iStockphoto/Olivier LantzendörfferKoordinierungsrecht
Was aus der Revision der Koordinierungsverordnungen wird, ist offen.
UM – 07/2025
Im Mai war die
Stimmung noch gut. Nach längerer Pause wurden die Gespräche zur Revision der
Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (EG) Nr.
883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 wieder aufgenommen. Nach technischen Klärungen
sollte in zwei politischen Trilogen im Juni der Knoten durchgeschlagen werden.
Die Chancen dazu standen nicht schlecht. Schließlich hatte sich der Rat – wenn
auch mit Mühe – im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV)
am 11. April auf einen Kompromissvorschlag verständigt.
Chance verpasst
Am 3. Juni
startete dann der politische Trilog, die dem Vernehmen nach zeitlich spät und
inhaltlich enttäuschend gewesen sein soll. Zu mehr als einem Austausch der
bekannten Positionen hatte es offenbar nicht gereicht. Immerhin wurde über
einen zweiten Verhandlungstermin – im Raum stand der 20. Juni – gesprochen. Zu
einer Einladung konnte sich die damalige polnische Ratspräsidentschaft jedoch
nicht durchringen. Schnell war klar: Das wird nichts mehr.
Dänemark winkt ab
Seit Juli hat
Dänemark die Ratspräsidentschaft inne. Doch die Dänen hatten schon frühzeitig
erklärt, sich nicht an der „883“ abarbeiten zu wollen. Was nun? Dem Vernehmen
nach soll Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor Beginn der
Verhandlungen verlautet haben, dass es sich um einen letzten Versuch handelt. Nachdem
die Verhandlungen nun ohne Ergebnis geblieben sind, ist fraglich, ob und wie es
weitergeht. Die Kommission hat sich noch nicht zum weiteren Umgang mit dem
schwierigen Dossier geäußert. Ob sie den Verordnungsvorschlag tatsächlich zurückziehen
wird, weiß man noch nicht. Die Stimmung
ist jedenfalls nicht mehr so gut wie im Mai.
Blick richtet sich auf Zypern
Immerhin scheint das
Aus für die Revision des Koordinierungsrechts, die mittlerweile schon fast neun
Jahre lang verhandelt wird, noch nicht endgültig besiegelt zu sein. Damit
richtet sich der Blick auf das Land, welches nach Dänemark die
Ratspräsidentschaft übernimmt, auf Zypern. Sollte es dazu kommen, erben die
Zyprioten ein Bündel ungelöster Probleme im Zusammenhang mit dem A1-Verfahren,
dem Export von Leistungen bei Arbeitslosigkeit und dem angewandten Recht (siehe
dazu News 05/2025). Sie hätten aber auch die Chance, den
längst geeinten Teilen im Gesetzesverfahren endlich zum Durchbruch zu
verhelfen. Für die DSV sind dies vornehmlich die Regelungen zur Koordinierung
der Leistungen der Pflege sowie die dringend notwendige Präzisierung, welche
Krankenversicherung für die Kosten der gesundheitlichen Versorgung von Kindern
zuständig ist, wenn die Eltern in unterschiedlichen Mitgliedstaaten leben und
arbeiten. Hier könnte Rechtsklarheit die Streitigkeiten in dieser Frage
zwischen den Krankenversicherungsträgern endlich beenden.
Wie geht’s weiter?
Die Kommission
hat Mitte März ein Paket zur Arbeitskräftemobilität angekündigt. Dieses soll
Anfang 2026 in Form einer Mitteilung vorgestellt werden und unter anderem auch
Aussagen zum Europäischen Sozialversicherungsausweis (ESSPASS) und dem
digitalen Verfahren zur Mitführung der A1-Becheinigung enthalten. Sollte in den
nächsten Monaten keine Klarheit über den Fortgang des Dossiers zu den
Koordinierungsverordnungen geschaffen werden, sollte die Kommission dieses
Paket nutzen, um zu sagen, wie es weitergeht.