Extremwetter und Hitze als Herausforderung für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

JN – 01/2026

Der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ACSH) der EU hat im Dezember 2025 zwei neue Stellungnahmen zu den Auswirkungen des Klimawandels verabschiedet. Darin fordert er als Zuarbeit für die Europäische Kommission gezielte Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten – insbesondere vor Hitze am Arbeitsplatz sowie vor weiteren klimabedingten Risiken wie Extremwetter, Luftverschmutzung und biologischen oder chemischen Gefahren. Hintergrund sind die in Europa zunehmend häufigeren Extremwetterereignisse, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, vor allem in körperlich belastenden Tätigkeiten, spürbar beeinträchtigen.

Hitze: Größte und dringendste Gefahr für die Gesundheit von Beschäftigten

In der Stellungnahme „Klimawandel – Hitze bei der Arbeit“ wird Hitze, als das derzeit größte klimabedingte Gesundheitsrisiko für Beschäftigte in Europa bezeichnet. Steigende Temperaturen führen zu mehr Arbeitsunfällen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Produktivitätsverlusten – insbesondere in körperlich belastenden Tätigkeiten und im Freien.


Zwar erkennt das bestehende EU-Arbeitsschutzrecht Hitze grundsätzlich als Risiko an, es fehlen jedoch konkrete Auslösewerte und verbindliche Schutzmaßnahmen. Der ACSH empfiehlt daher unter anderem die Nutzung wissenschaftlich fundierter Hitze-Indikatoren (z. B. WBGT), verpflichtende Akklimatisierung für neue oder zurückkehrende Beschäftigte und klare Regelungen zu Trinkwasser, Pausen und Arbeitszeit-Anpassungen bei hoher Hitze.


Uneinigkeit besteht über den rechtlichen Weg: Während Arbeitgeber vor allem unverbindliche Leitlinien befürworten und die bisherigen Regelungen als ausreichend empfinden, sprechen sich Regierungen und Arbeitnehmervertreter für verbindliche EU-Mindestanforderungen in Form einer Richtlinie aus.

Weitere Klimarisiken: Mehr Vorsorge und bessere Koordination gefordert

Die zweite Stellungnahme befasst sich mit anderen klimabedingten Risiken am Arbeitsplatz, darunter Extremwetterereignisse wie Stürme, Überschwemmungen und Dürren, Luftverschmutzung und Rauchbelastung, neue biologische Risiken durch die Ausbreitung von Krankheitsüberträgern (z. B. Mücken, Zecken), veränderte chemische Risiken durch Temperatur- und Feuchtigkeitseinflüsse und zunehmende psychosoziale Belastungen wie Klima-Stress und Klimaangst.


Nach aktuellen EU-Daten sind bereits rund ein Drittel der Beschäftigten klimabezogenen Risiken ausgesetzt, besonders in Bauwirtschaft, Landwirtschaft, Pflege und Rettungsdiensten.

Der ACSH empfiehlt unter anderem:

  • EU-weite Leitlinien und digitale Tools für Betriebe, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen
  • bessere Datenerhebung und Frühwarnsysteme
  • stärkere Zusammenarbeit zwischen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsbehörden und Erarbeitung von Aktionsplänen auf nationaler Ebene
  • Stärkung des Bewusstseins im Kontext der Gefährdungsbeurteilung und Betrachtung der neuen Risiken
  • gezielte Schulungen für Arbeitsschutzakteure zu neuen Klimarisiken
  • Beachtung und Training der Resilienz bezüglich psychosozialer Faktoren im Kontext des Klimawandels

Es wurden gezielte Empfehlungen für die Europäische Kommission, Mitgliedsstaaten, Unternehmen, Sozialpartner als auch Allgemeine Empfehlungen gegeben.

Bedeutung für die deutsche Sozialversicherung

Die Stellungnahmen unterstreichen, dass der Klimawandel zunehmend auch Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Rehabilitationsbedarfe beeinflusst. Prävention, arbeitsmedizinische Vorsorge und betriebliche Gefährdungsbeurteilung gewinnen damit weiter an Bedeutung. Für die Träger der Sozialversicherung ist die Entwicklung relevanter, da steigende Belastungen langfristig auch Auswirkungen auf Leistungsaufkommen und Präventionsstrategien haben können.


Der ACSH empfiehlt der Europäischen Kommission, die Vorschläge in den nächsten EU-Arbeitsschutzrahmen aufzunehmen und die Schutzstandards europaweit weiterzuentwickeln. Aufgrund der hohen Relevanz der Thematik soll das Thema Klimawandel strategisch weiter verankert werden. Die Thematik ist bereits im strategischen Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027  inkludiert, das Problembewusstsein und die direkten Auswirkungen des Klimawandels auf die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern wurde jedoch in den Empfehlungen zusätzlich erkannt und aufgezeigt.