Adobe Stock/sdecoretAlgorithmisches Management
Abgeordnete verabschieden Initiativbericht zu KI am Arbeitsplatz.
HS – 12/2025
Am 17. Dezember hat das Plenum des Europäischen Parlaments einem legislativen Initiativbericht zur Gestaltung der Zukunft des
Arbeitslebens durch Digitalisierung, künstliche Intelligenz (KI) und
algorithmisches Management am Arbeitsplatz zugestimmt. Darin wird die
Europäische Kommission aufgefordert, Regeln für den Einsatz von algorithmischem
Management am Arbeitsplatz vorzulegen. Der Bericht wurde von Berichterstatter
Andrzej Buła (EVP, PL) im Ausschuss für Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten (EMPL) erarbeitet und fand fraktionsübergreifende
Unterstützung. Er wurde mit 451 Stimmen bei 45 Gegenstimmen und 153
Enthaltungen angenommen.
Grundsätzliche Überlegungen des Berichts
Der Bericht definiert algorithmisches Management als
automatisierte Beobachtungssysteme und Entscheidungssysteme im Sinne der Richtlinie über Plattformarbeit. Er konstatiert,
dass solche Systeme vor allem für zentrale Leitungs- und Entscheidungsaufgaben
eingesetzt werden – darunter Einstellung, Einsatz- und Aufgabenplanung, Überwachung
und Kontrolle, Beurteilung, Vergütung sowie Entlassungsentscheidungen. Die Abgeordneten betonen, dass der
Einsatz solcher Systeme erhebliche Chancen bietet, etwa zur Optimierung von
Arbeitsabläufen, zu mehr Einheitlichkeit und Objektivität bei
Managemententscheidungen sowie zur Verbesserung von Gesundheitsschutz,
Sicherheit und Flexibilität am Arbeitsplatz, etwa durch Telearbeit und flexible
Arbeitszeitmodelle.
Gleichzeitig
stellt der Bericht jedoch fest, dass algorithmisches Management und
KI-gestützte Systeme erhebliche Risiken bergen. Genannt werden insbesondere
erhöhter Zeit- und Leistungsdruck, Arbeitsintensivierung, Diskriminierung, tief
eingreifende Überwachung und unangemessene Kontrolle, Verzerrungseffekte von
KI-Systemen, Stress und andere psychosoziale Belastungen. Bei aller Nutzung der Potenziale müssten diese
Probleme verhindert beziehungsweise angegangen werden. Vor dem Hintergrund
dieser Erwägungen enthält der Bericht Empfehlungen an die Europäische
Kommission, welche Inhalte in einen Gesetzesvorschlag zu algorithmischem
Management am Arbeitsplatz aufgenommen werden sollten.
Empfehlungen für einen Gesetzesvorschlag
Der Bericht
unterstreicht, dass Entscheidungen, die durch algorithmisches Management
getroffen oder unterstützt werden, zwingend einer wirksamen menschlichen
Kontrolle unterliegen müssen. Beschäftigte sollen das Recht haben, eine
Überprüfung einzufordern, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen; im Ergebnis muss
das zugrunde liegende System angepasst oder abgeschaltet werden können.
Besonders sensible Personalentscheidungen – wie Einstellung,
Vertragsverlängerung oder -beendigung, Vergütung sowie disziplinarische
Maßnahmen – sollen nach Auffassung des Europäischen Parlaments ausschließlich von Menschen
getroffen und überprüft werden.
Darüber hinaus
fordern die Abgeordneten umfassende Transparenz: Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer müssen wissen, wann und wie algorithmisches Management eingesetzt
wird, welche Daten es verarbeitet, wie sich dies auf ihre Arbeitsbedingungen
auswirkt und wie menschliche Aufsicht gewährleistet wird. Beschäftigte sollen
zudem frühzeitig konsultiert werden, wenn algorithmisches Management
Entscheidungen über Vergütung, Leistungsbewertung, Aufgabenverteilung oder
Arbeitszeit unterstützt. Zum Schutz der Privatsphäre soll zudem die Verarbeitung
besonders sensibler Informationen untersagt sein – etwa zum emotionalen,
psychologischen oder neurologischen Zustand, zu privater Kommunikation,
Geolokalisierung außerhalb der Arbeitszeit, zur Datennutzung in arbeitsfreien
Zeiten sowie zur Vereinigungsfreiheit und kollektiven Interessenvertretung.
Ausblick
Nach der Annahme des Berichts durch das Plenum hat die Europäische
Kommission drei Monate Zeit, um auf die Aufforderung des Europäischem Parlaments
zu reagieren – entweder informiert sie das Parlament über die geplanten
nächsten Schritte oder sie begründet, warum sie keine Initiative im Sinne der
Forderungen des Parlaments ergreift. Exekutiv-Vizepräsidentin Roxana Mînzatu
sagte im Europäischen Parlament, dass die Europäische Kommission den Bericht
sehr begrüße. Am 4. Dezember habe die Kommission den Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze veröffentlicht. Im Zuge dessen wurde mit
Blick auf einen zugehörigen Rechtsakt eine Sozialpartnerkonsultation gestartet. Darin sollen auch KI und
algorithmisches Management am Arbeitsplatz thematisiert werden. Die Kommission
werde erst nach Beendigung der Konsultation Ende Januar 2026 nächste Schritte
einleiten.