Neue Richtlinien sollen Vergabeverfahren entschlacken.

UM – 01/2026

Das Vergaberecht sollte effizienter und einfacher werden. Diese Erwartung richten die Sozialversicherungsträger in Deutschland an die Europäische Kommission. Diese plant, im zweiten Halbjahr 2026 einen Vorschlag für die Überarbeitung der europäischen Vergaberichtlinien zu veröffentlichen. Aktuell werden die bestehenden Regelungen evaluiert.


Die Sozialversicherungsträger sind als beitragsfinanzierte Systeme Teil der öffentlichen Hand im weiteren Sinne und bewegen Milliarden-Budgets. Auftragsvergaben mit Millionenwerten für Güter und Dienstleistungen sind Alltagsgeschäft. Sie finden in den Zentralen der Sozialversicherungsträger oder Eigenbetrieben wie Krankenhäuser oder Rechenzentren statt. Daneben wird Versorgungsgestaltung betrieben, so zum Beispiel über die Ausschreibung von Arzneimitteln mit dem Ziel fairer Preise und der Sicherung der Versorgung der Versicherten.


Regulierung und Folgen

Befragt man die Fachleute nach ihren Erfahrungen, so wird deutlich:  Das gegenwärtige Recht ist überreguliert. Die Vorgaben, die weit ins Detail gingen, sind schwer zu überblicken. Schon die Ausschreibung einer Leistung benötigt umfangreiches Expertenwissen, jedes Angebot eine aufwändige Prüfung. Hinzu kommen Auseinandersetzungen mit Bietern, inwieweit die Vergabeverfahren korrekt durchgeführt werden. Der hohe Rechtschutz, den die Anbieter genießen und der bis zur Klärung von Meinungsverschiedenheit in Vergabeverfahren Zuschläge verbietet und zu Mehraufwänden und Verzögerungen führt, hat Vergabestellen vorsichtig gemacht.

Im Ergebnis hat die ausdifferenzierte Reglementierung der öffentlichen Auftragsvergabe zu einer Schwerpunktverschiebung geführt: Lag früher der Fokus auf einer wirtschaftlichen und bedarfsgerechten Beschaffung, liegt er heute auf der Vermeidung von Rechtsunsicherheiten in komplizierten Vergabeprozessen. Das geht zulasten der Bedarfsgerechtigkeit der Beschaffung, gegebenenfalls ihrer Wirtschaftlichkeit, sicher aber ihrer Schnelligkeit.

Weniger wäre mehr

Notwendig wäre ein Ansatz, der den Beschaffungsprozess ganz grundsätzlich und weitgehend dereguliert. Dabei sollte sich der Gesetzgeber auf die Vorgabe von allgemeinen Vergabegrundsätzen sowie Bekanntmachungs- und Informationspflichten beziehen. Mit dem Ziel, Vergabeentscheidungen auf Basis vergleichbarer Angebote zu treffen, könnte die weitere Ausgestaltung des Verfahrens dann den Auftraggebern überlassen bleiben. Begleitend hierzu wären auch die geltenden Rechtschutzmöglichkeiten zu überprüfen.

Gut gemeint ist nicht gut gemacht

Ob sich die Europäische Kommission bei der Überarbeitung der Vergaberichtlinien zu durchgreifenden Deregulierungsschritten entschließen kann, wird sich im zweiten Halbjahr dieses Jahres mit Vorlage ihres Gesetzentwurfs zeigen. Als Hüterin des Binnenmarkts ist sie einem Höchstmaß an Wettbewerbsgerechtigkeit und Gleichbehandlung der Wirtschaftsakteure verpflichtet. Ein fairer Wettbewerb ist aber vor allem ein funktionierender Wettbewerb. Wo Überregulierung oder ein übertriebener Primärrechtsschutz in Vergabeverfahren abschließende Zuschläge verhindert, ist weder Anbietern noch Auftraggebern geholfen. An die Stelle eines gesunden Leistungswettbewerbs treten dann Streitereien über Rechtsauslegung, Nachprüfungsverfahren und unnötige zeitliche Verzögerungen.