Neuklassifizierung von Ethanol könnte weitreichende Folgen haben.

SK – 05/2025

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) überprüft derzeit den zugelassenen Wirkstoff Ethanol, der unter anderem in Desinfektions-, Lösungs- und Konservierungsmitteln eingesetzt wird. Bei sachgemäßer Anwendung gelten Tätigkeiten mit Ethanol bislang als arbeitsschutzrechtlich unbedenklich. Eine mögliche Neuklassifizierung könnte jedoch Verwendungsbeschränkungen nach sich ziehen – mit weitreichenden Folgen für viele Sektoren.

Gründe für die Neuklas­si­fi­zie­rung

Die Biozidprodukte-Verordnung der Europäischen Union (EU) regelt unter anderem das Inverkehrbringen und die Verwendung von Produkten, die zur Bekämpfung von Bakterien, Pilzen, Schädlingen oder Insekten eingesetzt werden. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung im Jahr 2012 müssen alle Wirkstoffe, die vor 2013 auf den europäischen Markt kamen, neu bewertet werden. Auch Ethanol unterliegt dieser Neubewertung. Dabei wird geprüft, ob der Stoff als potenziell krebserregend, erbgutverändernd oder reproduktionsschädigend einzustufen ist.


Untersucht werden drei Biozidproduktarten, in denen Ethanol verwendet wird:

  • Hygieneprodukte für den Menschen, wie Handdesinfektionsmittel;
  • Desinfektionsmittel und Algizide, die nicht für den direkten Kontakt mit Menschen oder Tieren bestimmt sind; und
  • Produkte für den Einsatz in Lebensmittel- und Futtermitteln.


Auswir­kungen einer Neuklas­si­fi­zie­rung

Die ausstehende Entscheidung der ECHA gilt als wegweisend, da sie die zukünftige Verwendung von Ethanol in Desinfektionsmitteln und anderen Biozidprodukten beeinflussen könnte. Es gibt kaum Alternativen, daher warnen zahlreiche Fachgesellschaften – wie die Deutsche Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene – vor den möglichen Folgen eines Wegfalls von Ethanol.


Insbesondere in Händedesinfektionsmitteln ist Ethanol unentbehrlich. Gegen bestimmte Viren, wie Adenoviren, Poliovirus oder humane Enteroviren, zeigt es eine deutlich höhere Wirksamkeit als andere Alkohole (zum Beispiel Propanol). Aus diesem Grund zählt die Weltgesundheitsorganisation Ethanol auch zu den unverzichtbaren Arzneimitteln. Eine Beschränkung der Nutzung oder gar ein Verbot könnte weitreichende Auswirkungen auf die Infektionskontrolle in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen haben.

Bewer­tung durch die ECHA

Bis Ende April hat die ECHA Feedback zu Alternativen für Ethanol eingeholt. Auch die DSV beteiligte sich. Der gesammelte Input wird jedoch nicht in die Entscheidung der Agentur einfließen, kann jedoch bei der anschließenden Entscheidungsfindung der EU-Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle spielen. Zusammen mit der Europäischen Kommission entscheiden diese – auf Grundlage der ECHA-Bewertungen – darüber, ob ethanolhaltige Biozidprodukte zugelassen werden dürfen. Bevor dies jedoch geschehen kann, muss die ECHA erst ihre Bewertung zur Neuklassifizierung abschließen.

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