Viele Initiativen, aber REACH bleibt weiterhin eine Baustelle.

SK – 12/2025

Intensive Reformbemühungen haben die europäische Chemikalienpolitik dieses Jahr geprägt. Mit einem Aktionsplan für die chemische Industrie, einer eigenständigen Verordnung für die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und einem Vorschlag zur Vereinfachung der Produktvorschriften hat die Europäische Kommission zentrale Prozesse angestoßen. Doch ein entscheidendes Vorhaben lässt weiterhin auf sich warten: die überfällige Überarbeitung der REACH-Verordnung, die die Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien regelt.

REACH-Reform verzögert sich weiter

Noch im Juli hatte die Europäische Kommission angekündigt, bis Ende 2025 einen Vorschlag für die gezielte Überarbeitung der REACH-Verordnung vorzulegen. Doch bereits zwei Monate später sorgte der Ausschuss für Regulierungskontrolle für einen Rückschlag. Er erteilte dem Entwurf eine negative Bewertung und identifizierte im Entwurf erhebliche Risiken für Gesundheit und Umwelt, ineffiziente REACH-Prozesse und unzureichende Einhaltung der Vorschriften als zentrale Problembereiche.


In der Industrie wächst der Wunsch, REACH im bestehenden Rechtsrahmen zu vereinfachen. Eine Option wären sogenannte Omnibus-Initiativen, also EU-Maßnahmen, die bestehende Regelungen gebündelt entbürokratisieren.

ECHA-Verordnung: Rat arbeitet an Position

Während REACH ins Stocken geraten ist, schreitet das Gesetzgebungsverfahren zur eigenständigen Verordnung für die ECHA voran. Ziel ist eine modernisierte Governance und ein nachhaltiges Finanzierungsmodell. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter verständigte sich am 10. Dezember auf eine gemeinsame Position.


Die Europäische Kommission hatte zwei verpflichtende Nominierungen pro Mitgliedstaat für die ECHA-Ausschüsse vorgesehen, doch der Rat will dies auf eine verpflichtende und bis zu drei freiwillige Nominierungen reduzieren. Auf Wunsch eines Mitgliedstaats soll die ECHA künftig zudem bei der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten unterstützen. Auch die Verfahrensregeln des Ausschusses für Risikobewertung (RAC) sollen künftig festlegen, unter welchen Bedingungen Arbeitsgruppen Stellungnahmen im Namen des Gremiums abgeben können.

Chemie-Omnibus: Rat setzt auf Vereinfachung und stärkeren Verbraucherschutz

Auch beim Chemie-Omnibus, der zahlreiche Vorgaben zur Kennzeichnung und Bereitstellung von Chemikalien vereinfachen soll, ist der Rat weiter als das Europäische Parlament. Bereits Anfang November verabschiedete er seine allgemeine Ausrichtung.


Darin bestätigt der Rat den Ansatz der Europäischen Kommission, Formatierungsanforderungen für Etiketten, Werbung und den Fernabsatz von Chemikalien zu vereinfachen und den Grundsatz standardmäßig digital als zentrale Erleichterung zu verankern. Gleichzeitig konzentriert sich das Mandat auf den Abbau doppelter Anforderungen und die Straffung von Fristen. Darüber hinaus stärkt es den Verbraucherschutz, insbesondere im Hinblick auf Nanomaterialien und potenziell gefährliche Stoffe in kosmetischen Produkten.

REACH-Ausblick: Entscheidung rückt ins Jahr 2026

Zur Frage des Zeitplans hält sich die Europäische Kommission weiterhin bedeckt. Auch in der Planung für die wöchentlichen Sitzungen der Kommissarinnen und Kommissare findet sich bis Ende Januar kein Hinweis auf eine bevorstehende Vorlage. Gleichwohl mehren sich Anzeichen, dass ein Entwurf im ersten Quartal 2026 angestrebt wird. Ob der CARACAL – die Expertengruppe der Vertreterinnen und Vertreter der für REACH und CLP zuständigen Behörden – in seiner Sitzung Ende Januar sich dem Thema annehmen wird, ist derzeit noch offen.