
-praktiken im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dienen.
Im Gegensatz zum Bereich der
Produktsicherheit, die Normen zur Unterstützung verwendet, wird im Bereich der
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit mit Mindestanforderungen
gearbeitet. Daher wies der ACSH in seiner Stellungnahme zum ISO/PAS 45007
darauf hin, dass Aspekte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am
Arbeitsplatz auf Unternehmensebene nicht angemessen durch eine Norm allein
angegangen werden können. Besser ist oftmals eine Regelung durch Rechtsakten
und Vereinbarungen der Sozialpartner. Der PAS kann jedoch hilfreich sein,
sofern er nicht mit den gesetzlichen Anforderungen in Konflikt steht.
Da Arbeitgeber, Gewerkschaften und Regierungen
nicht gleichberechtigt an ISO/PAS 45007 mitarbeiten und dieser Standard
außerhalb des europäischen Kontextes erarbeitet wurde, sollte er nicht Teil der
Arbeitsschutzgesetzgebung werden. Dennoch unterstreicht der ACSH in seinen
Empfehlungen, dass Europa auf den PAS aufbauen kann. Vorrangig sollte die Rolle
der vom Europäischen Komitee für Normung (European Committee for
Standardization, CEN) eingesetzten strategischen Beratungsgruppe „Sicherheit
und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“ gestärkt werden. Darüber hinaus müsse die
Beobachtung von Entwicklungen in der Gesetzgebung bezüglich
Arbeitsschutzrisiken im Hinblick auf den Klimawandel und Klimamaßnahmen auf
nationaler und europäischer Ebene angestrebt werden.