Getty-Images-ValengildaEPSCO-Ratstagung
Aktuelle Beschlüsse zur EU-Sozialpolitik im Überblick.
HS – 03/2026
Am 9. März haben sich die Sozialministerinnen
und -minister zur Tagung des Rates
„Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO) in
Brüssel getroffen. Dabei wurden die Themen Beschäftigung und Sozialpolitik
beraten. Schwerpunkte waren das Europäische Semester, hochwertige Arbeitsplätze
und Investitionen in Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche.
EU-Strategien für Chancengleichheit
In seiner Sitzung befasste sich der
Rat unter anderem mit den Strategien zur Gleichstellung
der Geschlechter 2026–2030 sowie zur Bekämpfung
von Rassismus. In der Debatte zur Gleichstellungsstrategie hoben die
zyprische Ratspräsidentschaft und die Europäische Kommission hervor, dass
Gleichstellung nicht nur eine normative Frage sei, sondern auch wirtschaftlich
und gesellschaftlich sinnvoll: Eine gerechtere Gesellschaft sei
widerstandsfähiger, nachhaltiger und wirtschaftlich stärker. Im Kontext der Strategie
gegen Rassismus kündigte
die Europäische Kommission an, den Fokus zunächst auf die Umsetzung bestehender
Maßnahmen und gegebenenfalls deren Nachschärfung zu legen. Im Raum stand ein
Finanzvolumen von 3,6 Milliarden Euro, dessen konkrete Unterlegung jedoch noch
unklar ist.
Investitionen in Menschen
Der Rat billigte Schlussfolgerungen zu
Investitionen in Kinder. Es wurde hervorgehoben, dass Investitionen in Kinder
nicht als Kostenfaktor, sondern als Investition in die Zukunft zu verstehen
seien. Besondere Aufmerksamkeit galt der Bekämpfung von Kinderarmut. Außerdem
führten die Ministerinnen und Minister eine Orientierungsaussprache zum Thema
„Den Armutskreislauf durchbrechen“. Die Europäische Kommission kündigte an,
dass die erste EU-Strategie zur Armutsbekämpfung im Mai vorgelegt werden soll.
Deutschland betonte in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit eines starken
Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen
sowie die Bedeutung von Investitionen in Bildung und soziale Inklusion auf
europäischer Ebene.
Europäisches Semester
Der Rat nahm den gemeinsamen
Beschäftigungsbericht an und genehmigte
die dazugehörigen Schlussfolgerungen. Der
Bericht identifiziert auf Grundlage der Europäischen Säule sozialer Rechte aktuelle
Fortschritte und Herausforderungen. Darin wird hervorgehoben, dass sich der
Arbeitsmarkt der EU trotz wirtschaftlicher und geopolitischer Unsicherheiten
als widerstandsfähig erwiesen hat. So ist die Erwerbslosenquote im Jahr 2024
auf einen historischen Tiefstand gesunken, während die Erwerbsquote im ersten
Halbjahr 2025 einen neuen Rekordwert erreichte. Kritisch angemerkt wird jedoch,
dass das Wachstum der Arbeitsproduktivität stagniert. Um die
Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der EU langfristig zu stärken, betont
der Bericht die Bedeutung von Investitionen in Humankapital und Maßnahmen zur
Verbesserung der Arbeitsplatzqualität.
Hochwertige Arbeitsplätze
Die Ministerinnen und Minister führten
darüber hinaus einen Gedankenaustausch über den Einsatz von künstlicher
Intelligenz (KI) zur Stärkung hochwertiger Beschäftigung und der
Arbeitnehmerrechte. Dabei diskutierten sie insbesondere, wie Reformen zur
besseren Abstimmung von Angebot und Nachfrage im Kontext KI-basierter
Veränderungen durch das Europäische Semester stärker unterstützt werden können und
welche zusätzlichen Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene
erforderlich sind. Viele Mitgliedstaaten betonten die Bedeutung umfassender
Investitionen in Digitalisierung sowie Weiterbildungs- und
Umschulungsmaßnahmen. Griechenland unterstrich, dass mögliche Auswirkungen auf
die soziale Sicherung – etwa durch künftig wegfallende
Sozialversicherungsbeiträge infolge eines verstärkten KI-Einsatzes – frühzeitig
thematisiert werden müssen.
Entsendung von Drittstaatsangehörigen
Auf Initiative der Niederlande – unterstützt
unter anderem von Österreich, Belgien, Luxemburg und Deutschland – wurde das
Thema Entsendung von Drittstaatsangehörigen diskutiert. Aus Sicht der
unterstützenden Staaten fehlt es derzeit an ausreichender Rechtsklarheit.
Problematisch sei insbesondere, dass bestehende Regeln zwar den allgemeinen
Rahmen für Entsendungskontrollen setzen, die aufenthaltsrechtliche Dimension
bei Drittstaatsangehörigen jedoch nicht ausreichend berücksichtigen. Die
Europäische Kommission räumte Handlungsbedarf ein und verwies auf
Vollzugsdefizite bei der bestehenden Gesetzgebung. Sie prüfe verschiedene
Optionen und wolle enger mit der Europäischen Arbeitsbehörde zusammenarbeiten.
Auch das für den Herbst angekündigte Paket für faire Arbeitskräftemobilität
könnte in diesem Zusammenhang relevant werden.