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Europäische Kommission fördert stärkeren Schutz für Arbeitnehmende durch neue Leitlinien.
SK – 01/2026
Die Europäische
Kommission hat am 18. Dezember eine neue Leitlinie sowie eine aktualisierte
Empfehlung zu Berufskrankheiten verabschiedet. Flankiert werden diese Maßnahmen
durch eine Mitteilung der Kommission, die sie in den strategischen Rahmen der
EU für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie in Europas Plan gegen den
Krebs einordnet. Ziel ist es, die Umsetzung der 2023 überarbeiteten
Asbestrichtlinie zu unterstützen und damit europaweit Beschäftigte besser vor
den weiterhin erheblichen Gesundheitsrisiken durch Asbest zu schützen.
Gefahren durch Asbest weiterhin ein Thema im Arbeitsalltag
Asbest stellt trotz
seines EU-weiten Verbots nach wie vor ein großes Gesundheitsrisiko dar.
Asbestbedingte Erkrankungen treten häufig erst Jahrzehnte nach der Exposition
auf und machen einen erheblichen Anteil der berufsbedingten Krebserkrankungen
aus. Die Mitteilung greift diese Thematik auf und unterstreicht die Bedeutung unionsweiter
Leitlinien. Diese sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen
unterstützen, die den Großteil der betroffenen Betriebe ausmachen.
Unterstützung bei der Umsetzung der Asbest-Richtlinie
Die Leitlinien für das Management von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit
Asbest am Arbeitsplatz dienen der praktischen Unterstützung bei der Umsetzung
der überarbeiteten Asbest-Richtlinie. Sie trägt der Tatsache Rechnung, dass
Asbest trotz Verbots weiterhin in vielen Gebäuden, Infrastrukturen, Maschinen
und natürlichen Lagerstätten vorhanden ist. Millionen Beschäftigte sind dadurch
potenziell exponiert, insbesondere im Bau-, Sanierungs-, Abbruch-,
Entsorgungs-, Verkehrs- und Rettungsdienstbereich.
Die Leitlinie gibt
praxisnahe Hinweise zur systematischen Erkennung, Bewertung und Minimierung von
Asbestrisiken. Zentrale Elemente sind neben Handlungsempfehlungen auch Fallstudien
aus den Mitgliedstaaten.
Aktualisierte EU-Liste der Berufskrankheiten
Parallel zu den
Leitlinien hat die Kommission ihre Empfehlung
zur Europäischen Liste der Berufskrankheiten aktualisiert und damit die
bisherige Empfehlung von 2022 ersetzt. Neu aufgenommen wurden unter anderem das
durch Asbest verursachte Larynxkarzinom, das Ovarialkarzinom, Pleuralplaques
mit funktioneller Lungenbeeinträchtigung sowie der gutartige Pleuraerguss.
Zudem wurde die ergänzende Liste um weitere Krebsarten mit vermutetem
Zusammenhang zu Asbest erweitert, darunter Darm-, Mastdarm- und Magenkrebs. Durch
die Änderungen sollen eine einheitlichere Anerkennung in den Mitgliedstaaten
und ein verbesserter Zugang zu Entschädigungsleistungen für betroffene
Beschäftigte erreicht werden.
Asbest-Screening-Vorschlag steht weiterhin aus
Trotz der wichtigen
Verbesserungen für den Schutz der Arbeitnehmenden bleibt ein seit Jahren
angekündigter zentraler Baustein weiterhin unangetastet: ein Gesetzesvorschlag
zum systematischen Screening und zur Registrierung von Asbest in Gebäuden. Zwar
waren die internen Vorbereitungsprozesse innerhalb der Kommission im Jahr 2024
bereits weit fortgeschritten, doch hat die Kommission von der Leyen II bislang
keine neuen Informationen zum weiteren Vorgehen in Bezug auf ein EU-weites
Asbest-Screening vorgelegt.