rattanakunChemikalienpolitik
Bewegung bei ECHA-Grundverordnung und PFAS-Regulierung.
SK – 04/2026
Die europäische Chemikalienpolitik bleibt in Bewegung – auch wenn zentrale Reformvorhaben weiterhin feststecken. Während die umfassende Überarbeitung der REACH-Verordnung politisch umstritten ist, gewinnen andere wichtige Dossiers zunehmend an Dynamik. Besonders bei der ECHA-Grundverordnung sowie der Regulierung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) zeichnen sich konkrete Fortschritte ab.
REACH-Verordnung bleibt politisch blockiert
Die Überarbeitung der REACH-Verordnung, die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien regelt, bleibt politisch weiterhin umstritten. Seit Monaten setzt sich die chemische Industrie gegenüber politischen Entscheidungsträgern dafür ein, den Fokus auf eine effizientere und smartere Umsetzung zu legen, anstatt den bestehenden Rechtsrahmen grundlegend zu überarbeiten. Aus ihrer Sicht könnten viele der angestrebten Änderungen auch auf sekundärrechtlicher Ebene umgesetzt werden, etwa durch Anpassungen im Komitologieverfahren.
Auch Deutschland spricht sich in der Chemieagenda 2045 klar gegen eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung aus. Weder eine umfassende Reform noch punktuelle Änderungen, etwa im Rahmen eines Omnibusverfahrens, werden unterstützt. Die Bundesregierung fordert jedoch gezielte Entlastungsmaßnahmen, etwa bei Fristen, Informationsanforderungen, der Digitalisierung von Stoffdossiers sowie bei Prüfmethoden und Verfahren.
ECHA: Stärkung von Rolle und Mandat
Trotz der Blockade bei der grundlegenden REACH-Revision gibt es Fortschritte in anderen zentralen Dossiers mit Bezug zur Verordnung. Mitte April hat der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments seinen Bericht zur ECHA-Grundverordnung mit großer Mehrheit angenommen. Die Abgeordneten fordern insbesondere mehr Ressourcen und Kapazitäten für die ECHA, um den wachsenden regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Gleichzeitig sollen Governance- und Finanzierungsstrukturen der Agentur klarer definiert und aus der REACH-Verordnung herausgelöst werden.
Zudem spricht sich der Ausschuss für eine verlässliche und ausreichende Finanzierung aus, die sowohl auf Gebühren als auch auf EU-Haushaltsmitteln basieren soll. Mehr Transparenz und Unabhängigkeit in der wissenschaftlichen Arbeit sowie eine Stärkung der Fähigkeit der Agentur, zukünftige Aufgaben im Zuge weiterer Reformen zu übernehmen, sind ebenfalls zentrale Punkte.
Arbeitsschutz rückt stärker in den Fokus
Darüber hinaus soll die ECHA ihre wissenschaftlich-technische Unterstützung über verschiedene Rechtsbereiche hinweg ausbauen. Dazu zählen neben REACH auch Regelwerke zu Bioziden, persistenten organischen Schadstoffen sowie zur Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien. Im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit hatte bereits die Europäische Kommission vorgeschlagen, die wissenschaftliche Arbeit des Ausschusses für Risikobeurteilung (RAC) stärker bei der Festlegung von Arbeitsplatzgrenzwerten zu verankern.
Der ENVI betont in seinen Änderungsvorschlägen, dass neben einem hohen Schutzniveau für Mensch und Umwelt auch der Arbeitsschutz eine zentrale Rolle spielt. Dies zeigt sich auch bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrats, der unter anderem für die Aufsicht über die Tätigkeit der Behörde und die Ernennung von RAC-Mitgliedern zuständig ist und sich auf die strategische Planung konzentriert. Diesbezüglich hebt der ENVI hervor, dass zu den Vertreterinnen und Vertreter der Interessenträger aus den Gewerkschaften auch jene mit Expertise im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz stärker berücksichtigt werden sollten.
Die Trilogverhandlungen mit Europäischer Kommission und Rat, der bereits Ende 2025 seine allgemeine Ausrichtung festgelegt hat, können beginnen, sobald das Plenum über den ENVI-Bericht abgestimmt hat.
PFAS-Beschränkungen: Wissenschaftliche Bewertung schreitet voran
Die ECHA arbeitet mit Hochdruck daran, die wissenschaftlichen Analysen im PFAS-Beschränkungsverfahren bis Ende des Jahres abzuschließen. Einer der beiden zuständigen Ausschüsse, der RAC, hat im März seine Stellungnahme vorgelegt. Darin kommt er zu dem Schluss, dass PFAS erhebliche Risiken für Mensch und Umwelt darstellen. Aufgrund ihrer extremen Persistenz verbleiben sie über lange Zeiträume in der Umwelt, verbreiten sich weitläufig und können Böden sowie Grundwasser kontaminieren. Einige Stoffe stehen zudem im Zusammenhang mit schweren Gesundheitsfolgen wie Krebs oder Beeinträchtigungen der Fortpflanzung.
Nach Einschätzung des RAC reichen bestehende regulatorische Maßnahmen nicht aus, um diese Risiken wirksam zu kontrollieren. Daher empfiehlt der Ausschuss zusätzliche Maßnahmen zur Emissionsminderung, insbesondere für Anwendungen, die unter mögliche Ausnahmen fallen. Dazu zählen standortspezifische Managementpläne, Emissionsmonitoring, eine verbesserte Kommunikation entlang der Lieferkette, klare Verbraucherkennzeichnung sowie Berichtspflichten gegenüber der ECHA.
SEAC plädiert für EU-weiten Ansatz mit Ausnahmen
Auch der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) unterstützt grundsätzlich eine EU-weite Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von PFAS, allerdings mit gezielten Ausnahmen. In seinem Stellungnahmenentwurf betont der SEAC die Notwendigkeit eines harmonisierten EU-Ansatzes, um Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden. Gleichzeitig spricht er sich für Ausnahmen aus, wenn keine geeigneten Alternativen verfügbar sind und eine Abwägung von Kosten und Nutzen dies rechtfertigt.
Bis zum 25. Mai können Stakeholder Stellungnahmen zum SEAC-Entwurf einreichen. Die ECHA plant, die finale Stellungnahme bis Ende 2026 vorzulegen. Anschließend wird die Europäische Kommission den wissenschaftlichen Input analysieren und einen Beschränkungsvorschlag erarbeiten.