©pressmaster - stock.adobe.comMenschen mit Behinderungen
Europäische Kommission legt neue Initiativen vor.
SK – 05/2026
Die Europäische Kommission hat Anfang
Mai eine Mitteilung zur Weiterentwicklung der Strategie für die Rechte von Menschen mit
Behinderungen bis 2030 vorgestellt. Die ursprüngliche Strategie war im März
2021 in Kraft getreten und verfolgt das Ziel, Chancengleichheit,
Selbstbestimmung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Europa bis
2030 zu stärken. Viele der damals angekündigten Maßnahmen wurden jedoch bereits
bis Ende 2024 angestoßen oder umgesetzt. Die neue Mitteilung richtet den Fokus daher
vor allem auf Impulse für die verbleibenden vier Jahre der Strategie.
Leitinitiativen der Mitteilung
Die Mitteilung zur
Weiterentwicklung enthält acht neue Leitinitiativen in den Bereichen Rechte,
Teilhabe und Inklusion. Vorgesehen sind unter anderem Maßnahmen zu
unterstützenden Technologien und KI-Anwendungen, zur Verbesserung der
Barrierefreiheit im Verkehr sowie zur weiteren Umsetzung des Maßnahmenpakets
zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Weitere Schwerpunkte liegen
auf unabhängigem Leben, inklusiver Bildung, inklusivem Krisenmanagement sowie
einem barrierefreien Wiederaufbau der Ukraine.
Darüber hinaus will die Europäische
Kommission die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an
Standardisierungsprozessen stärken und den Zugang zur Gesundheitsversorgung
stärker in den Blick nehmen. Auch die besonderen Arbeits- und
Gesundheitsschutzrisiken von Beschäftigten mit Behinderungen sollen im
geplanten Quality Jobs Act berücksichtigt werden.
Kritik des EDF
Kritik an der Mitteilung kommt
vom European Disability Forum (EDF). Der Verband bemängelt insbesondere
fehlende neue Gesetzesinitiativen und insgesamt zu geringe Ambitionen der
Europäischen Kommission. Statt neuer verbindlicher Regelungen konzentriere sich
die Mitteilung vor allem auf Studien, vorbereitende Arbeiten und bereits
angekündigte Maßnahmen. Vorschläge des EDF, etwa zur Einrichtung einer
Europäischen Agentur für Barrierefreiheit, einer EU-Garantie für Beschäftigung
und Qualifizierung oder eines Rechtsrahmens für erschwingliche unterstützende
Technologien, seien nicht ausreichend aufgegriffen worden.
Bessere Arbeitsmarktintegration
Trotz bereits erzielter Fortschritte sieht die Europäische Kommission
weiterhin Verbesserungsbedarf bei der praktischen Anwendung bestehender
Instrumente. Insbesondere das Maßnahmenpaket
zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung soll künftig stärker
umgesetzt werden, um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zum Arbeitsmarkt
zu verbessern und die Nutzung vorhandener Unterstützungsinstrumente für
Mitgliedstaaten zu erhöhen. Zudem plant die Kommission gemeinsam mit der OECD
eine Kosten-Nutzen-Analyse zur stärkeren Beschäftigung von Menschen mit
Behinderungen.