Europäisches Parlament fordert EU-Rahmen zur Bekämpfung von Ausbeutung.

HS – 02/2026

Am 12. Februar hat das Europäische Parlament einen Initiativbericht über den Umgang mit Unterauftragsketten und der Rolle von Vermittlern zum Schutz der Arbeitnehmerrechte angenommen. Darin fordern die Abgeordneten einen EU-Rahmen zur Bekämpfung von Arbeitsausbeutung, einschließlich illegaler Beschäftigung sowie missbräuchlicher Unterauftragsvergabe und Arbeitsvermittlung.

Forderung nach umfassender EU-Strategie

Mit dem Bericht fordert das Parlament die Europäische Kommission auf, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung von Arbeitsausbeutung zu verstärken und eine umfassende EU-Strategie vorzulegen. Arbeitsausbeutung – etwa durch illegale Beschäftigung oder missbräuchliche Unterauftragsvergabe – verletze Arbeitnehmer- und Menschenrechte und untergrabe zugleich den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt. Kritisch sehen die Abgeordneten insbesondere lange Subunternehmerketten: Die Auslagerung von Kerntätigkeiten könne zu fragmentierten, unsicheren Arbeitsplätzen, geringerer Transparenz und schwächerer Rechenschaftspflicht führen. Beschäftigte seien dadurch häufiger niedrigen Löhnen, überlangen Arbeitszeiten sowie Risiken für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ausgesetzt. Der Bericht betont daher die Bedeutung direkter Beschäftigungsverhältnisse, insbesondere in Hochrisikosektoren.

Stärkere Durchsetzung und gegenseitige Anerkennung von Sanktionen

Zugleich spricht sich das Parlament für eine bessere Durchsetzung bestehender Regeln und eine intensivere grenzüberschreitende Zusammenarbeit aus. Gefordert wird eine engere Kooperation zwischen der Europäischen Arbeitsbehörde, Europol, nationalen Behörden und den Sozialpartnern. Hintergrund ist unter anderem, dass Personen mit Gewerbeverbot in einem Mitgliedstaat dieses bislang durch Unternehmensgründungen in anderen Mitgliedstaaten umgehen können. Um solche Schlupflöcher zu schließen, plädieren die Abgeordneten für einen verbesserten Informationsaustausch sowie die gegenseitige Anerkennung von Gewerbeverboten und strafrechtlichen Sanktionen. Zudem sollen Sanktionen bei arbeitsbezogenen Straftaten und Verstößen gegen Arbeitnehmerrechte abschreckend und verhältnismäßig ausgestaltet sein.

Unterschiedliche Positionen der Fraktionen

Die Debatte am Vortag der Abstimmung offenbarte eine politische Spaltung des Parlaments, die sich schließlich auch im Abstimmungsergebnis niederschlug: 332 Stimmen gegenüber 209 Gegenstimmen und 33 Enthaltungen. Befürworterinnen und Befürworter der Fraktionen links der Mitte forderten eine EU-Richtlinie mit klaren Haftungsregeln entlang der gesamten Subunternehmerkette sowie eine Begrenzung der Kettenlänge. Kritische Stimmen der liberalen und konservativen Fraktionen warnten hingegen vor zusätzlicher Bürokratie und betonten die Bedeutung von Subunternehmermodellen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Wettbewerbsfähigkeit und Innovation.

Gespaltene Positionen der Sozialpartner

Die Sozialpartner sind bei diesem Thema ähnlich gespalten. Die Bauarbeitgeberorganisation FIEC spricht sich ebenso wie BusinessEurope gegen einen neuen eigenständigen Rechtsakt auf EU-Ebene aus. Sie verweist auf die durch Artikel 56 AEUV geschützte Dienstleistungsfreiheit sowie die hohe Fragmentierung des Sektors mit zahlreichen KMU. Statt zusätzlicher Regulierung plädiert sie für eine stärkere Nutzung bestehender Instrumente, etwa durch verschärfte Haftungsregeln im Rahmen der Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie. Demgegenüber befürworten die europäischen Gewerkschaften – darunter EFFAT, EFBWW und ETF – eine Richtlinie zur Begrenzung von Subunternehmerketten. Sie betonen, dass direkte Beschäftigung die Regel sein müsse, und verlangen eine umfassende gesamtschuldnerische Haftung entlang der Kette.

Ausblick

Bei dem Bericht handelt es sich um einen nichtlegislativen Initiativbericht, aus dem sich für die Europäische Kommission keine unmittelbare Handlungspflicht ergibt. In der Plenardebatte am Vortag der Abstimmung verwies Exekutiv-Vizepräsidentin Roxana Mînzatu auf die laufenden Vorbereitungen zum Quality Jobs Act und das Fair Labour Mobility Package. Ziel sei es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser zu schützen und zugleich Subunternehmermodelle als legitimes Geschäftsmodell bei wirksamer Regulierung und Kontrolle anzuerkennen.