iStockphoto/ClarkandCompanySubunternehmerketten
Europäisches Parlament fordert EU-Rahmen zur Bekämpfung von Ausbeutung.
HS – 02/2026
Am 12. Februar hat das Europäische
Parlament einen Initiativbericht über
den Umgang mit Unterauftragsketten und der Rolle von Vermittlern zum Schutz der
Arbeitnehmerrechte angenommen. Darin fordern die Abgeordneten einen EU-Rahmen
zur Bekämpfung von Arbeitsausbeutung, einschließlich illegaler Beschäftigung
sowie missbräuchlicher Unterauftragsvergabe und Arbeitsvermittlung.
Forderung nach umfassender EU-Strategie
Mit dem Bericht fordert das
Parlament die Europäische Kommission auf, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung von
Arbeitsausbeutung zu verstärken und eine umfassende EU-Strategie vorzulegen.
Arbeitsausbeutung – etwa durch illegale Beschäftigung oder missbräuchliche
Unterauftragsvergabe – verletze Arbeitnehmer- und Menschenrechte und untergrabe
zugleich den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt. Kritisch sehen die Abgeordneten
insbesondere lange Subunternehmerketten: Die Auslagerung von Kerntätigkeiten
könne zu fragmentierten, unsicheren Arbeitsplätzen, geringerer Transparenz und
schwächerer Rechenschaftspflicht führen. Beschäftigte seien dadurch häufiger
niedrigen Löhnen, überlangen Arbeitszeiten sowie Risiken für Sicherheit und
Gesundheit am Arbeitsplatz ausgesetzt. Der Bericht betont daher die Bedeutung
direkter Beschäftigungsverhältnisse, insbesondere in Hochrisikosektoren.
Stärkere Durchsetzung und gegenseitige Anerkennung von Sanktionen
Zugleich spricht sich das Parlament
für eine bessere Durchsetzung bestehender Regeln und eine intensivere
grenzüberschreitende Zusammenarbeit aus. Gefordert wird eine engere Kooperation
zwischen der Europäischen Arbeitsbehörde, Europol, nationalen Behörden und den
Sozialpartnern. Hintergrund ist unter anderem, dass Personen mit Gewerbeverbot
in einem Mitgliedstaat dieses bislang durch Unternehmensgründungen in anderen
Mitgliedstaaten umgehen können. Um solche Schlupflöcher zu schließen, plädieren
die Abgeordneten für einen verbesserten Informationsaustausch sowie die
gegenseitige Anerkennung von Gewerbeverboten und strafrechtlichen Sanktionen. Zudem
sollen Sanktionen bei arbeitsbezogenen Straftaten und Verstößen gegen
Arbeitnehmerrechte abschreckend und verhältnismäßig ausgestaltet sein.
Unterschiedliche Positionen der Fraktionen
Die Debatte am Vortag der Abstimmung
offenbarte eine politische Spaltung des Parlaments, die sich schließlich auch
im Abstimmungsergebnis niederschlug: 332 Stimmen gegenüber 209 Gegenstimmen und
33 Enthaltungen. Befürworterinnen und Befürworter der Fraktionen links der
Mitte forderten eine EU-Richtlinie mit klaren Haftungsregeln entlang der
gesamten Subunternehmerkette sowie eine Begrenzung der Kettenlänge. Kritische
Stimmen der liberalen und konservativen Fraktionen warnten hingegen vor
zusätzlicher Bürokratie und betonten die Bedeutung von Subunternehmermodellen
für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Wettbewerbsfähigkeit und
Innovation.
Gespaltene Positionen der Sozialpartner
Die Sozialpartner sind bei diesem
Thema ähnlich gespalten. Die Bauarbeitgeberorganisation FIEC spricht sich
ebenso wie BusinessEurope gegen einen neuen eigenständigen Rechtsakt auf
EU-Ebene aus. Sie verweist auf die durch Artikel 56 AEUV geschützte
Dienstleistungsfreiheit sowie die hohe Fragmentierung des Sektors mit
zahlreichen KMU. Statt zusätzlicher Regulierung plädiert sie für eine stärkere
Nutzung bestehender Instrumente, etwa durch verschärfte Haftungsregeln im
Rahmen der Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie. Demgegenüber befürworten
die europäischen Gewerkschaften – darunter EFFAT, EFBWW und ETF – eine
Richtlinie zur Begrenzung von Subunternehmerketten. Sie betonen, dass direkte
Beschäftigung die Regel sein müsse, und verlangen eine umfassende
gesamtschuldnerische Haftung entlang der Kette.
Ausblick
Bei dem Bericht handelt es sich um
einen nichtlegislativen Initiativbericht, aus dem sich für die Europäische
Kommission keine unmittelbare Handlungspflicht ergibt. In der Plenardebatte am
Vortag der Abstimmung verwies Exekutiv-Vizepräsidentin Roxana Mînzatu auf die
laufenden Vorbereitungen zum Quality Jobs Act und das Fair Labour Mobility
Package. Ziel sei es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser zu schützen und
zugleich Subunternehmermodelle als legitimes Geschäftsmodell bei wirksamer
Regulierung und Kontrolle anzuerkennen.