Was aus der Revision der Koordinierungsverordnungen wird, ist offen.

UM – 07/2025

Im Mai war die Stimmung noch gut. Nach längerer Pause wurden die Gespräche zur Revision der Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 wieder aufgenommen. Nach technischen Klärungen sollte in zwei politischen Trilogen im Juni der Knoten durchgeschlagen werden. Die Chancen dazu standen nicht schlecht. Schließlich hatte sich der Rat – wenn auch mit Mühe – im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) am 11. April auf einen Kompromissvorschlag verständigt.

Chance verpasst

Am 3. Juni startete dann der politische Trilog, die dem Vernehmen nach zeitlich spät und inhaltlich enttäuschend gewesen sein soll. Zu mehr als einem Austausch der bekannten Positionen hatte es offenbar nicht gereicht. Immerhin wurde über einen zweiten Verhandlungstermin – im Raum stand der 20. Juni – gesprochen. Zu einer Einladung konnte sich die damalige polnische Ratspräsidentschaft jedoch nicht durchringen. Schnell war klar: Das wird nichts mehr.

Dänemark winkt ab

Seit Juli hat Dänemark die Ratspräsidentschaft inne. Doch die Dänen hatten schon frühzeitig erklärt, sich nicht an der „883“ abarbeiten zu wollen. Was nun? Dem Vernehmen nach soll Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor Beginn der Verhandlungen verlautet haben, dass es sich um einen letzten Versuch handelt. Nachdem die Verhandlungen nun ohne Ergebnis geblieben sind, ist fraglich, ob und wie es weitergeht. Die Kommission hat sich noch nicht zum weiteren Umgang mit dem schwierigen Dossier geäußert. Ob sie den Verordnungsvorschlag tatsächlich zurückziehen wird, weiß man noch nicht.  Die Stimmung ist jedenfalls nicht mehr so gut wie im Mai.

Blick richtet sich auf Zypern

Immerhin scheint das Aus für die Revision des Koordinierungsrechts, die mittlerweile schon fast neun Jahre lang verhandelt wird, noch nicht endgültig besiegelt zu sein. Damit richtet sich der Blick auf das Land, welches nach Dänemark die Ratspräsidentschaft übernimmt, auf Zypern. Sollte es dazu kommen, erben die Zyprioten ein Bündel ungelöster Probleme im Zusammenhang mit dem A1-Verfahren, dem Export von Leistungen bei Arbeitslosigkeit und dem angewandten Recht (siehe dazu News 05/2025). Sie hätten aber auch die Chance, den längst geeinten Teilen im Gesetzesverfahren endlich zum Durchbruch zu verhelfen. Für die DSV sind dies vornehmlich die Regelungen zur Koordinierung der Leistungen der Pflege sowie die dringend notwendige Präzisierung, welche Krankenversicherung für die Kosten der gesundheitlichen Versorgung von Kindern zuständig ist, wenn die Eltern in unterschiedlichen Mitgliedstaaten leben und arbeiten. Hier könnte Rechtsklarheit die Streitigkeiten in dieser Frage zwischen den Krankenversicherungsträgern endlich beenden.

Wie geht’s weiter?

Die Kommission hat Mitte März ein Paket zur Arbeitskräftemobilität angekündigt. Dieses soll Anfang 2026 in Form einer Mitteilung vorgestellt werden und unter anderem auch Aussagen zum Europäischen Sozialversicherungsausweis (ESSPASS) und dem digitalen Verfahren zur Mitführung der A1-Becheinigung enthalten. Sollte in den nächsten Monaten keine Klarheit über den Fortgang des Dossiers zu den Koordinierungsverordnungen geschaffen werden, sollte die Kommission dieses Paket nutzen, um zu sagen, wie es weitergeht.