Pexels – Petrit NikolliEPSCO-Ratstagung
Mitgliedstaaten positionieren sich zu Sozialschutz und Bürokratieabbau.
LB – 12/2025
Am 1. Dezember kamen die Sozial-
und Gesundheitsministerinnen und -minister im Rat für „Beschäftigung,
Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO) zusammen. An dem
Treffen nahm auch die zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen
Kommission, Roxana Mînzatu, teil. Auf der Tagesordnung standen unter anderem Maßnahmen
zur Vereinfachung sowie verbesserten Umsetzung und Durchsetzung von Regelungen im
Beschäftigungs- und Sozialbereich. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Bestrebungen
zum Bürokratieabbau formulierten die Mitgliedstaaten ihre Einschätzungen mit
dem klaren Anliegen, keinen Abbau des europäischen Sozialacquis oder der
Arbeitnehmerrechte zu riskieren.
Progress Report der Europäischen Kommission
Grundlage für den Austausch war
der Ende Oktober von Roxana Mînzatu vorgelegte Bericht der Europäischen
Kommission zu Maßnahmen zur Vereinfachung, Umsetzung und Durchsetzung in den
Bereichen soziale Rechte und Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und
Vorsorge für das erste Halbjahr 2025. Der Bericht nennt unter anderem
Legislativinitiativen für einen Europäischen Sozialversicherungsausweis (ESSPASS),
mit welchem zukünftig Bescheinigungen wie die A1 oder die Europäische
Krankenversicherungskarte (EHIC) digitalisiert werden soll. Daneben geht es um
Unterstützungsmaßnahmen für Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von
EU-Vorschriften, etwa der Richtlinie zur Plattformarbeit oder der Richtlinie zu
chemischen Arbeitsstoffen. Das übergeordnete Ziel der Europäischen Kommission lautet,
die administrativen Belastungen bis 2030 um 25 Prozent zu reduzieren.
Seit Ende des vergangenen Jahres
verfolgt die Europäische Union (EU) verstärkt das Ziel, Regelungen zu
vereinfachen und ihre praktische Umsetzung zu erleichtern. Insbesondere das
Wirtschaften innerhalb der EU soll so effizienter und schneller werden.
Zahlreiche Politikbereiche haben hierzu bereits konkrete
Entbürokratisierungsschritte eingeleitet. Im Bereich Beschäftigung und Soziales
gibt es bislang jedoch kein Omnibusvorhaben, das mehrere Regelungen gemeinsam
im Sinne der Bürokratieentlastung reformieren soll. Dagegen werden bei der
Überarbeitung bestehender Richtlinie regelmäßig Möglichkeiten der
Simplifizierung geprüft.
Soziale Errungenschaften bewahren
In der EPSCO-Sitzung wurde
deutlich, dass die Mitgliedstaaten – darunter auch Deutschland – den Abbau
bürokratischer Hürden grundsätzlich befürworten. Das gesetzte 25 Prozent-Ziel
bis 2030 wurde vor allem mit Blick auf kleinere und mittlere Unternehmen
begrüßt. Zugleich herrschte breiter Konsens darüber, dass Vereinfachung
keinesfalls als Vorstufe zu einer Deregulierung verstanden werden darf. Die
deutsche Delegation hob hervor, dass Maßnahmen zur Entlastung weder Arbeits-
noch Umweltstandards beeinträchtigen dürften. Die Delegationen aus Bulgarien,
Kroatien und Ungarn betonten, dass effizientere Verfahren und verständlichere
Regelungen notwendig sind, um Verwaltung und Unternehmen zu entlasten.
Gleichzeitig müsse aber sichergestellt werden, dass zentrale soziale
Errungenschaften, etwa im Arbeits- und Gesundheitsschutz, uneingeschränkt
erhalten bleiben.
Ein wiederkehrendes Thema war die
Balance zwischen wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit und starkem
Sozialschutz. Während Unternehmen in einem globalen Umfeld entlastet und ihre
Innovationsfähigkeit gestärkt werden sollen, darf dies nicht zu Lasten der Beschäftigten
gehen. Aus mehreren Ländern (wie Schweden oder Portugal) kam die Mahnung, dass
der Erhalt hoher Standards im Arbeitsschutz nicht nur ein sozialpolitisches
Ziel sei, sondern auch ein wirtschaftlicher Vorteil.
Zielgerichtete Vereinfachungen
Vereinfachungen sollten dort
ansetzen, wo sie tatsächliche Entlastungen bringen – etwa durch digitale
Verfahren, klarere Definitionen oder einheitliche administrative Prozesse.
Gleichzeitig muss bei jeder Änderung geprüft werden, ob sie unbeabsichtigte
Folgen wie verstärkte Schutzlücken, Schwarzarbeit oder das Risiko von
Sozialdumping erzeugen kann. Mehrere Staaten – wie Frankreich, Österreich oder
die Slowakei – unterstrichen, dass eine Entbürokratisierung bei der Entsendung
und der Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme (A1, eDeclaration,
ESSPASS) nur dann sinnvoll sei, wenn sie mit wirksamen Schutzstandards für
Beschäftigte und fairen Regeln für die EU-Mobilität verknüpft würden. Roxana
Mînzatu bezeichnete den ESSPASS in diesem Zusammenhang als „next bold step“.
Mehrere Staaten, darunter Irland,
Finnland, Luxemburg und Litauen, betonten die Bedeutung von Folgenabschätzungen
sowie die regelmäßige Überprüfung der bestehenden Gesetzgebung und ihrer
Umsetzung. Gleichzeitig führten Griechenland und Portugal Beispiele an, die
zeigen, dass nationale Maßnahmen wie die Überprüfung und Vereinfachung eigener
Gesetze ebenfalls wirksame Beiträge zur Verwaltungsvereinfachung leisten.
Starkes soziales Europa weiterhin Priorität
Übergreifend betonten die
Ministerinnen und Minister, dass ein starkes soziales Europa weiterhin eine
zentrale Priorität darstellt. Die EU soll nicht nur ein attraktiver
Wirtschaftsraum für Unternehmen sein, sondern zugleich ein attraktiver
Arbeitsort für Beschäftigte. Deshalb sollen alle legislativen Vorhaben künftig
sowohl wirtschaftlich als auch sozial sorgfältig geprüft werden. Der Austausch
machte deutlich, dass die Mitgliedstaaten einen modernen Ordnungsrahmen
anstreben, der effizient, digital, sozial ausgewogen und zukunftsfest ist.