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Die neue Harmonisierungsrichtlinie bietet Chancen für die Sozialversicherung.
UM – 04/2026
Die neue Insolvenzrichtlinie geht in die Umsetzungsphase. Schneller als
erwartet hat das europäische Amtsblatt am 1. April die Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter
Aspekte des Insolvenzrechts veröffentlicht. Erst am Vortag hatte der Agrarrat die Richtlinie
verabschiedet. Das europäische Parlament hatte bereits am 10. März seine
Zustimmung gegeben. Damit tritt die neue Insolvenzrichtlinie am 21. April in
Kraft. Für die Mitgliedstaaten heißt das: Ihre Umsetzungsgesetze müssen bis auf
wenige Regelungstatbestände spätestens am 22. Januar 2029 nicht nur stehen,
sondern auch in Kraft getreten sein.
Geldabfluss in Insolvenzverfahren stoppen
Die DSV hat den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens aufmerksam begleitet.
Denn die neuen EU-Vorgaben könnten dazu beitragen, auch
Sozialversicherungsbeiträge in Unternehmensinsolvenzen zu schützen. Damit würde
ein konkreter Beitrag zur Stabilisierung der Finanzierung der gesetzlichen
Sozialversicherung geleistet. Denn nach geltender Rechtslage verliert die
Sozialversicherung regelmäßig Beitragsmittel durch Insolvenzanfechtungen in
dreistelliger Millionenhöhe.
Deutschland steht schlecht da
Anders als in vielen anderen Mitgliedstaaten wie Frankreich, Spanien,
Italien, Portugal – um nur einige zu nennen – sind in Deutschland die
Sozialversicherungsträger anderen einfachen Insolvenzgläubigern gleichgestellt.
Insolvenzverwalter können daher bereits gezahlte Beiträge einfordern und der
Insolvenzmasse zuführen. Bei Deckungsquoten im unteren einstelligen Bereich –
2020 lagen sie zum Beispiel bei nur 2,4 Prozent – geht der weit überwiegende
Teil der zurückgeforderten Beitragsmittel der Sozialversicherung verloren. Die
Leistungsansprüche oder Anwartschaften der Versicherten sind gleichwohl weiter
zu erfüllen.
Anfechtung von Beiträgen verhindern
Mit der neuen EU-Richtlinie wird nun ein praktikabler Ansatz gewählt, in
dem Artikel 6 Absatz 3 den Mitgliedstaaten empfiehlt,
Sozialversicherungsbeiträge im Einklang mit dem nationalen Recht von der
Anfechtbarkeit in Insolvenzverfahren auszunehmen. Damit wird ein rechtlicher
Spielraum eröffnet, Beitragsmittel vor dem Zugriff von Insolvenzverwaltern zu
schützen. Nach Ansicht der DSV, die sich intensiv für diesen Ausnahmetatbestand
eingesetzt hatte, sollte dieser Spielraum unbedingt genutzt werden.
Politisches Momentum nutzen
Bekanntlich ist die finanzielle Situation in Deutschland insbesondere in
der Kranken- und Pflegeversicherung äußerst angespannt und verlangt besondere
Anstrengungen zur Stabilisierung der Finanzen. Mit der Verpflichtung, die neue
EU-Insolvenzrichtlinie in nationales Recht umzusetzen, rückt der Umgang mit
Sozialversicherungsbeiträgen in Unternehmensinsolvenzen nun erneut auf die
politische Tagesordnung. Die EU-Richtlinie bietet die Chance, das Thema in
einem veränderten rechtlichen Kontext neu zu bewerten. Wünschenswert wäre, die
sich in Insolvenzverfahren vollziehende Zweckentfremdung von
Sozialversicherungsbeiträgen ein für allemal zu stoppen.