
Interoperables Europa
EU gibt Startschuss für bessere digitale Zusammenarbeit von Behörden.
UM – 01/2025
Am 13. März des letzten Jahres wurde die Verordnung für ein interoperables Europa beschlossen. Damit hat der europäische Gesetzgeber die öffentlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten verpflichtet, bei der Überarbeitung ihrer grenzüberschreitenden öffentlichen Dienste sicherzustellen, dass diese auch aus den anderen Mitgliedstaaten heraus genutzt werden können, wenn sie digitalisiert werden oder digitale Dienste überarbeitet werden. Diese Verpflichtung ist nun in Kraft getreten. Ab dem 12. Januar müssen öffentliche Verwaltungen in der gesamten Europäischen Union (EU) sogenannte Interoperabilitätsbewertungen durchführen, um diese Anforderung sicherzustellen.
Im Zentrum: Interoperabilitätsbewertungen
Interoperabilitätsbewertungen beschreiben einen Prozess, der dazu dient, die Möglichkeiten und Hindernisse für die grenzüberschreitende Interoperabilität auszuloten. Sie sollen Hilfestellung dabei leisten, dass öffentliche Verwaltungen frühzeitig erkennen, welche Maßnahmen sie treffen müssen, um einen nahtlosen grenzüberschreitenden Datenaustausch zu ermöglichen. Wird also für einen Geschäftsprozess eine digitale Lösung entwickelt, und hat dieser Prozess einen grenzüberschreitenden Charakter, dann ist zwingend auch eine digitale Schnittstelle anzubieten, die eine transeuropäische digitale Kommunikation ermöglicht. Die Europäische Kommission hatte hierzu Ende 2024 Leitlinien zur Standardisierung der Umsetzung von Interoperabilitätsbewertungen angenommen.
Interoperabilitätsportal und Berichts-Tool
Um den Austausch und die Arbeit an den Interoperabilitätsbewertungen in der Verwaltungspraxis zu erleichtern, hat die Europäische Kommission ein Online-Portal eingerichtet. Das Interoperable Europa Portal wird noch um ein Online-Tool ergänzt, das maschinenlesbare, mehrsprachige Berichte erstellen kann und diese öffentlich zugänglich macht. Darüber hinaus sind Schulungsmaßnahmen geplant, um die Beschäftigten des öffentlichen Sektors weiterzubilden, damit die Integration von Interoperabilitätslösungen in der gesamten EU gelingt und eine gute Basis für ein voneinander Lernen ermöglicht.
Betroffenheit der Sozialversicherung
Der Zugang zu Sozialversicherungsinformationen oder digitalen Patientenakten sind klassische Felder, auf die das Gesetz für ein interoperables Europa zielt. Allerdings sind viele Prozesse mit grenzüberschreitendem Charakter bereits geregelt oder in Vorbereitung. Die grenzüberschreitende Nutzung von Patientenakten liegt im Bereich des Europäischen Gesundheitsdatenraums. Informationen, auch zur Abrechnung, werden im Verfahren zum elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten (EESSI) zwischen den Sozialversicherungsträgern digital ausgetauscht. Grenzüberschreitende digitale Prozesse für die Bereitstellung der Bescheinigung PD A1 und damit des Nachweises, welcher Staat für die Sozialversicherung zuständig ist, als auch für die digitale Verwendung der europäischen Gesundheitskarte (EHIC) befinden sich derzeit im Projektstadium. Sie gehören zu den ersten Online-Diensten der öffentlichen Verwaltung, die künftig im einheitlichen digitalen Zugangstor abrufbar sein werden.
Dennoch gibt es auch in der Sozialversicherung Anwendungsfelder mit grenzüberschreitendem Charakter, für die noch keine einheitlichen europäischen digitalen Lösungen existieren. Ein Beispiel ist hier der Sterbedatenabgleich in der Rentenversicherung. Hier gibt es lediglich bilaterale Lösungen, die diese Schnittstelle haben. Dies könnte gut auf alle EU-Staaten ausgeweitet werden. Weitere Anwendungsfelder sind denkbar.