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Politische Einigung im vierten Trilog erzielt.
CC – 12/2025
In der Nacht vom
10. auf den 11. Dezember haben sich Rat und Europäisches Parlament im vierten
Trilog auf eine politische Einigung zur umfassenden Reform des
EU-Arzneimittelrechts verständigt. Die Europäische Kommission hatte ihre
Reformvorschläge bereits im April 2023 vorgelegt; worauf mehr als anderthalb
Jahre intensiver Verhandlungen in Rat und Parlament folgten. Mit der Reform
sollen zentrale Regeln für Zulassung, Schutzfristen, Arzneimittelverfügbarkeit
sowie den Zugang zu Arzneimitteln grundlegend modernisiert werden. Es handelt
sich um die erste umfassende Reform seit über zwanzig Jahren. Die nun erzielte
Einigung verdeutlicht den damit verbundenen erheblichen fachlichen und
politischen Aufwand und gilt als eines der wichtigsten gesundheitspolitischen
Vorhaben dieser Legislaturperiode.
Schutzfristen, Bolar-Ausnahme und Orphan-Regelungen
Kern des
politischen Kompromisses ist ein neues, einheitliches System regulatorischer
Schutzfristen. Vorgesehen sind künftig acht Jahre Unterlagenschutz und ein Jahr
Marktexklusivität, mit klar begrenzten Verlängerungsmöglichkeiten bis zu einer
Gesamtdauer von maximal elf Jahren. Zusätzliche Schutzzeiten können bei
ungedecktem medizinischem Bedarf oder bei neuen Wirkstoffen unter klar
definierten Voraussetzungen gewährt werden.
Zugleich wird
die sogenannte Bolar-Ausnahme deutlich gestärkt und präzisiert. Sie umfasst
künftig auch vorbereitende Tätigkeiten für Zulassungs-, HTA-, Preis- und
Erstattungs- sowie Vergabeverfahren. Ziel ist es, den Markteintritt von
Generika und Biosimilars unmittelbar nach Ablauf der Schutzfristen zu
ermöglichen und Verzögerungen zu vermeiden.
Für Arzneimittel
zur Behandlung seltener Erkrankungen („Orphan-Arzneimittel“) sieht die Einigung
weiterhin umfangreiche Exklusivitätsfristen vor. Neun Jahre Marktexklusivität
gelten künftig als Regelfall. Eine Verlängerung auf elf Jahre ist ausschließlich
für sogenannte „Breakthrough Orphan Medicines“ vorgesehen – also für Arzneimittel,
für die bislang keine Therapieoptionen existieren.
Lieferengpässe
Die Einigung
bringt auch neue Regeln, um die Versorgung mit Arzneimitteln zu verbessern und
Lieferengpässe frühzeitig zu verhindern. Vorgesehen sind verpflichtende
Frühwarnmeldungen bei drohenden Engpässen, konkrete Maßnahmen zur
Engpassvermeidung sowie eine stärkere koordinierende Rolle der Europäischen
Arzneimittelagentur (EMA).
Antimikrobielle Resistenzen
Zur Bekämpfung
antimikrobieller Resistenzen setzt die Reform auf ein Bündel aus Steuerungs-
und Anreizmaßnahmen. Vorgesehen sind Vorgaben für den verantwortungsvollen
Einsatz von Antibiotika (Antimicrobial Stewardship) sowie neue, gezielt
begrenzte Anreizinstrumente. Dazu zählt ein übertragbarer
Unterlagenschutz-Voucher für prioritäre antimikrobielle Wirkstoffe, der unter
engen Voraussetzungen eine einmalige Verlängerung des Unterlagenschutzes um
zwölf Monate ermöglicht. Ergänzend können
Mitgliedstaaten freiwillige Subskriptionsmodelle einführen und gemeinsam
mehrjährige Verträge für antimikrobielle Arzneimittel abschließen, bei denen
die Vergütung teilweise vom Absatz entkoppelt wird.
Elektronischer Beipackzettel
Ergänzt wird die
Reform durch Regelungen zur elektronischen Produktinformation. Patientinnen und
Patienten sollen künftig leichter digital auf Beipackzettel zugreifen können,
behalten aber weiterhin das Recht auf eine kostenlose gedruckte Version.
Kostenträgersicht – Bezahlbarer Zugang entscheidet
Die im Trilog
erzielte Einigung zur EU-Arzneimittelreform adressiert zentrale Schwachstellen
des bestehenden Systems und kann Transparenz, Koordination und Rechtssicherheit
auf EU-Ebene stärken. Positiv sind aus Sicht der DSV insbesondere die
Begrenzung der Schutzfristen auf maximal elf Jahre, die Stärkung der
Bolar-Ausnahme sowie der verbesserte Rahmen zur Arzneimittelverfügbarkeit und
Engpassprävention.
Gleichzeitig
bleibt die Reform dort hinter den Erwartungen zurück, wo eine konsequentere
Stärkung von Bezahlbarkeit, Zugang und der finanziellen Tragfähigkeit
solidarisch finanzierter Gesundheitssysteme erforderlich gewesen wäre –
insbesondere durch die Abkehr vom Kommissionsvorschlag eines auf sechs Jahre
reduzierten Unterlagenschutzes sowie weiterhin hohe Exklusivitätsfristen im
Orphan-Bereich. Auch neue Anreizinstrumente wie der Voucher für antimikrobielle
Arzneimittel sind aus Kostenträgersicht mit Risiken verbunden und erfordern
eine besonders sorgfältige Umsetzung und Kontrolle. Ob der Anspruch, Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt zu
stellen, eingelöst wird, entscheidet sich in der praktischen Umsetzung.
Die DSV hat diese Einschätzung in einem Statement dargelegt.
Weiteres Verfahren
Die politische
Einigung wird nun sprachlich-juristisch geprüft. Nach Abschluss dieser Prüfung
müssen das Europäische Parlament und der Rat die Reform formell bestätigen.