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Viele Initiativen, aber REACH bleibt weiterhin eine Baustelle.
SK – 12/2025
Intensive
Reformbemühungen haben die europäische Chemikalienpolitik dieses Jahr geprägt.
Mit einem Aktionsplan
für die chemische Industrie, einer eigenständigen Verordnung für die
Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und einem Vorschlag zur Vereinfachung der
Produktvorschriften hat die Europäische Kommission zentrale Prozesse
angestoßen. Doch ein entscheidendes Vorhaben lässt weiterhin auf sich warten:
die überfällige Überarbeitung der REACH-Verordnung, die die Bewertung,
Zulassung und Beschränkung von Chemikalien regelt.
REACH-Reform verzögert sich weiter
Noch im Juli hatte
die Europäische Kommission angekündigt, bis Ende 2025 einen Vorschlag für die gezielte
Überarbeitung der REACH-Verordnung vorzulegen. Doch bereits zwei Monate später
sorgte der Ausschuss für Regulierungskontrolle für einen Rückschlag. Er
erteilte dem Entwurf eine negative Bewertung und identifizierte im Entwurf
erhebliche Risiken für Gesundheit und Umwelt, ineffiziente REACH-Prozesse und
unzureichende Einhaltung der Vorschriften als zentrale Problembereiche.
In der Industrie
wächst der Wunsch, REACH im bestehenden Rechtsrahmen zu vereinfachen. Eine
Option wären sogenannte Omnibus-Initiativen, also EU-Maßnahmen, die bestehende
Regelungen gebündelt entbürokratisieren.
ECHA-Verordnung: Rat arbeitet an Position
Während REACH ins
Stocken geraten ist, schreitet das Gesetzgebungsverfahren zur eigenständigen
Verordnung für die ECHA voran. Ziel ist eine modernisierte Governance und ein
nachhaltiges Finanzierungsmodell. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter verständigte
sich am 10. Dezember auf eine gemeinsame Position.
Die Europäische Kommission
hatte zwei verpflichtende Nominierungen pro Mitgliedstaat für die
ECHA-Ausschüsse vorgesehen, doch der Rat will dies auf eine verpflichtende und
bis zu drei freiwillige Nominierungen reduzieren. Auf Wunsch eines
Mitgliedstaats soll die ECHA künftig zudem bei der Suche nach geeigneten
Kandidatinnen und Kandidaten unterstützen. Auch die Verfahrensregeln des
Ausschusses für Risikobewertung (RAC) sollen künftig festlegen, unter welchen
Bedingungen Arbeitsgruppen Stellungnahmen im Namen des Gremiums abgeben können.
Chemie-Omnibus: Rat setzt auf Vereinfachung und stärkeren Verbraucherschutz
Auch beim
Chemie-Omnibus, der zahlreiche Vorgaben zur Kennzeichnung und Bereitstellung
von Chemikalien vereinfachen soll, ist der Rat weiter als das Europäische
Parlament. Bereits Anfang November verabschiedete er seine allgemeine
Ausrichtung.
Darin bestätigt der
Rat den Ansatz der Europäischen Kommission, Formatierungsanforderungen für
Etiketten, Werbung und den Fernabsatz von Chemikalien zu vereinfachen und den
Grundsatz standardmäßig digital als zentrale Erleichterung zu verankern.
Gleichzeitig konzentriert sich das Mandat auf den Abbau doppelter Anforderungen
und die Straffung von Fristen. Darüber hinaus stärkt es den Verbraucherschutz,
insbesondere im Hinblick auf Nanomaterialien und potenziell gefährliche Stoffe
in kosmetischen Produkten.
REACH-Ausblick: Entscheidung rückt ins Jahr 2026
Zur Frage des
Zeitplans hält sich die Europäische Kommission weiterhin bedeckt. Auch in der
Planung für die wöchentlichen Sitzungen der Kommissarinnen und Kommissare findet
sich bis Ende Januar kein Hinweis auf eine bevorstehende Vorlage. Gleichwohl
mehren sich Anzeichen, dass ein Entwurf im ersten Quartal 2026 angestrebt wird.
Ob der CARACAL – die Expertengruppe der Vertreterinnen und Vertreter der für
REACH und CLP zuständigen Behörden – in seiner Sitzung Ende Januar sich dem
Thema annehmen wird, ist derzeit noch offen.