iStockphoto/Reptile8488Biotech Act
Kommission legt industriepolitischen Verordnungsentwurf vor.
CC – 12/2025
Im Rahmen des am
16. Dezember vorgelegten EU-Gesundheitspakets hat die Europäische Kommission
einen umfassenden Verordnungsvorschlag für einen Biotech Act veröffentlicht. Ziel ist es, den Biotechnologie- und
Bioproduktionssektor in der EU zu stärken und Europa als global
wettbewerbsfähigen Biotech-Standort zu positionieren. Der Vorschlag fokussiert sich
auf den Bereich Health Biotech und soll Forschungs- und Produktionskapazitäten
in der EU ausbauen sowie Innovation beschleunigen. Zugleich verspricht die
Kommission ein moderneres, effizienteres und widerstandsfähigeres europäisches
Gesundheitsökosystem.
Strategische Health-Biotech-Projekte
Kern des
Vorschlags ist die Einführung strategischer Health-Biotech-Projekte.
Biotechnologische Vorhaben mit besonderer Bedeutung für Gesundheit,
Versorgungssicherheit und Innovation sollen gezielt anerkannt werden – entweder
auf Ebene der Mitgliedstaaten oder ergänzend auf EU-Ebene als
High-Impact-Projekte. Diese sollen von vereinfachten und beschleunigten
Regulierungsverfahren profitieren, um die Markteinführung neuer
Biotech-Produkte zu verkürzen. Als finanzielles Instrument ist ein EU Health
Biotechnology Investment Pilot in Zusammenarbeit mit der Europäischen
Investitionsbank vorgesehen.
Der Ansatz weist
deutliche Parallelen zum Critical Medicines Act auf. Die gezielte Förderung
biotechnologischer Produktionskapazitäten kann grundsätzlich dazu beitragen,
sowohl die Innovationskraft als auch die Versorgungssicherheit zu stärken. Aus
Sicht der DSV bleibt der Aufbau entsprechender Kapazitäten eine
industriepolitische Aufgabe, die transparent ausgestaltet und aus öffentlichen
Mitteln finanziert werden sollte.
Verlängerung des ergänzenden Schutzzertifikats (SPC)
Der
Verordnungsvorschlag sieht eine Verlängerung des ergänzenden Schutzzertifikats
(SPC) um zwölf Monate für biotechnologisch hergestellte Arzneimittel –
einschließlich Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMPs) – vor, sofern diese
in Europa produziert werden. Damit würde der Patentschutz über die bislang
mögliche maximale SPC-Dauer von fünf Jahren hinaus verlängert.
Aus Sicht der
DSV ist dieser Ansatz hoch kritisch. Erst kürzlich wurden im Rahmen der
EU-Arzneimittelreform sowie des EU-Patentpakets Schutzfristen und das
SPC-System neu verhandelt. Angesichts der bereits weitreichenden
IP-Schutzmechanismen in der EU ist eine weitere Verlängerung mit erheblichen
Mehrkosten für die Gesundheitssysteme verbunden.
Straffung und Beschleunigung klinischer Prüfungen
Der Vorschlag
sieht zudem eine Straffung und Beschleunigung klinischer Prüfungen durch
Anpassungen der EU-Verordnung über klinische Prüfungen vor. Die
Genehmigungsfristen für multinationale Studien sollen von 106 auf 75 Tage
verkürzt werden; sofern keine Rückfragen an den Sponsor bestehen, soll die
Entscheidungsfrist auf 47 Tage sinken. Ergänzend sind eine engere
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, vereinfachte Verfahren für multinationale
und kombinierte Studien sowie regulatorische Sandboxes für atypische Prüfungen
vorgesehen.
Industriepolitische Impulse, offene Versorgungsfragen
Mit dem Biotech
Act verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, Europas Biotech-Standort zu
sichern. Diese klar industriepolitische Ausrichtung prägt den umfangreichen
Verordnungsvorschlag durchgängig. Die DSV begrüßt grundsätzlich das Vorhaben,
Biotechnologie zu stärken, um Innovationen und Versorgungssicherheit zu
fördern. Dabei müssen jedoch Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Finanzierbarkeit
sowie ein patientenorientierter Innovationsbegriff im Mittelpunkt stehen. Im
weiteren Gesetzgebungsverfahren wird daher genau zu prüfen sein, an welchen
Stellen die Perspektive von Versorgung und Patientinnen und Patienten
tatsächlich verankert ist – oder durch Parlament und Rat wieder stärker in den
Mittelpunkt gerückt werden muss. Kritisch ist, dass der Vorschlag ohne
belastbare Folgenabschätzung vorgelegt wurde; trotz potenziell erheblicher
finanzieller und struktureller Auswirkungen auf die Gesundheitssysteme.
Ausblick
Der Entwurf zum
Biotech Act wird nun im Rat und im Europäischen Parlament beraten. Beide
Institutionen erarbeiten ihre Positionen, bevor die Verhandlungen im Trilog
beginnen. Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird derzeit nicht vor
Sommer 2026 erwartet.