Abgeordnete verabschieden Initiativbericht zu KI am Arbeitsplatz.

HS – 12/2025

Am 17. Dezember hat das Plenum des Europäischen Parlaments einem legislativen Initiativbericht zur Gestaltung der Zukunft des Arbeitslebens durch Digitalisierung, künstliche Intelligenz (KI) und algorithmisches Management am Arbeitsplatz zugestimmt. Darin wird die Europäische Kommission aufgefordert, Regeln für den Einsatz von algorithmischem Management am Arbeitsplatz vorzulegen. Der Bericht wurde von Berichterstatter Andrzej Buła (EVP, PL) im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) erarbeitet und fand fraktionsübergreifende Unterstützung. Er wurde mit 451 Stimmen bei 45 Gegenstimmen und 153 Enthaltungen angenommen.

Grundsätzliche Überlegungen des Berichts

Der Bericht definiert algorithmisches Management als automatisierte Beobachtungssysteme und Entscheidungssysteme im Sinne der Richtlinie über Plattformarbeit. Er konstatiert, dass solche Systeme vor allem für zentrale Leitungs- und Entscheidungsaufgaben eingesetzt werden – darunter Einstellung, Einsatz- und Aufgabenplanung, Überwachung und Kontrolle, Beurteilung, Vergütung sowie Entlassungsentscheidungen. Die Abgeordneten betonen, dass der Einsatz solcher Systeme erhebliche Chancen bietet, etwa zur Optimierung von Arbeitsabläufen, zu mehr Einheitlichkeit und Objektivität bei Managemententscheidungen sowie zur Verbesserung von Gesundheitsschutz, Sicherheit und Flexibilität am Arbeitsplatz, etwa durch Telearbeit und flexible Arbeitszeitmodelle.


Gleichzeitig stellt der Bericht jedoch fest, dass algorithmisches Management und KI-gestützte Systeme erhebliche Risiken bergen. Genannt werden insbesondere erhöhter Zeit- und Leistungsdruck, Arbeitsintensivierung, Diskriminierung, tief eingreifende Überwachung und unangemessene Kontrolle, Verzerrungseffekte von KI-Systemen, Stress und andere psychosoziale Belastungen. Bei aller Nutzung der Potenziale müssten diese Probleme verhindert beziehungsweise angegangen werden. Vor dem Hintergrund dieser Erwägungen enthält der Bericht Empfehlungen an die Europäische Kommission, welche Inhalte in einen Gesetzesvorschlag zu algorithmischem Management am Arbeitsplatz aufgenommen werden sollten.

Empfehlungen für einen Gesetzesvorschlag

Der Bericht unterstreicht, dass Entscheidungen, die durch algorithmisches Management getroffen oder unterstützt werden, zwingend einer wirksamen menschlichen Kontrolle unterliegen müssen. Beschäftigte sollen das Recht haben, eine Überprüfung einzufordern, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen; im Ergebnis muss das zugrunde liegende System angepasst oder abgeschaltet werden können. Besonders sensible Personalentscheidungen – wie Einstellung, Vertragsverlängerung oder -beendigung, Vergütung sowie disziplinarische Maßnahmen – sollen nach Auffassung des Europäischen Parlaments ausschließlich von Menschen getroffen und überprüft werden.


Darüber hinaus fordern die Abgeordneten umfassende Transparenz: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen wissen, wann und wie algorithmisches Management eingesetzt wird, welche Daten es verarbeitet, wie sich dies auf ihre Arbeitsbedingungen auswirkt und wie menschliche Aufsicht gewährleistet wird. Beschäftigte sollen zudem frühzeitig konsultiert werden, wenn algorithmisches Management Entscheidungen über Vergütung, Leistungsbewertung, Aufgabenverteilung oder Arbeitszeit unterstützt. Zum Schutz der Privatsphäre soll zudem die Verarbeitung besonders sensibler Informationen untersagt sein – etwa zum emotionalen, psychologischen oder neurologischen Zustand, zu privater Kommunikation, Geolokalisierung außerhalb der Arbeitszeit, zur Datennutzung in arbeitsfreien Zeiten sowie zur Vereinigungsfreiheit und kollektiven Interessenvertretung.

Ausblick

Nach der Annahme des Berichts durch das Plenum hat die Europäische Kommission drei Monate Zeit, um auf die Aufforderung des Europäischem Parlaments zu reagieren – entweder informiert sie das Parlament über die geplanten nächsten Schritte oder sie begründet, warum sie keine Initiative im Sinne der Forderungen des Parlaments ergreift. Exekutiv-Vizepräsidentin Roxana Mînzatu sagte im Europäischen Parlament, dass die Europäische Kommission den Bericht sehr begrüße. Am 4. Dezember habe die Kommission den Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze veröffentlicht. Im Zuge dessen wurde mit Blick auf einen zugehörigen Rechtsakt eine Sozialpartnerkonsultation gestartet. Darin sollen auch KI und algorithmisches Management am Arbeitsplatz thematisiert werden. Die Kommission werde erst nach Beendigung der Konsultation Ende Januar 2026 nächste Schritte einleiten.