Europäische Kommission legt neue Initiativen vor.

SK – 05/2026

Die Europäische Kommission hat Anfang Mai eine Mitteilung zur Weiterentwicklung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030 vorgestellt. Die ursprüngliche Strategie war im März 2021 in Kraft getreten und verfolgt das Ziel, Chancengleichheit, Selbstbestimmung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Europa bis 2030 zu stärken. Viele der damals angekündigten Maßnahmen wurden jedoch bereits bis Ende 2024 angestoßen oder umgesetzt. Die neue Mitteilung richtet den Fokus daher vor allem auf Impulse für die verbleibenden vier Jahre der Strategie.

Leitinitiativen der Mitteilung

Die Mitteilung zur Weiterentwicklung enthält acht neue Leitinitiativen in den Bereichen Rechte, Teilhabe und Inklusion. Vorgesehen sind unter anderem Maßnahmen zu unterstützenden Technologien und KI-Anwendungen, zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Verkehr sowie zur weiteren Umsetzung des Maßnahmenpakets zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Weitere Schwerpunkte liegen auf unabhängigem Leben, inklusiver Bildung, inklusivem Krisenmanagement sowie einem barrierefreien Wiederaufbau der Ukraine.


Darüber hinaus will die Europäische Kommission die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an Standardisierungsprozessen stärken und den Zugang zur Gesundheitsversorgung stärker in den Blick nehmen. Auch die besonderen Arbeits- und Gesundheitsschutzrisiken von Beschäftigten mit Behinderungen sollen im geplanten Quality Jobs Act berücksichtigt werden.

Kritik des EDF

Kritik an der Mitteilung kommt vom European Disability Forum (EDF). Der Verband bemängelt insbesondere fehlende neue Gesetzesinitiativen und insgesamt zu geringe Ambitionen der Europäischen Kommission. Statt neuer verbindlicher Regelungen konzentriere sich die Mitteilung vor allem auf Studien, vorbereitende Arbeiten und bereits angekündigte Maßnahmen. Vorschläge des EDF, etwa zur Einrichtung einer Europäischen Agentur für Barrierefreiheit, einer EU-Garantie für Beschäftigung und Qualifizierung oder eines Rechtsrahmens für erschwingliche unterstützende Technologien, seien nicht ausreichend aufgegriffen worden.

Bessere Arbeitsmarktintegration

Trotz bereits erzielter Fortschritte sieht die Europäische Kommission weiterhin Verbesserungsbedarf bei der praktischen Anwendung bestehender Instrumente. Insbesondere das Maßnahmenpaket zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung soll künftig stärker umgesetzt werden, um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zum Arbeitsmarkt zu verbessern und die Nutzung vorhandener Unterstützungsinstrumente für Mitgliedstaaten zu erhöhen. Zudem plant die Kommission gemeinsam mit der OECD eine Kosten-Nutzen-Analyse zur stärkeren Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.