IMCO spricht sich gegen verpflichtende qualitative Vergabekriterien aus.

UM – 07/2025

Die Resolution zur Vergabereform nimmt Kontur an. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) hat am 7. Juli mit 34 von 49 Stimmen den Entwurf des EKR-Berichterstatters Piotr Müller für einen Initiativbericht zur Vergaberechtsform nebst Änderungsanträgen angenommen. Der Bericht soll nach der Sommerpause im Parlament abgestimmt werden und – nach dem Wunsch der Abgeordneten - der Kommission als Grundlage für die Erarbeitung ihres Vorschlags zur Reform der Vergaberichtlinien dienen, welcher für 2026 angekündigt ist. Ein Hauptdiskussionsthema zwischen den Abgeordneten war die Frage nach der Berücksichtigung von nicht-preislichen Zuschlagskriterien sozialer, ökologischer und geopolitischer Natur.  

S&D will verbindliche Qualitätskriterien

Die Zustimmung kam mit den Stimmen von EVP, Renew und Grünen zustande. Die 13 sozialdemokratischen Ausschussmitglieder stimmten geschlossen gegen den Text. Der Grund für die Ablehnung lag darin, dass sich im Ausschuss keine Mehrheit fand, insbesondere qualitative Zuschlagskriterien zur Tariftreue verbindlich zu machen. Im Ergebnis findet sich lediglich eine Aufforderung an die Kommission: Sie soll Leitlinien und einen Rechtsrahmen entwickeln, der Rechtssicherheit gewährleistet und öffentlichen Auftraggebern ermöglicht, soziale und ökologische Kriterien innerhalb ihres Ermessensspielraums, ohne unverhältnismäßige rechtliche Risiken anzuwenden.

Preis soll weiterhin Hauptrolle spielen

Die Abgeordneten betonten explizit im Initiativbericht, dass die Hauptfunktion des Vergaberechts darin liegt, die effiziente und transparente Beschaffung von Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten. In Anbetracht des wirtschaftlichen Abschwungs und einer steigenden Staatsverschuldung müssten alle rechtlichen Änderungen, die die Kaufkraft der öffentlichen Auftraggeber einschränken oder die Zahl der Anbieter begrenzen könnten, sorgfältig geprüft werden. Mit anderen Worten: Vorfahrt hat der Preis! Alles andere sollte freiwillig bleiben.

Vergabe strategisch nutzen

Bislang ist der Anteil der Verfahren, bei denen andere Zuschlagskriterien als der Preis verwendet werden, sehr gering. Gleichwohl könne das öffentliche Beschaffungswesen ein nützliches Instrument zur Erreichung strategischer Ziele sein. Damit qualitative Kriterien abseits des Preises häufiger zur Anwendung kommen, solle die Kommission entsprechende Best-Practice-Beispiele veröffentlichen und „gebrauchsfertige“ Umwelt- und Sozialkriterien entwickeln. Es solle auch geprüft werden, wie das öffentliche Beschaffungswesen als gezieltes Instrument zur Stimulierung der Nachfrage nach in Europa hergestellten innovativen und nachhaltigen Produkten dienen kann. Der Ausschuss bleibt hier sehr vage.

 

Kommission für verbindliche Zuschlagskriterien bei kritischen Arzneimitteln

Die Europäische Kommission sieht hingegen in ihrem Vorschlag für den Critical Medicines Act (CMA) bereits eine verpflichtende Berücksichtigung nicht preisbezogener Kriterien für die Vergabe von kritischen Arzneimitteln vor – etwa Bevorratungspflichten, die Diversifizierung durch mehrere Lieferanten, die Überwachung der Lieferketten oder auch die Begünstigung der Produktion in der EU. Es wird spannend sein, zu sehen, welchen Weg die Kommission einschlagen wird, wenn sie im nächsten Jahr ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Vergaberichtlinien vorlegen wird.