Die neue Harmonisierungsrichtlinie bietet Chancen für die Sozialversicherung.

UM – 04/2026

Die neue Insolvenzrichtlinie geht in die Umsetzungsphase. Schneller als erwartet hat das europäische Amtsblatt am 1. April die Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts veröffentlicht. Erst am Vortag hatte der Agrarrat die Richtlinie verabschiedet. Das europäische Parlament hatte bereits am 10. März seine Zustimmung gegeben. Damit tritt die neue Insolvenzrichtlinie am 21. April in Kraft. Für die Mitgliedstaaten heißt das: Ihre Umsetzungsgesetze müssen bis auf wenige Regelungstatbestände spätestens am 22. Januar 2029 nicht nur stehen, sondern auch in Kraft getreten sein.

Geldabfluss in Insolvenzverfahren stoppen

Die DSV hat den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens aufmerksam begleitet. Denn die neuen EU-Vorgaben könnten dazu beitragen, auch Sozialversicherungsbeiträge in Unternehmensinsolvenzen zu schützen. Damit würde ein konkreter Beitrag zur Stabilisierung der Finanzierung der gesetzlichen Sozialversicherung geleistet. Denn nach geltender Rechtslage verliert die Sozialversicherung regelmäßig Beitragsmittel durch Insolvenzanfechtungen in dreistelliger Millionenhöhe.

Deutschland steht schlecht da

Anders als in vielen anderen Mitgliedstaaten wie Frankreich, Spanien, Italien, Portugal – um nur einige zu nennen – sind in Deutschland die Sozialversicherungsträger anderen einfachen Insolvenzgläubigern gleichgestellt. Insolvenzverwalter können daher bereits gezahlte Beiträge einfordern und der Insolvenzmasse zuführen. Bei Deckungsquoten im unteren einstelligen Bereich – 2020 lagen sie zum Beispiel bei nur 2,4 Prozent – geht der weit überwiegende Teil der zurückgeforderten Beitragsmittel der Sozialversicherung verloren. Die Leistungsansprüche oder Anwartschaften der Versicherten sind gleichwohl weiter zu erfüllen.

Anfechtung von Beiträgen verhindern

Mit der neuen EU-Richtlinie wird nun ein praktikabler Ansatz gewählt, in dem Artikel 6 Absatz 3 den Mitgliedstaaten empfiehlt, Sozialversicherungsbeiträge im Einklang mit dem nationalen Recht von der Anfechtbarkeit in Insolvenzverfahren auszunehmen. Damit wird ein rechtlicher Spielraum eröffnet, Beitragsmittel vor dem Zugriff von Insolvenzverwaltern zu schützen. Nach Ansicht der DSV, die sich intensiv für diesen Ausnahmetatbestand eingesetzt hatte, sollte dieser Spielraum unbedingt genutzt werden.

Politisches Momentum nutzen

Bekanntlich ist die finanzielle Situation in Deutschland insbesondere in der Kranken- und Pflegeversicherung äußerst angespannt und verlangt besondere Anstrengungen zur Stabilisierung der Finanzen. Mit der Verpflichtung, die neue EU-Insolvenzrichtlinie in nationales Recht umzusetzen, rückt der Umgang mit Sozialversicherungsbeiträgen in Unternehmensinsolvenzen nun erneut auf die politische Tagesordnung. Die EU-Richtlinie bietet die Chance, das Thema in einem veränderten rechtlichen Kontext neu zu bewerten. Wünschenswert wäre, die sich in Insolvenzverfahren vollziehende Zweckentfremdung von Sozialversicherungsbeiträgen ein für allemal zu stoppen.