Aktuelle Beschlüsse zur EU-Sozialpolitik im Überblick.

HS – 03/2026

Am 9. März haben sich die Sozialministerinnen und -minister zur Tagung des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO) in Brüssel getroffen. Dabei wurden die Themen Beschäftigung und Sozialpolitik beraten. Schwerpunkte waren das Europäische Semester, hochwertige Arbeitsplätze und Investitionen in Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche.

EU-Strategien für Chancengleichheit

In seiner Sitzung befasste sich der Rat unter anderem mit den Strategien zur Gleichstellung der Geschlechter 2026–2030 sowie zur Bekämpfung von Rassismus. In der Debatte zur Gleichstellungsstrategie hoben die zyprische Ratspräsidentschaft und die Europäische Kommission hervor, dass Gleichstellung nicht nur eine normative Frage sei, sondern auch wirtschaftlich und gesellschaftlich sinnvoll: Eine gerechtere Gesellschaft sei widerstandsfähiger, nachhaltiger und wirtschaftlich stärker. Im Kontext der Strategie gegen Rassismus kündigte die Europäische Kommission an, den Fokus zunächst auf die Umsetzung bestehender Maßnahmen und gegebenenfalls deren Nachschärfung zu legen. Im Raum stand ein Finanzvolumen von 3,6 Milliarden Euro, dessen konkrete Unterlegung jedoch noch unklar ist.

Investitionen in Menschen

Der Rat billigte Schlussfolgerungen zu Investitionen in Kinder. Es wurde hervorgehoben, dass Investitionen in Kinder nicht als Kostenfaktor, sondern als Investition in die Zukunft zu verstehen seien. Besondere Aufmerksamkeit galt der Bekämpfung von Kinderarmut. Außerdem führten die Ministerinnen und Minister eine Orientierungsaussprache zum Thema „Den Armutskreislauf durchbrechen“. Die Europäische Kommission kündigte an, dass die erste EU-Strategie zur Armutsbekämpfung im Mai vorgelegt werden soll. Deutschland betonte in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit eines starken Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen sowie die Bedeutung von Investitionen in Bildung und soziale Inklusion auf europäischer Ebene.

Europäisches Semester

Der Rat nahm den gemeinsamen Beschäftigungsbericht an und genehmigte die dazugehörigen Schlussfolgerungen. Der Bericht identifiziert auf Grundlage der Europäischen Säule sozialer Rechte aktuelle Fortschritte und Herausforderungen. Darin wird hervorgehoben, dass sich der Arbeitsmarkt der EU trotz wirtschaftlicher und geopolitischer Unsicherheiten als widerstandsfähig erwiesen hat. So ist die Erwerbslosenquote im Jahr 2024 auf einen historischen Tiefstand gesunken, während die Erwerbsquote im ersten Halbjahr 2025 einen neuen Rekordwert erreichte. Kritisch angemerkt wird jedoch, dass das Wachstum der Arbeitsproduktivität stagniert. Um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der EU langfristig zu stärken, betont der Bericht die Bedeutung von Investitionen in Humankapital und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzqualität.

Hochwertige Arbeitsplätze

Die Ministerinnen und Minister führten darüber hinaus einen Gedankenaustausch über den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) zur Stärkung hochwertiger Beschäftigung und der Arbeitnehmerrechte. Dabei diskutierten sie insbesondere, wie Reformen zur besseren Abstimmung von Angebot und Nachfrage im Kontext KI-basierter Veränderungen durch das Europäische Semester stärker unterstützt werden können und welche zusätzlichen Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene erforderlich sind. Viele Mitgliedstaaten betonten die Bedeutung umfassender Investitionen in Digitalisierung sowie Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen. Griechenland unterstrich, dass mögliche Auswirkungen auf die soziale Sicherung – etwa durch künftig wegfallende Sozialversicherungsbeiträge infolge eines verstärkten KI-Einsatzes – frühzeitig thematisiert werden müssen.

Entsendung von Drittstaatsangehörigen

Auf Initiative der Niederlande – unterstützt unter anderem von Österreich, Belgien, Luxemburg und Deutschland – wurde das Thema Entsendung von Drittstaatsangehörigen diskutiert. Aus Sicht der unterstützenden Staaten fehlt es derzeit an ausreichender Rechtsklarheit. Problematisch sei insbesondere, dass bestehende Regeln zwar den allgemeinen Rahmen für Entsendungskontrollen setzen, die aufenthaltsrechtliche Dimension bei Drittstaatsangehörigen jedoch nicht ausreichend berücksichtigen. Die Europäische Kommission räumte Handlungsbedarf ein und verwies auf Vollzugsdefizite bei der bestehenden Gesetzgebung. Sie prüfe verschiedene Optionen und wolle enger mit der Europäischen Arbeitsbehörde zusammenarbeiten. Auch das für den Herbst angekündigte Paket für faire Arbeitskräftemobilität könnte in diesem Zusammenhang relevant werden.