iStock/jotily, richterfotoEuropäische Kommission stellt Sozialplan vor.
Europäische Kommission stellt Sozialplan vor.
OM – 05/2026
Die Europäische Kommission hat
am 6. Mai einen Sozialplan vorgestellt, der die Bekämpfung von Armut und die Stärkung der Rechte von
Menschen mit Behinderung voranbringen soll. Der Sozialplan umfasst die Mitteilung
zur ersten EU-Strategie
zur Armutsbekämpfung, einen Vorschlag für eine Ratsempfehlung
zur Bekämpfung Wohnungsnot und zwei Mitteilungen zu Kinderarmut und
den Rechten
von Menschen mit Behinderung.
Ziele
Die Europäische Union (EU) hat sich im Jahr 2021 mit dem Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte ambitionierte sozial- und wirtschaftspolitische Ziele gesetzt. Neben der langfristigen Bekämpfung von Armut sollten insbesondere die sozialen Verwerfungen als Folge der COVID-19-Pandemie bekämpft werden. Eines der drei Hauptziele ist dabei die Reduktion der Zahl armutsgefährdeter Personen um 15 Millionen Menschen bis 2030, darunter mindestens fünf Millionen Kinder.
EU-Strategie zur Armutsbekämpfung
Die EU-Strategie zur
Armutsbekämpfung soll nun einen Weg hin zur Erfüllung dieser Ziele weisen.
Insbesondere bei der Bekämpfung von Kinderarmut wurden bisher keine
Fortschritte erzielt. Aufbauend auf der Europäischen
Garantie für Kinder empfiehlt die Kommission den Regierungen daher,
unter anderem den Zugang von Familien zu hochwertiger Arbeit, Kinderbetreuung
und starken Sicherheitsnetzen zu erleichtern.
Erschwinglicher Wohnraum gilt ebenfalls
als eine zentrale Voraussetzung nicht nur zur Bekämpfung von Kinderarmut,
sondern von Armut im Allgemeinen. Da die Wohnkosten in den vergangenen Jahren
stark gestiegen sind und einen hohen Teil an den Lebenshaltungskosten
einnehmen, steht das Thema zunehmend im Fokus als Instrument zur
Armutsbekämpfung. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Kommission
beispielsweise die Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus. Die vorgeschlagene
Ratsempfehlung gilt als erster Schritt zur Umsetzung des ersten
Europäischen Plans für bezahlbares Wohnen von Dezember 2025.
Einen weiteren Schwerpunkt
bildet die Unterstützung von Personen mit einer Behinderung. Dabei unterstützt
die Kommission die nationalen Maßnahmen mit der Einführung des europäischen
Behindertenausweises und des EU-Parkausweises. Darüber hinaus soll ein
verbesserter Zugang zu Transportmitteln unterstützt und Hindernisse beim
Investment in unterstützende Technologien abgebaut werden.
Altersarmut
Armut soll in jeder Lebensphase bekämpft werden, wobei ein bedeutender
Teil der Armutsgefährdung auf Altersarmut entfällt. Daher planen die Kommission
und der Ausschuss für Sozialschutz (SPC), die Analyse- und Politikgrundlagen
zur Bekämpfung von Altersarmut im Jahr 2027 weiter zu stärken. Neben der Veröffentlichung
des gemeinsamen Berichts über angemessenen Sozialschutz im Alter, der
Versorgungslücken bei Alterseinkommen und Pflege in den Mitgliedstaaten
aufzeigen soll, ist erstmals die Ergänzung durch einen eigenständigen Bericht
des Europäischen Netzwerks für sozialpolitische Analyse (ESPAN) vorgesehen.
Dieser soll Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Altersarmut erfassen
und bewerten. Bisher erfolgte diese Analyse im Rahmen des gemeinsamen Berichts von
Kommission und SPC. Beide Publikationen sollen Regierungen helfen, Altersarmut
zu bekämpfen, und dienen als Grundlage für einen geplanten hochrangigen
Austausch der Kommission mit Mitgliedstaaten, Sozialpartnern, Experten und
weiteren Akteuren.
Ausblick und Bewertung
Die Mitgliedsstaaten werden in
absehbarer Zeit über eine mögliche Ratsempfehlung zur Wohnungsnot diskutieren. Darüber
hinaus ist zunächst mit keinen weitreichenden Maßnahmen von Seiten der
Mitgliedsstaaten oder europäischen Institutionen zu rechnen, da es sich vor
allem um nicht bindende Empfehlungen handelt. Dies wurde unter anderem auch von
Bart Vanhercke, Direktor des Forschungsinstituts des Europäischen
Gewerkschaftsinstituts (ETUI), bei einer Konferenz über Armutsbekämpfung am 19.
Mai kritisiert.
Für das Jahr 2027 ist im
Rahmen der Berichterstattung zur Angemessenheit und finanziellen Tragfähigkeit
der Alterssicherungssysteme mit einem starken Fokus auf die Vermeidung von
Altersarmut zu rechnen. Möglicherweise tritt dabei das gemeinsame Ziel der
Sicherung des Lebensstandards im Alter in den Hintergrund.