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Trilog nutzen, um Sozialsysteme zu schützen.
UM – 09/2025
Nachdem kurz vor der parlamentarischen
Sommerpause in einem „Auftakttrilog“ die Positionen von Rat und Europäischem
Parlament zur Harmonisierung des Insolvenzrechts vorgestellt worden sind, ist
am 4. September mit den technischen Trilogen die Arbeit aufgenommen worden. Rat
und Europäisches Parlament haben nun die Aufgabe, eine Verständigung über
Mindestvorgaben zur Harmonisierung der national sehr unterschiedlichen Insolvenzregelungen
herbeizuführen. Das wird nicht einfach. Das Parlament drängt auf eine tiefere
Harmonisierung mit Fokus auf Arbeitnehmerrechte, Finanzmarktstabilität und
einer breiten Beteiligung. Für den Rat stehen Effizienz, möglichst wenig
Harmonisierung und der Schutz der Insolvenzmasse im Vordergrund.
Arbeitnehmer als Gläubiger
Insbesondere im Parlament hatte es eine
vertiefte Auseinandersetzung über die Ansprüche der Arbeitnehmer als Gläubiger
gegeben. Geht es nach dem Willen der Mehrheit der Abgeordneten, sollen deren
Ansprüche über die Lohn- und Gehaltsansprüche hinaus als echte Gläubigerforderungen
anerkannt werden. Dies gelte etwa bei Pensionsrückständen. Insbesondere auch
beim Unternehmensverkauf vor Insolvenzeröffnung (dem sogenannten
Pre-Pack-Verfahren) sollten unbezahlte Pensionsverpflichtungen geschützt und
übertragen werden.
Sozialversicherung braucht Schutz
In die gleiche Richtung zielt auch die DSV.
Sie wirbt seit Aufnahme der politischen Befassung mit dem Kommissionsvorschlag
zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts vom 7. Dezember
2022 dafür, die Beitragszahlungen zur Sozialversicherung besonders zu schützen.
Andere EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich oder Spanien machen es vor. Hier sind
die Beiträge zur Sozialversicherung privilegiert. In Deutschland hingegen ist
dieser besondere Schutz in den 90er Jahren entfallen. Die Sozialversicherung in
Österreich beklagt ebenfalls eine Schlechterstellung. Angesichts der großen
finanziellen Herausforderungen, vor denen die Gesundheits- und Sozialsysteme
aufgrund von Demografie und technischem Fortschritt stehen, ist dieser Umstand
nicht akzeptabel.
Sozialversicherungsbeiträge nicht anfechten
Aus diesem Grund hat die DSV vorgeschlagen,
den Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission dahingehend zu modifizieren,
dass die Forderungen der Sozialversicherungsträger von der Möglichkeit der
Anfechtung ausgenommen werden. Indem diese von der Möglichkeit der Anfechtungsklage
ausgenommen werden, soll eine Zweckentfremdung von Beitragsmitteln zur
Sozialversicherung verhindert werden. Diese sollen auch in Deutschland wieder einen
besonderen Schutz genießen, um ihre bereits im Jahr 2005 bundesverfassungsgerichtlich
festgestellte Zweckbindung zu gewährleisten (2
BvF 2/01). Hierfür kann die EU den nötigen Impuls geben.
Trilog nutzen, um Sozialsysteme zu stärken
Dieser Ansicht hatte sich auch das Europäische
Parlament angeschlossen und in ihrem Standpunkt den Vorschlag gemacht, in Artikel 6 Absatz 3 einen entsprechenden Ausnahmetatbestand
aufzunehmen, wonach die gesetzlichen Sozialversicherungsträger durch nationales
Recht von der Möglichkeit der Anfechtung bereits geleisteter
Sozialversicherungsbeiträge ausgenommen werden können. Die DSV blickt nun mit
Spannung auf den Verlauf der Trilogverhandlungen und appelliert an die
Verhandlungsparteien, dem Vorschlag des Europäischen Parlaments zum Durchbruch
zu verhelfen und die finanzielle Nachhaltigkeit der sozialen Sicherungssysteme
zu stärken.