Europäische Kommission fördert stärkeren Schutz für Arbeitnehmende durch neue Leitlinien.

SK – 01/2026

Die Europäische Kommission hat am 18. Dezember eine neue Leitlinie sowie eine aktualisierte Empfehlung zu Berufskrankheiten verabschiedet. Flankiert werden diese Maßnahmen durch eine Mitteilung der Kommission, die sie in den strategischen Rahmen der EU für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie in Europas Plan gegen den Krebs einordnet. Ziel ist es, die Umsetzung der 2023 überarbeiteten Asbestrichtlinie zu unterstützen und damit europaweit Beschäftigte besser vor den weiterhin erheblichen Gesundheitsrisiken durch Asbest zu schützen.

Gefahren durch Asbest weiterhin ein Thema im Arbeitsalltag

Asbest stellt trotz seines EU-weiten Verbots nach wie vor ein großes Gesundheitsrisiko dar. Asbestbedingte Erkrankungen treten häufig erst Jahrzehnte nach der Exposition auf und machen einen erheblichen Anteil der berufsbedingten Krebserkrankungen aus. Die Mitteilung greift diese Thematik auf und unterstreicht die Bedeutung unionsweiter Leitlinien. Diese sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen unterstützen, die den Großteil der betroffenen Betriebe ausmachen.

Unterstützung bei der Umsetzung der Asbest-Richtlinie

Die Leitlinien für das Management von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit Asbest am Arbeitsplatz dienen der praktischen Unterstützung bei der Umsetzung der überarbeiteten Asbest-Richtlinie. Sie trägt der Tatsache Rechnung, dass Asbest trotz Verbots weiterhin in vielen Gebäuden, Infrastrukturen, Maschinen und natürlichen Lagerstätten vorhanden ist. Millionen Beschäftigte sind dadurch potenziell exponiert, insbesondere im Bau-, Sanierungs-, Abbruch-, Entsorgungs-, Verkehrs- und Rettungsdienstbereich.


Die Leitlinie gibt praxisnahe Hinweise zur systematischen Erkennung, Bewertung und Minimierung von Asbestrisiken. Zentrale Elemente sind neben Handlungsempfehlungen auch Fallstudien aus den Mitgliedstaaten.

Aktualisierte EU-Liste der Berufskrankheiten

Parallel zu den Leitlinien hat die Kommission ihre Empfehlung zur Europäischen Liste der Berufskrankheiten aktualisiert und damit die bisherige Empfehlung von 2022 ersetzt. Neu aufgenommen wurden unter anderem das durch Asbest verursachte Larynxkarzinom, das Ovarialkarzinom, Pleuralplaques mit funktioneller Lungenbeeinträchtigung sowie der gutartige Pleuraerguss. Zudem wurde die ergänzende Liste um weitere Krebsarten mit vermutetem Zusammenhang zu Asbest erweitert, darunter Darm-, Mastdarm- und Magenkrebs. Durch die Änderungen sollen eine einheitlichere Anerkennung in den Mitgliedstaaten und ein verbesserter Zugang zu Entschädigungsleistungen für betroffene Beschäftigte erreicht werden.

Asbest-Screening-Vorschlag steht weiterhin aus

Trotz der wichtigen Verbesserungen für den Schutz der Arbeitnehmenden bleibt ein seit Jahren angekündigter zentraler Baustein weiterhin unangetastet: ein Gesetzesvorschlag zum systematischen Screening und zur Registrierung von Asbest in Gebäuden. Zwar waren die internen Vorbereitungsprozesse innerhalb der Kommission im Jahr 2024 bereits weit fortgeschritten, doch hat die Kommission von der Leyen II bislang keine neuen Informationen zum weiteren Vorgehen in Bezug auf ein EU-weites Asbest-Screening vorgelegt.