iStockphoto/MarianVejcikSchwedisches Rentensystem
Schweden diskutiert über „Gasregel“ (pensionsgasen).
VS – 12/2025
In
Schweden wird aktuell intensiv über den Vorschlag diskutiert, Überschüsse aus dem einkommensabhängigen
Rentensystem (inkomstpensionen) an die Versicherten auszuschütten. Initiiert
wurde der Vorschlag von der Rentengruppe unter dem Vorsitz von Sozialministerin
Anna Tenje. Ziel ist es, ab dem 1. Januar 2027 Überschüsse automatisch
auszuschütten, sobald die Vermögenswerte des Systems die Verpflichtungen um
mehr als 15 Prozent übersteigen. Auf diese Weise sollen „unnötig hohe“
Rücklagen vermieden werden und die Mittel direkt Rentnerinnen und Rentnern sowie
Beitragszahlenden zugutekommen. Mit dieser „Gasregel“ (pensionsgasen) soll die bestehende Rentenbremse (pensionsbromsen oder balansregeln) ergänzt werden. Kritiker des Vorschlags – darunter die oppositionellen
Sozialdemokraten, der Rentenexperte Mårten Pålme oder auch der ehemalige Chefanalyst
der schwedischen Rentenbehörde (Pensionsmyndigheten) – warnen jedoch vor einer
Gefährdung der langfristigen Stabilität des Rentensystems.
Das schwedische Rentensystem
Das schwedische
Rentensystem (allmän ålderspensionen) ist ein universelles Pflichtsystem, das sich
aus mehreren Komponenten zusammensetzt. Die einkommensabhängige Altersrente
umfasst die entgeltbezogene Altersrente (inkomstpensionen) sowie die Prämienrente
(premiepensionen). Letztere ist ein individuelles vollständig kapitalgedecktes beitragsorientiertes
Rentensystem. Die entgeltbezogene Altersrente hingegen ist umlagefinanziert und
verfügt über eine große Kapitalrücklage (Buffer Fonds). Ergänzt wird das
Rentensystem durch eine steuerfinanzierte Garantierente (garantipensionen) sowie der
betrieblichen und privaten Altersvorsorge.
Die entgeltbezogene
Rente wird grundsätzliche an die Lohnentwicklung angepasst. Bei der sogenannten
Rentenbremse handelt es sich um einen automatischen Stabilisierungsmechanismus.
Sie vermindert oder kürzt die Rentenanwartschaften und Auszahlungen, wenn die
Vermögenswerte des Systems, die sich aus den Rentenbeiträgen und den kapitalgedeckten
Rücklagen zusammensetzen, geringer sind als die Verpflichtungen. In den Jahren
2010, 2011 und 2014 wurde ist aufgrund dieser Regelung die entgeltbezogene
Rente infolge der Rentenbremse automatisch gekürzt worden.
Kritik an der Gasregel
Ministerin
Tenje und Befürworter der Reform argumentieren, dass es gerecht sei, heutige
und künftige Rentnerinnen und Rentner an steigenden Überschüssen teilhaben zu
lassen. Die neue Regel soll zudem das Vertrauen in das Rentensystem stärken und
verdeutlichen, dass die Politik in guten, wie in schlechten Zeiten
Verantwortung übernehme. Die Gasregel trete zudem erst ein, wenn die
Vermögenswerte des Systems die Verpflichtungen um mehr als Prozent übersteigen.
Damit werde die langfristige Stabilität des Rentensystems gewährleistet.
Kritiker
weisen hingegen darauf hin, dass das bestehende Bilanzierungssystem darauf
ausgerichtet ist, Defizite zu erkennen, jedoch nicht dazu geeignet sei,
verteilbare Überschüsse zu identifizieren. Sie verweisen dabei auf die in den
vergangenen Jahren stark angestiegene Volatilität der Finanzmärkte. Ein
größerer Puffer garantiere eine stetige Teilhabe der Rentnerinnen und Rentner
an der Lohnentwicklung. Würden diese Überschüsse immer wieder abgeschöpft,
bestehe die Gefahr eines stetigen Wechsels zwischen Gas- und Bremsregel. Die
Kritiker führen zudem an, dass der Anstieg der Puffer-Fonds Ende der 2010er
Jahre beispielsweise dafür gesorgt hat, dass deren Wertrückgang infolge des
Überfalls Russlands auf die Ukraine nicht zu einer Kürzung der
einkommensabhängigen Renten geführt hat. Ferner betonen sie, dass umlagefinanzierte
Rentensysteme nicht dazu da seien, kurzfristige Buchgewinne auszuschütten.
Vielmehr müsse die langfristige Tragfähigkeit und Angemessenheit des Rentensystems
gewahrt werden.
Parlamentarisches Verfahren
Die
neue Gasregelung soll ab dem 1. Januar 2027 gesetzlich eingeführt werden. Die
schwedische Regierung bereitet hierzu einen Gesetzesentwurf vor. Darüber hinaus
hat sie die schwedische Rentenbehörde (Pensionsmyndigheten) beauftragt, die
Einführung des Gasmechanismus vorzubereiten, sodass die Behörde bis Dezember
2026 in der Lage ist, die Regelung umzusetzen.