Mitgliedstaaten positionieren sich zu Sozialschutz und Bürokratieabbau.

LB – 12/2025

Am 1. Dezember kamen die Sozial- und Gesundheitsministerinnen und -minister im Rat für „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO) zusammen. An dem Treffen nahm auch die zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Roxana Mînzatu, teil. Auf der Tagesordnung standen unter anderem Maßnahmen zur Vereinfachung sowie verbesserten Umsetzung und Durchsetzung von Regelungen im Beschäftigungs- und Sozialbereich. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Bestrebungen zum Bürokratieabbau formulierten die Mitgliedstaaten ihre Einschätzungen mit dem klaren Anliegen, keinen Abbau des europäischen Sozialacquis oder der Arbeitnehmerrechte zu riskieren.

Progress Report der Europäischen Kommission

Grundlage für den Austausch war der Ende Oktober von Roxana Mînzatu vorgelegte Bericht der Europäischen Kommission zu Maßnahmen zur Vereinfachung, Umsetzung und Durchsetzung in den Bereichen soziale Rechte und Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Vorsorge für das erste Halbjahr 2025. Der Bericht nennt unter anderem Legislativinitiativen für einen Europäischen Sozialversicherungsausweis (ESSPASS), mit welchem zukünftig Bescheinigungen wie die A1 oder die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) digitalisiert werden soll. Daneben geht es um Unterstützungsmaßnahmen für Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Vorschriften, etwa der Richtlinie zur Plattformarbeit oder der Richtlinie zu chemischen Arbeitsstoffen. Das übergeordnete Ziel der Europäischen Kommission lautet, die administrativen Belastungen bis 2030 um 25 Prozent zu reduzieren.


Seit Ende des vergangenen Jahres verfolgt die Europäische Union (EU) verstärkt das Ziel, Regelungen zu vereinfachen und ihre praktische Umsetzung zu erleichtern. Insbesondere das Wirtschaften innerhalb der EU soll so effizienter und schneller werden. Zahlreiche Politikbereiche haben hierzu bereits konkrete Entbürokratisierungsschritte eingeleitet. Im Bereich Beschäftigung und Soziales gibt es bislang jedoch kein Omnibusvorhaben, das mehrere Regelungen gemeinsam im Sinne der Bürokratieentlastung reformieren soll. Dagegen werden bei der Überarbeitung bestehender Richtlinie regelmäßig Möglichkeiten der Simplifizierung geprüft.

Soziale Errungenschaften bewahren

In der EPSCO-Sitzung wurde deutlich, dass die Mitgliedstaaten – darunter auch Deutschland – den Abbau bürokratischer Hürden grundsätzlich befürworten. Das gesetzte 25 Prozent-Ziel bis 2030 wurde vor allem mit Blick auf kleinere und mittlere Unternehmen begrüßt. Zugleich herrschte breiter Konsens darüber, dass Vereinfachung keinesfalls als Vorstufe zu einer Deregulierung verstanden werden darf. Die deutsche Delegation hob hervor, dass Maßnahmen zur Entlastung weder Arbeits- noch Umweltstandards beeinträchtigen dürften. Die Delegationen aus Bulgarien, Kroatien und Ungarn betonten, dass effizientere Verfahren und verständlichere Regelungen notwendig sind, um Verwaltung und Unternehmen zu entlasten. Gleichzeitig müsse aber sichergestellt werden, dass zentrale soziale Errungenschaften, etwa im Arbeits- und Gesundheitsschutz, uneingeschränkt erhalten bleiben.


Ein wiederkehrendes Thema war die Balance zwischen wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit und starkem Sozialschutz. Während Unternehmen in einem globalen Umfeld entlastet und ihre Innovationsfähigkeit gestärkt werden sollen, darf dies nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen. Aus mehreren Ländern (wie Schweden oder Portugal) kam die Mahnung, dass der Erhalt hoher Standards im Arbeitsschutz nicht nur ein sozialpolitisches Ziel sei, sondern auch ein wirtschaftlicher Vorteil.

Zielgerichtete Vereinfachungen

Vereinfachungen sollten dort ansetzen, wo sie tatsächliche Entlastungen bringen – etwa durch digitale Verfahren, klarere Definitionen oder einheitliche administrative Prozesse. Gleichzeitig muss bei jeder Änderung geprüft werden, ob sie unbeabsichtigte Folgen wie verstärkte Schutzlücken, Schwarzarbeit oder das Risiko von Sozialdumping erzeugen kann. Mehrere Staaten – wie Frankreich, Österreich oder die Slowakei – unterstrichen, dass eine Entbürokratisierung bei der Entsendung und der Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme (A1, eDeclaration, ESSPASS) nur dann sinnvoll sei, wenn sie mit wirksamen Schutzstandards für Beschäftigte und fairen Regeln für die EU-Mobilität verknüpft würden. Roxana Mînzatu bezeichnete den ESSPASS in diesem Zusammenhang als „next bold step“.


Mehrere Staaten, darunter Irland, Finnland, Luxemburg und Litauen, betonten die Bedeutung von Folgenabschätzungen sowie die regelmäßige Überprüfung der bestehenden Gesetzgebung und ihrer Umsetzung. Gleichzeitig führten Griechenland und Portugal Beispiele an, die zeigen, dass nationale Maßnahmen wie die Überprüfung und Vereinfachung eigener Gesetze ebenfalls wirksame Beiträge zur Verwaltungsvereinfachung leisten.

Starkes soziales Europa weiterhin Priorität

Übergreifend betonten die Ministerinnen und Minister, dass ein starkes soziales Europa weiterhin eine zentrale Priorität darstellt. Die EU soll nicht nur ein attraktiver Wirtschaftsraum für Unternehmen sein, sondern zugleich ein attraktiver Arbeitsort für Beschäftigte. Deshalb sollen alle legislativen Vorhaben künftig sowohl wirtschaftlich als auch sozial sorgfältig geprüft werden. Der Austausch machte deutlich, dass die Mitgliedstaaten einen modernen Ordnungsrahmen anstreben, der effizient, digital, sozial ausgewogen und zukunftsfest ist.