iStockphoto/Gil-DesignÖffentliche Beschaffung
Neue Richtlinien sollen Vergabeverfahren entschlacken.
UM – 01/2026
Das Vergaberecht sollte effizienter und einfacher werden. Diese Erwartung
richten die Sozialversicherungsträger in Deutschland an die Europäische
Kommission. Diese plant, im zweiten Halbjahr 2026 einen Vorschlag für die
Überarbeitung der europäischen Vergaberichtlinien zu veröffentlichen. Aktuell
werden die bestehenden Regelungen evaluiert.
Die Sozialversicherungsträger sind als beitragsfinanzierte Systeme Teil der
öffentlichen Hand im weiteren Sinne und bewegen Milliarden-Budgets. Auftragsvergaben
mit Millionenwerten für Güter und Dienstleistungen sind Alltagsgeschäft. Sie
finden in den Zentralen der Sozialversicherungsträger oder Eigenbetrieben wie
Krankenhäuser oder Rechenzentren statt. Daneben wird Versorgungsgestaltung betrieben,
so zum Beispiel über die Ausschreibung von Arzneimitteln mit dem Ziel fairer
Preise und der Sicherung der Versorgung der Versicherten.
Regulierung und Folgen
Befragt man die Fachleute nach ihren Erfahrungen, so wird deutlich: Das gegenwärtige Recht ist überreguliert. Die
Vorgaben, die weit ins Detail gingen, sind schwer zu überblicken. Schon die
Ausschreibung einer Leistung benötigt umfangreiches Expertenwissen, jedes
Angebot eine aufwändige Prüfung. Hinzu kommen Auseinandersetzungen mit Bietern,
inwieweit die Vergabeverfahren korrekt durchgeführt werden. Der hohe Rechtschutz,
den die Anbieter genießen und der bis zur Klärung von Meinungsverschiedenheit in
Vergabeverfahren Zuschläge verbietet und zu Mehraufwänden und Verzögerungen
führt, hat Vergabestellen vorsichtig gemacht.
Im Ergebnis hat die ausdifferenzierte Reglementierung der öffentlichen
Auftragsvergabe zu einer Schwerpunktverschiebung geführt: Lag früher der Fokus
auf einer wirtschaftlichen und bedarfsgerechten Beschaffung, liegt er heute auf
der Vermeidung von Rechtsunsicherheiten in komplizierten Vergabeprozessen. Das
geht zulasten der Bedarfsgerechtigkeit der Beschaffung, gegebenenfalls ihrer
Wirtschaftlichkeit, sicher aber ihrer Schnelligkeit.
Weniger wäre mehr
Notwendig wäre ein Ansatz, der den Beschaffungsprozess ganz grundsätzlich
und weitgehend dereguliert. Dabei sollte sich der Gesetzgeber auf die Vorgabe
von allgemeinen Vergabegrundsätzen sowie Bekanntmachungs- und
Informationspflichten beziehen. Mit dem Ziel, Vergabeentscheidungen auf Basis
vergleichbarer Angebote zu treffen, könnte die weitere Ausgestaltung des
Verfahrens dann den Auftraggebern überlassen bleiben. Begleitend hierzu wären auch die geltenden Rechtschutzmöglichkeiten zu überprüfen.
Gut gemeint ist nicht gut gemacht
Ob sich die Europäische Kommission bei der Überarbeitung der
Vergaberichtlinien zu durchgreifenden Deregulierungsschritten entschließen
kann, wird sich im zweiten Halbjahr dieses Jahres mit Vorlage ihres
Gesetzentwurfs zeigen. Als Hüterin des Binnenmarkts ist sie einem Höchstmaß an
Wettbewerbsgerechtigkeit und Gleichbehandlung der Wirtschaftsakteure
verpflichtet. Ein fairer Wettbewerb ist aber vor allem ein funktionierender
Wettbewerb. Wo Überregulierung oder ein übertriebener Primärrechtsschutz in
Vergabeverfahren abschließende Zuschläge verhindert, ist weder Anbietern noch Auftraggebern
geholfen. An die Stelle eines gesunden Leistungswettbewerbs treten dann
Streitereien über Rechtsauslegung, Nachprüfungsverfahren und unnötige zeitliche
Verzögerungen.