Die Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen können beginnen.

AH – 09/2025

Am 8. September haben der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) des Europäischen Parlaments in einer gemeinsamen Sitzung das Mandat für die Verhandlungen mit dem Rat zum Abschluss einer Verordnung über eine digitale Schnittstelle für Entsendungen (eDeclaration) gebilligt. Der Rat der Europäischen Union (EU) hatte hierzu bereits am 22. Mai seine Position angenommen. Es ist davon auszugehen, dass die interinstitutionellen Verhandlungen in den nächsten Wochen beginnen werden.

Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission hat am 13. November 2024 einen Verordnungsvorschlag (2024/0301(COD)) zur Einführung einer mit dem Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) verbundenen öffentlichen Schnittstelle (eDeclaration) für die Entsendung von Arbeitnehmenden veröffentlicht. Der Fokus liegt auf der Schaffung eines einheitlichen, digitalen und mehrsprachigen Meldeverfahrens für die Entsendung von Beschäftigten innerhalb der EU, dessen Nutzung jedoch freiwillig bleiben soll. Mit diesem Vorschlag folgte die Europäische Kommission ihrer Ankündigung in der Kommissionsmitteilung vom 20. März 2024 zum „Arbeits- und Fachkräftemangel in der Europäischen Union: ein Aktionsplan“.

Hintergrund des Verordnungsvorschlages

Innerhalb der EU gibt es zirka fünf Millionen entsandte Arbeitnehmende und diese Zahl ist tendenziell steigend. Die Entsendung von Mitarbeitenden innerhalb der EU ist aufgrund verschiedener Verordnungen und EU-Richtlinien – wie der Entsenderichtlinie und ihrer Durchsetzungsrichtlinie – komplex geregelt. Dies stellt Unternehmen vor große Herausforderungen und kann ein Hindernis für Entsendungen sein. Mit ihrem Vorschlag will die Europäische Kommission die Vorschriften vereinfachen, um den Verwaltungsaufwand und die bürokratischen Hürden zu verringern. Mit der Vereinfachung der Verfahrensweise wird gleichzeitig eine Reduzierung von Verstößen gegen Entsendevorschriften sowie eine Verbesserung bei der Bekämpfung illegaler Beschäftigung erwartet.

Wie funktioniert die eDeclaration?

Die eDeclaration ist ein digitales Portal und soll den Mitgliedstaaten laut Vorschlag der Europäischen Kommission zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung gestellt. Mit einem einheitlichen digitalen Entsendeformular soll der Aufwand für die Unternehmen und nationalen Behörden gesenkt werden. Ein Vorteil besteht darin, dass die eDeclaration in allen EU-Sprachen zur Verfügung stehen soll. Entsendebescheinigungen können somit in der jeweiligen Sprache erstellt und bearbeitet werden. Das digitale Entsendeformular soll standardisierte, komprimierte Informationspflichten, etwa über den Dienstleister, den entsandten Arbeitnehmenden, den Entsendeauftrag, die örtliche Ansprechperson und den Leistungsempfänger im Entsendeland, enthalten.

Ausgangspositionen für die Verhandlungen

Der Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission beinhaltet konkrete Vorgaben zu den Meldeinhalten der eDeclaration. Die Mitgliedstaaten dürfen demnach keine weiteren Angaben verlangen als die in der Verordnung festgelegten Daten („closed list“).  Der Rat und das Europäische Parlament unterstützen diesen Vorschlag sowie die freiwillige Nutzung der eDeclaration. Das Europäische Parlament fordert darüber hinaus, die Zahl der abzufragenden Informationen im Standardformular zu begrenzen und den Mitgliedstaaten eine gewisse Flexibilität bei der Anpassung der Formulare einzuräumen.


Strittig bleibt die Speicherdauer der in der eDeclaration hinterlegten Daten. Während die Europäische Kommission eine Nutzung für 36 Monate nach Ende der Entsendung vorsieht, fordert das Europäische Parlament eine Ausweitung auf zehn Jahre.


Weiterhin schlägt die Europäische Kommission vor, Informationen aus der eDeclaration den Sozialpartnern zur Verfügung zu stellen, ohne ihnen direkten Zugang zur öffentlichen Schnittstelle zu gewähren. Der Rat und das Europäische Parlament stimmen diesem Vorschlag zu. Das Parlament fordert allerdings ergänzend, auch lokale, regionale sowie nationale Behörden als wichtige Akteure einzubeziehen.

Ausblick

Der anstehende Trilog wird darüber entscheiden, welchen Stellenwert die eDeclaration künftig in der Praxis einnimmt – nicht zuletzt angesichts ihrer vorgesehenen Freiwilligkeit. Der Kommissionsvorschlag sieht eine Evaluierung fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung vor. Gemäß der allgemeinen Ausrichtung des Rates soll dabei auch eine mögliche technische Annäherung zwischen der Entsendeerklärung und dem portablen Dokument A1 geprüft werden, um perspektivisch die arbeitsrechtlichen und die sozialversicherungsrechtlichen Entsendeformulare enger miteinander zu verknüpfen.