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Die Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen können beginnen.
AH – 09/2025
Am 8.
September haben der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und
der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) des Europäischen Parlaments in einer gemeinsamen Sitzung
das Mandat für die Verhandlungen mit dem Rat zum Abschluss einer Verordnung
über eine digitale Schnittstelle für Entsendungen (eDeclaration) gebilligt. Der
Rat der Europäischen Union (EU) hatte hierzu bereits am 22. Mai seine Position angenommen. Es ist davon auszugehen, dass die
interinstitutionellen Verhandlungen in den nächsten Wochen beginnen werden.
Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission hat am 13. November 2024 einen Verordnungsvorschlag (2024/0301(COD)) zur Einführung einer mit dem Binnenmarkt-Informationssystem
(IMI) verbundenen öffentlichen Schnittstelle (eDeclaration) für die Entsendung
von Arbeitnehmenden veröffentlicht. Der Fokus liegt auf der Schaffung eines
einheitlichen, digitalen und mehrsprachigen Meldeverfahrens für die Entsendung
von Beschäftigten innerhalb der EU, dessen Nutzung jedoch freiwillig bleiben
soll. Mit diesem Vorschlag folgte die Europäische Kommission ihrer Ankündigung in
der Kommissionsmitteilung vom 20. März 2024 zum „Arbeits-
und Fachkräftemangel in der Europäischen Union: ein Aktionsplan“.
Hintergrund des Verordnungsvorschlages
Innerhalb
der EU gibt es zirka fünf Millionen entsandte Arbeitnehmende und diese Zahl ist
tendenziell steigend. Die Entsendung von Mitarbeitenden innerhalb der EU ist aufgrund
verschiedener Verordnungen und EU-Richtlinien – wie der Entsenderichtlinie und ihrer Durchsetzungsrichtlinie – komplex geregelt.
Dies stellt Unternehmen vor große Herausforderungen und kann ein Hindernis für Entsendungen
sein. Mit ihrem Vorschlag will die Europäische Kommission die Vorschriften
vereinfachen, um den Verwaltungsaufwand und die bürokratischen Hürden zu verringern. Mit der Vereinfachung der Verfahrensweise wird gleichzeitig eine
Reduzierung von Verstößen gegen Entsendevorschriften sowie eine Verbesserung
bei der Bekämpfung illegaler Beschäftigung erwartet.
Wie funktioniert die eDeclaration?
Die eDeclaration ist ein digitales Portal und soll den
Mitgliedstaaten laut Vorschlag der Europäischen Kommission zur freiwilligen
Nutzung zur Verfügung gestellt. Mit einem einheitlichen digitalen
Entsendeformular soll der Aufwand für die Unternehmen und nationalen Behörden gesenkt
werden. Ein Vorteil besteht darin, dass die eDeclaration in allen EU-Sprachen
zur Verfügung stehen soll. Entsendebescheinigungen können somit in der
jeweiligen Sprache erstellt und bearbeitet werden. Das digitale
Entsendeformular soll standardisierte, komprimierte Informationspflichten, etwa
über den Dienstleister, den entsandten Arbeitnehmenden, den Entsendeauftrag,
die örtliche Ansprechperson und den Leistungsempfänger im Entsendeland, enthalten.
Ausgangspositionen für die Verhandlungen
Der Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission beinhaltet
konkrete Vorgaben zu den Meldeinhalten der eDeclaration. Die Mitgliedstaaten dürfen
demnach keine weiteren Angaben verlangen als die in der Verordnung festgelegten
Daten („closed list“). Der Rat und das Europäische
Parlament unterstützen diesen Vorschlag sowie die freiwillige Nutzung der
eDeclaration. Das Europäische Parlament fordert darüber hinaus, die Zahl der
abzufragenden Informationen im Standardformular zu begrenzen und den
Mitgliedstaaten eine gewisse Flexibilität bei der Anpassung der Formulare
einzuräumen.
Strittig bleibt die Speicherdauer der in der eDeclaration
hinterlegten Daten. Während die Europäische Kommission eine Nutzung für 36
Monate nach Ende der Entsendung vorsieht, fordert das Europäische Parlament eine
Ausweitung auf zehn Jahre.
Weiterhin schlägt die Europäische Kommission vor, Informationen
aus der eDeclaration den Sozialpartnern zur Verfügung zu stellen, ohne ihnen
direkten Zugang zur öffentlichen Schnittstelle zu gewähren. Der Rat und das Europäische
Parlament stimmen diesem Vorschlag zu. Das Parlament fordert allerdings ergänzend,
auch lokale, regionale sowie nationale Behörden als wichtige Akteure
einzubeziehen.
Ausblick
Der anstehende Trilog wird darüber entscheiden, welchen
Stellenwert die eDeclaration künftig in der Praxis einnimmt – nicht zuletzt
angesichts ihrer vorgesehenen Freiwilligkeit. Der Kommissionsvorschlag sieht
eine Evaluierung fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung vor. Gemäß der
allgemeinen Ausrichtung des Rates soll dabei auch eine mögliche technische
Annäherung zwischen der Entsendeerklärung und dem portablen Dokument A1 geprüft
werden, um perspektivisch die arbeitsrechtlichen und die sozialversicherungsrechtlichen
Entsendeformulare enger miteinander zu verknüpfen.