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Fortschrittsbericht zeigt akuten Handlungsbedarf.
JN – 03/2026
Die Europäische Kommission hat am 13. Februar einen Fortschrittsbericht zur Umsetzung des
EU-Straßenverkehrssicherheitsrahmens 2021–2030 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass
zwar Fortschritte bei der Reduktion der Verkehrstoten erzielt wurden, das derzeitige
Tempo der Verbesserung jedoch nicht ausreicht, um das Ziel, die Zahl der
Verkehrstoten und Schwerverletzten bis 2030 zu halbieren, zu erreichen. Um dem
entgegenzuwirken, fordert die Kommission eine engere Zusammenarbeit zwischen
EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und lokalen Behörden.
Kernaussagen des Berichts
Im Jahr 2024 kamen auf den Straßen der Europäischen Union (EU) 19 940
Menschen ums Leben – 440 weniger als im Jahr 2023. Das entspricht einem
Rückgang von 12 Prozent gegenüber 2019, dem Bezugsjahr des 2030-Ziels. Der
erforderliche jährliche Rückgang von 4,6 Prozent konnte nicht erreicht werden.
Laut dem Bericht verursachen Straßenverkehrsunfälle weiterhin hohe
wirtschaftliche und soziale Kosten, die auf etwa 2 Prozent des
EU-Bruttoinlandsprodukts geschätzt werden. Zudem erleiden bis zu 100 000
Menschen jährlich lebensverändernde Verletzungen. Die Anzahl der
Straßenverkehrsunfälle variiert stark zwischen den Mitgliedstaaten und die
Kommission sieht daher die Notwendigkeit für gezielte Maßnahmen in ganz Europa.
Maßnahmen und Prioritäten
Um die Verkehrssicherheit in Europa zu erhöhen, ruft die Europäische Kommission
zu einer stärkeren Koordinierung zwischen EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und
lokalen Behörden auf. Im Bericht werden fünf prioritäre Handlungsfelder
genannt:
- Förderung
der Infrastruktursicherheit und intelligenter Verkehrssysteme,
- Stärkung
der Durchsetzung von Verkehrsregeln,
- Förderung moderner Fahrzeugsicherheitstechnologien,
- Berücksichtigung neuer Mobilitätsformen,
- Priorisierung
der Forschung zur Verkehrssicherheit.
Apostolos Tzitzikostas, der EU-Kommissar für nachhaltigen Transport und
Tourismus erkennt deutliche Fortschritte, betont jedoch, dass die vorgestellten
Maßnahmen in den Handlungsfeldern in den Mitgliedsstaaten beschleunigt
umgesetzt werden müssen und sichert die Unterstützung der Kommission
hinsichtlich dessen zu.
Relevanz für die gesetzliche Unfallversicherung
Die Ergebnisse des Berichts sind für die Sozialversicherung von zentraler
Bedeutung. Wegeunfälle zählen zu den häufigsten meldepflichtigen
Arbeitsunfällen und verursachen einen erheblichen Anteil der Unfall-,
Rehabilitations- und Folgekosten. Verbesserungen der allgemeinen
Straßenverkehrssicherheit wirken sich daher unmittelbar auf die Zahl und
Schwere versicherter Unfälle aus.
Die auf EU-Ebene angekündigten Maßnahmen – etwa sicherere Infrastruktur,
bessere Durchsetzung von Verkehrsregeln und moderne Fahrzeugsicherheitssysteme
– ergänzen und stärken nationale Präventionsstrategien. Sie schaffen einen
verbindlichen Rahmen, der die Präventionsarbeit der Unfallversicherung
unterstützt, insbesondere in den Bereichen Verhaltensprävention, technische
Sicherheit und sichere Mobilität auf dem Arbeits- und Schulweg.
Zugleich unterstreicht der Bericht, dass Verkehrssicherheit nur im
Zusammenspiel von EU-Politik, nationalen Behörden, Sozialversicherungsträgern
und Betrieben wirksam verbessert werden kann. Die Initiative der EU trägt damit
dazu bei, die gemeinsamen Ziele von Prävention, Gesundheitsschutz und
nachhaltiger Finanzierung der Sozialversicherungssysteme zu fördern.