Fortschrittsbericht zeigt akuten Handlungsbedarf.

JN – 03/2026

Die Europäische Kommission hat am 13. Februar einen Fortschrittsbericht zur Umsetzung des EU-Straßenverkehrssicherheitsrahmens 2021–2030 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass zwar Fortschritte bei der Reduktion der Verkehrstoten erzielt wurden, das derzeitige Tempo der Verbesserung jedoch nicht ausreicht, um das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten bis 2030 zu halbieren, zu erreichen. Um dem entgegenzuwirken, fordert die Kommission eine engere Zusammenarbeit zwischen EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und lokalen Behörden.

Kernaussagen des Berichts

Im Jahr 2024 kamen auf den Straßen der Europäischen Union (EU) 19 940 Menschen ums Leben – 440 weniger als im Jahr 2023. Das entspricht einem Rückgang von 12 Prozent gegenüber 2019, dem Bezugsjahr des 2030-Ziels. Der erforderliche jährliche Rückgang von 4,6 Prozent konnte nicht erreicht werden.


Laut dem Bericht verursachen Straßenverkehrsunfälle weiterhin hohe wirtschaftliche und soziale Kosten, die auf etwa 2 Prozent des EU-Bruttoinlandsprodukts geschätzt werden. Zudem erleiden bis zu 100 000 Menschen jährlich lebensverändernde Verletzungen. Die Anzahl der Straßenverkehrsunfälle variiert stark zwischen den Mitgliedstaaten und die Kommission sieht daher die Notwendigkeit für gezielte Maßnahmen in ganz Europa.

Maßnahmen und Prioritäten

Um die Verkehrssicherheit in Europa zu erhöhen, ruft die Europäische Kommission zu einer stärkeren Koordinierung zwischen EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und lokalen Behörden auf. Im Bericht werden fünf prioritäre Handlungsfelder genannt:


  1. Förderung der Infrastruktursicherheit und intelligenter Verkehrssysteme,
  2. Stärkung der Durchsetzung von Verkehrsregeln,
  3. Förderung moderner Fahrzeugsicherheitstechnologien,
  4. Berücksichtigung neuer Mobilitätsformen,
  5. Priorisierung der Forschung zur Verkehrssicherheit.


Apostolos Tzitzikostas, der EU-Kommissar für nachhaltigen Transport und Tourismus erkennt deutliche Fortschritte, betont jedoch, dass die vorgestellten Maßnahmen in den Handlungsfeldern in den Mitgliedsstaaten beschleunigt umgesetzt werden müssen und sichert die Unterstützung der Kommission hinsichtlich dessen zu.

Relevanz für die gesetzliche Unfallversicherung

Die Ergebnisse des Berichts sind für die Sozialversicherung von zentraler Bedeutung. Wegeunfälle zählen zu den häufigsten meldepflichtigen Arbeitsunfällen und verursachen einen erheblichen Anteil der Unfall-, Rehabilitations- und Folgekosten. Verbesserungen der allgemeinen Straßenverkehrssicherheit wirken sich daher unmittelbar auf die Zahl und Schwere versicherter Unfälle aus.


Die auf EU-Ebene angekündigten Maßnahmen – etwa sicherere Infrastruktur, bessere Durchsetzung von Verkehrsregeln und moderne Fahrzeugsicherheitssysteme – ergänzen und stärken nationale Präventionsstrategien. Sie schaffen einen verbindlichen Rahmen, der die Präventionsarbeit der Unfallversicherung unterstützt, insbesondere in den Bereichen Verhaltensprävention, technische Sicherheit und sichere Mobilität auf dem Arbeits- und Schulweg.


Zugleich unterstreicht der Bericht, dass Verkehrssicherheit nur im Zusammenspiel von EU-Politik, nationalen Behörden, Sozialversicherungsträgern und Betrieben wirksam verbessert werden kann. Die Initiative der EU trägt damit dazu bei, die gemeinsamen Ziele von Prävention, Gesundheitsschutz und nachhaltiger Finanzierung der Sozialversicherungssysteme zu fördern.