Schweden diskutiert über „Gasregel“ (pensionsgasen).

VS – 12/2025

In Schweden wird aktuell intensiv über den Vorschlag diskutiert, Überschüsse aus dem einkommensabhängigen Rentensystem (inkomstpensionen) an die Versicherten auszuschütten. Initiiert wurde der Vorschlag von der Rentengruppe unter dem Vorsitz von Sozialministerin Anna Tenje. Ziel ist es, ab dem 1. Januar 2027 Überschüsse automatisch auszuschütten, sobald die Vermögenswerte des Systems die Verpflichtungen um mehr als 15 Prozent übersteigen. Auf diese Weise sollen „unnötig hohe“ Rücklagen vermieden werden und die Mittel direkt Rentnerinnen und Rentnern sowie Beitragszahlenden zugutekommen. Mit dieser „Gasregel“ (pensionsgasen) soll die bestehende Rentenbremse (pensionsbromsen oder balansregeln) ergänzt werden. Kritiker des Vorschlags – darunter die oppositionellen Sozialdemokraten, der Rentenexperte Mårten Pålme oder auch der ehemalige Chefanalyst der schwedischen Rentenbehörde (Pensionsmyndigheten) – warnen jedoch vor einer Gefährdung der langfristigen Stabilität des Rentensystems.

Das schwedische Rentensystem

Das schwedische Rentensystem (allmän ålderspensionen) ist ein universelles Pflichtsystem, das sich aus mehreren Komponenten zusammensetzt. Die einkommensabhängige Altersrente umfasst die entgeltbezogene Altersrente (inkomstpensionen) sowie die Prämienrente (premiepensionen). Letztere ist ein individuelles vollständig kapitalgedecktes beitragsorientiertes Rentensystem. Die entgeltbezogene Altersrente hingegen ist umlagefinanziert und verfügt über eine große Kapitalrücklage (Buffer Fonds). Ergänzt wird das Rentensystem durch eine steuerfinanzierte Garantierente (garantipensionen) sowie der betrieblichen und privaten Altersvorsorge.

Die entgeltbezogene Rente wird grundsätzliche an die Lohnentwicklung angepasst. Bei der sogenannten Rentenbremse handelt es sich um einen automatischen Stabilisierungsmechanismus. Sie vermindert oder kürzt die Rentenanwartschaften und Auszahlungen, wenn die Vermögenswerte des Systems, die sich aus den Rentenbeiträgen und den kapitalgedeckten Rücklagen zusammensetzen, geringer sind als die Verpflichtungen. In den Jahren 2010, 2011 und 2014 wurde ist aufgrund dieser Regelung die entgeltbezogene Rente infolge der Rentenbremse automatisch gekürzt worden.

Kritik an der Gasregel

Ministerin Tenje und Befürworter der Reform argumentieren, dass es gerecht sei, heutige und künftige Rentnerinnen und Rentner an steigenden Überschüssen teilhaben zu lassen. Die neue Regel soll zudem das Vertrauen in das Rentensystem stärken und verdeutlichen, dass die Politik in guten, wie in schlechten Zeiten Verantwortung übernehme. Die Gasregel trete zudem erst ein, wenn die Vermögenswerte des Systems die Verpflichtungen um mehr als Prozent übersteigen. Damit werde die langfristige Stabilität des Rentensystems gewährleistet.

Kritiker weisen hingegen darauf hin, dass das bestehende Bilanzierungssystem darauf ausgerichtet ist, Defizite zu erkennen, jedoch nicht dazu geeignet sei, verteilbare Überschüsse zu identifizieren. Sie verweisen dabei auf die in den vergangenen Jahren stark angestiegene Volatilität der Finanzmärkte. Ein größerer Puffer garantiere eine stetige Teilhabe der Rentnerinnen und Rentner an der Lohnentwicklung. Würden diese Überschüsse immer wieder abgeschöpft, bestehe die Gefahr eines stetigen Wechsels zwischen Gas- und Bremsregel. Die Kritiker führen zudem an, dass der Anstieg der Puffer-Fonds Ende der 2010er Jahre beispielsweise dafür gesorgt hat, dass deren Wertrückgang infolge des Überfalls Russlands auf die Ukraine nicht zu einer Kürzung der einkommensabhängigen Renten geführt hat. Ferner betonen sie, dass umlagefinanzierte Rentensysteme nicht dazu da seien, kurzfristige Buchgewinne auszuschütten. Vielmehr müsse die langfristige Tragfähigkeit und Angemessenheit des Rentensystems gewahrt werden.

Parlamentarisches Verfahren

Die neue Gasregelung soll ab dem 1. Januar 2027 gesetzlich eingeführt werden. Die schwedische Regierung bereitet hierzu einen Gesetzesentwurf vor. Darüber hinaus hat sie die schwedische Rentenbehörde (Pensionsmyndigheten) beauftragt, die Einführung des Gasmechanismus vorzubereiten, sodass die Behörde bis Dezember 2026 in der Lage ist, die Regelung umzusetzen.