ACSH unterbreitet Vorschläge.

SK – 01/2025

Hitzewellen, Dürreperioden, Bedrohung durch Hochwasser und andere extreme Witterungsbedingungen haben in den letzten Jahren zugenommen. Für die Gesellschaft bedeutet dies, dass sie sich häufiger an die Bedingungen des fortschreitenden Klimawandels anpassen muss. Steigende Temperaturen haben nicht nur kurzfristige Folgen wie Dehydrierung, sondern führen durch Minderung der Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit auch zu mehr Arbeitsunfällen. Zwar geht der Strategische Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 nicht explizit auf extreme Hitze oder Hitzestress ein, dennoch identifizierte der Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH) das Thema extreme Witterungsbedingungen als relevant für den Arbeitsschutz. In seiner letzten Sitzung im November 2024 wurden zwei Stellungnahmen mit Bezug auf den Klimawandel verabschiedet.

Bessere Vorbereitung auf hohe Temperaturen

Zusätzlich zur Einführung von Definitionen für „extreme Hitze“ und „Hitzestress“ plädiert der ACSH für eine systematische, langfristige und konsequente Umsetzung des Arbeitsschutzmanagements auch im Hinblick auf klimawandelbedingte Wetterveränderungen und Hitzestress. Dies beinhaltet vor allem für spezifische Sektoren, die stärker von extremer Hitze und Hitzestress betroffen sind, die Umsetzung von technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen, um die berufsbedingte Exposition gegenüber großer Hitze und UV-Strahlung zu minimieren.


Neben Leitfäden zu bewährten Verfahren beziehungsweise dem Austausch von Erfahrungen verschiedener Unternehmen zum Umgang mit Hitzestress am Arbeitsplatz wird eine Ausweitung der Nutzung von sogenannten „Early Warning Systems“ benötigt. Dafür müssen die Mitgliedstaaten mit ins Boot geholt werden, da sie einerseits eine große Rolle bei der Analyse der Angemessenheit von Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden vor Hitze und anderen extremen Witterungsbedingungen spielen und anderseits bei der Bewusstseinsschaffung und der Ausweitung von Trainingsangeboten mitwirken. Um die Umsetzung zu erleichtern, müssen die Maßnahmen vor allem auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnitten sein und Arbeitsinspektoren mit adäquaten Ressourcen ausgestattet werden.


Auf EU-Ebene regt der ACSH an, dass Lücken in der Gesetzgebung geschlossen werden sollten. Weitere Beratungen des ACSH sind für dieses Jahr geplant, um genauere Vorschläge zu erarbeiten. Zur besseren Überprüfung von Maßnahmen gegen Hitzestress und extreme Hitze sollte Eurostat die Datensammlung für Statistiken zu Berufskrankheiten und Unfällen mit Hitzebezug verbessern.

Rolle der Normung im Klimawandel

Im Zusammenhang mit der öffentlich zugänglichen Spezifikation (Publicly Available Specification, PAS) 45007 der Internationalen Organisation für Normung (International Organization for Standardization, ISO) befasste sich der ACSH mit Risiken und Chancen für den Arbeitsschutz durch Klimawandel und Klimaschutz. Die sogenannte ISO/PAS 45007 soll Organisationen als Leitfaden für die Einrichtung von Managementsystemen und -praktiken im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dienen.


Im Gegensatz zum Bereich der Produktsicherheit, die Normen zur Unterstützung verwendet, wird im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit mit Mindestanforderungen gearbeitet. Daher wies der ACSH in seiner Stellungnahme zum ISO/PAS 45007 darauf hin, dass Aspekte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz auf Unternehmensebene nicht angemessen durch eine Norm allein angegangen werden können. Besser ist oftmals eine Regelung durch Rechtsakten und Vereinbarungen der Sozialpartner. Der PAS kann jedoch hilfreich sein, sofern er nicht mit den gesetzlichen Anforderungen in Konflikt steht.


Da Arbeitgeber, Gewerkschaften und Regierungen nicht gleichberechtigt an ISO/PAS 45007 mitarbeiten und dieser Standard außerhalb des europäischen Kontextes erarbeitet wurde, sollte er nicht Teil der Arbeitsschutzgesetzgebung werden. Dennoch unterstreicht der ACSH in seinen Empfehlungen, dass Europa auf den PAS aufbauen kann. Vorrangig sollte die Rolle der vom Europäischen Komitee für Normung (European Committee for Standardization, CEN) eingesetzten strategischen Beratungsgruppe „Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“ gestärkt werden. Darüber hinaus müsse die Beobachtung von Entwicklungen in der Gesetzgebung bezüglich Arbeitsschutzrisiken im Hinblick auf den Klimawandel und Klimamaßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene angestrebt werden.