Gemeinsame Ausbildungsstandards für Physiotherapie geplant.

CC – 03/2026

Die Europäische Kommission treibt die Mobilität von Fachkräften im Gesundheitswesen weiter voran: Für den Beruf der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten plant sie die Einführung eines gemeinsamen europäischen Ausbildungsrahmens („Common Training Framework“, CTF). Ein entsprechender delegierter Rechtsakt ist für das dritte Quartal 2026 angekündigt. Ziel ist es, die automatische Anerkennung von Berufsqualifikationen EU-weit auszuweiten und damit Verfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen sowie Bürokratie abzubauen. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen und der Bedeutung der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Binnenmarkt ist dies eine wichtige Initiative.

Mehr Mobilität – Viel Bürokratie

Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zählen zu den mobilsten Gesundheitsberufen in Europa. Mehr als eine halbe Million Menschen sind EU-weit in diesem Beruf tätig. In den vergangenen zehn Jahren ist ihre Zahl in nahezu allen Mitgliedstaaten kontinuierlich gestiegen. Gleichzeitig gehört die Physiotherapie in fast allen EU-Staaten zu den reglementierten Berufen, sodass für die Ausübung ein entsprechender Abschluss oder eine Registrierung bei einer zuständigen Stelle erforderlich ist – in Deutschland etwa beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Die Anerkennung von Berufsqualifikationen erfolgt bislang überwiegend über aufwendige Einzelfallprüfungen, die mit erheblichem bürokratischem Aufwand und teils langen Verfahrensdauern verbunden sind. Ein gemeinsamer europäischer Ausbildungsrahmen könnte hier Abhilfe schaffen und den Zugang zum Arbeitsmarkt innerhalb der EU deutlich erleichtern.

Gemeinsame Standards, gemeinsame Chancen

Die Deutsche Sozialversicherung (DSV) begrüßt in ihrem Feedback an die Kommission ausdrücklich die Initiative der Europäischen Kommission zur Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Ausbildungsrahmens für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. Ein harmonisierter Rahmen kann dazu beitragen, Anerkennungsverfahren zu vereinfachen, die Mobilität von Fachkräften zu fördern und die Qualität der physiotherapeutischen Versorgung europaweit zu stärken.


Aus Sicht der DSV ergeben sich daraus konkrete Vorteile für Deutschland: Anerkennungsverfahren könnten beschleunigt und vereinheitlicht, der Verwaltungsaufwand für Behörden und Krankenkassen reduziert sowie Transparenz und Vergleichbarkeit von Qualifikationen erhöht werden. In Deutschland sind derzeit mehr als 212.000 Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten tätig, bei weiter steigendem Bedarf.

Zweigliedrige Berufsausbildung berücksichtigen

Gleichzeitig ist es aus Sicht der DSV entscheidend, nationale Besonderheiten im Bildungswesen angemessen zu berücksichtigen. In Deutschland erfolgt die Ausbildung entweder über eine dreijährige fachschulische Ausbildung oder über ein mindestens sechssemestriges Bachelorstudium. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die DSV, im Rahmen eines gemeinsamen europäischen Ausbildungsrahmens zwei Qualifikationsniveaus im Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) vorzusehen: EQR-Niveau 4 für die fachschulische Ausbildung und EQR-Niveau 6 für die hochschulische Ausbildung. Eine solche Differenzierung ermöglicht eine europäische Harmonisierung, ohne bewährte nationale Strukturen zu beeinträchtigen, und sichert zugleich einen möglichst breiten Zugang zur Ausbildung.

Zum Hintergrund:

Grundlage der Initiative ist Artikel 49a der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG). Mit ihrer Überarbeitung im Jahr 2013 wurde die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsame Ausbildungsrahmen einzuführen, die eine automatische Anerkennung von Berufsqualifikationen ermöglichen. Die Richtlinie regelt die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen in der EU und bildet eine zentrale Grundlage für die Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Sie soll sicherstellen, dass in einem Mitgliedstaat erworbene Qualifikationen auch in anderen EU-Staaten genutzt werden können – trotz nationaler Unterschiede bei Zugang und Ausübung reglementierter Berufe. Wichtige Instrumente sind insbesondere die automatische Anerkennung sowie der Europäische Berufsausweis.