iStockphoto/kokouuEU-Berufsanerkennungsrichtlinie
Gemeinsame Ausbildungsstandards für Physiotherapie geplant.
CC – 03/2026
Die Europäische
Kommission treibt die Mobilität von Fachkräften im Gesundheitswesen weiter
voran: Für den Beruf der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten plant sie die
Einführung eines gemeinsamen europäischen Ausbildungsrahmens („Common Training
Framework“, CTF). Ein entsprechender delegierter Rechtsakt ist für das dritte
Quartal 2026 angekündigt.
Ziel ist es, die automatische Anerkennung von Berufsqualifikationen EU-weit
auszuweiten und damit Verfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen sowie Bürokratie
abzubauen. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen und
der Bedeutung der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Binnenmarkt ist dies eine
wichtige Initiative.
Mehr Mobilität – Viel Bürokratie
Physiotherapeutinnen
und Physiotherapeuten zählen zu den mobilsten Gesundheitsberufen in Europa.
Mehr als eine halbe Million Menschen sind EU-weit in diesem Beruf tätig. In den
vergangenen zehn Jahren ist ihre Zahl in nahezu allen Mitgliedstaaten
kontinuierlich gestiegen. Gleichzeitig gehört die Physiotherapie in fast allen
EU-Staaten zu den reglementierten Berufen, sodass für die Ausübung ein
entsprechender Abschluss oder eine Registrierung bei einer zuständigen Stelle
erforderlich ist – in Deutschland etwa beim Medizinischen Dienst der
Krankenkassen. Die Anerkennung von Berufsqualifikationen erfolgt bislang
überwiegend über aufwendige Einzelfallprüfungen, die mit erheblichem
bürokratischem Aufwand und teils langen Verfahrensdauern verbunden sind. Ein
gemeinsamer europäischer Ausbildungsrahmen könnte hier Abhilfe schaffen und den
Zugang zum Arbeitsmarkt innerhalb der EU deutlich erleichtern.
Gemeinsame Standards, gemeinsame Chancen
Die Deutsche
Sozialversicherung (DSV) begrüßt in ihrem Feedback an die Kommission ausdrücklich
die Initiative der Europäischen Kommission zur Entwicklung eines gemeinsamen
europäischen Ausbildungsrahmens für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten.
Ein harmonisierter Rahmen kann dazu beitragen, Anerkennungsverfahren zu
vereinfachen, die Mobilität von Fachkräften zu fördern und die Qualität der
physiotherapeutischen Versorgung europaweit zu stärken.
Aus Sicht der
DSV ergeben sich daraus konkrete Vorteile für Deutschland:
Anerkennungsverfahren könnten beschleunigt und vereinheitlicht, der
Verwaltungsaufwand für Behörden und Krankenkassen reduziert sowie Transparenz
und Vergleichbarkeit von Qualifikationen erhöht werden. In Deutschland sind
derzeit mehr als 212.000 Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten tätig, bei
weiter steigendem Bedarf.
Zweigliedrige Berufsausbildung berücksichtigen
Gleichzeitig ist
es aus Sicht der DSV entscheidend, nationale Besonderheiten im Bildungswesen
angemessen zu berücksichtigen. In Deutschland erfolgt die Ausbildung entweder
über eine dreijährige fachschulische Ausbildung oder über ein mindestens
sechssemestriges Bachelorstudium. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die DSV, im
Rahmen eines gemeinsamen europäischen Ausbildungsrahmens zwei
Qualifikationsniveaus im Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) vorzusehen:
EQR-Niveau 4 für die fachschulische Ausbildung und EQR-Niveau 6 für die
hochschulische Ausbildung. Eine solche Differenzierung ermöglicht eine
europäische Harmonisierung, ohne bewährte nationale Strukturen zu
beeinträchtigen, und sichert zugleich einen möglichst breiten Zugang zur
Ausbildung.
Zum Hintergrund:
Grundlage der Initiative ist Artikel 49a der
EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG). Mit ihrer Überarbeitung im Jahr 2013
wurde die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsame
Ausbildungsrahmen einzuführen, die eine automatische Anerkennung von
Berufsqualifikationen ermöglichen. Die Richtlinie regelt die gegenseitige
Anerkennung von Berufsqualifikationen in der EU und bildet eine zentrale
Grundlage für die Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie die Niederlassungs- und
Dienstleistungsfreiheit. Sie soll sicherstellen, dass in einem Mitgliedstaat
erworbene Qualifikationen auch in anderen EU-Staaten genutzt werden können –
trotz nationaler Unterschiede bei Zugang und Ausübung reglementierter Berufe. Wichtige
Instrumente sind insbesondere die automatische Anerkennung sowie der
Europäische Berufsausweis.