Europäische Kommission stellt Sozialplan vor.

OM – 05/2026

Die Europäische Kommission hat am 6. Mai einen Sozialplan vorgestellt, der die Bekämpfung von Armut und die Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung voranbringen soll. Der Sozialplan umfasst die Mitteilung zur ersten EU-Strategie zur Armutsbekämpfung, einen Vorschlag für eine Ratsempfehlung zur Bekämpfung Wohnungsnot und zwei Mitteilungen zu Kinderarmut und den Rechten von Menschen mit Behinderung.

Ziele

Die Europäische Union (EU) hat sich im Jahr 2021 mit dem Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte ambitionierte sozial- und wirtschaftspolitische Ziele gesetzt. Neben der langfristigen Bekämpfung von Armut sollten insbesondere die sozialen Verwerfungen als Folge der COVID-19-Pandemie bekämpft werden. Eines der drei Hauptziele ist dabei die Reduktion der Zahl armutsgefährdeter Personen um 15 Millionen Menschen bis 2030, darunter mindestens fünf Millionen Kinder.  

EU-Strategie zur Armutsbekämpfung

Die EU-Strategie zur Armutsbekämpfung soll nun einen Weg hin zur Erfüllung dieser Ziele weisen. Insbesondere bei der Bekämpfung von Kinderarmut wurden bisher keine Fortschritte erzielt. Aufbauend auf der Europäischen Garantie für Kinder empfiehlt die Kommission den Regierungen daher, unter anderem den Zugang von Familien zu hochwertiger Arbeit, Kinderbetreuung und starken Sicherheitsnetzen zu erleichtern.


Erschwinglicher Wohnraum gilt ebenfalls als eine zentrale Voraussetzung nicht nur zur Bekämpfung von Kinderarmut, sondern von Armut im Allgemeinen. Da die Wohnkosten in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind und einen hohen Teil an den Lebenshaltungskosten einnehmen, steht das Thema zunehmend im Fokus als Instrument zur Armutsbekämpfung. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Kommission beispielsweise die Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus. Die vorgeschlagene Ratsempfehlung gilt als erster Schritt zur Umsetzung des ersten Europäischen Plans für bezahlbares Wohnen von Dezember 2025.


Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Unterstützung von Personen mit einer Behinderung. Dabei unterstützt die Kommission die nationalen Maßnahmen mit der Einführung des europäischen Behindertenausweises und des EU-Parkausweises. Darüber hinaus soll ein verbesserter Zugang zu Transportmitteln unterstützt und Hindernisse beim Investment in unterstützende Technologien abgebaut werden.

Altersarmut

Armut soll in jeder Lebensphase bekämpft werden, wobei ein bedeutender Teil der Armutsgefährdung auf Altersarmut entfällt. Daher planen die Kommission und der Ausschuss für Sozialschutz (SPC), die Analyse- und Politikgrundlagen zur Bekämpfung von Altersarmut im Jahr 2027 weiter zu stärken. Neben der Veröffentlichung des gemeinsamen Berichts über angemessenen Sozialschutz im Alter, der Versorgungslücken bei Alterseinkommen und Pflege in den Mitgliedstaaten aufzeigen soll, ist erstmals die Ergänzung durch einen eigenständigen Bericht des Europäischen Netzwerks für sozialpolitische Analyse (ESPAN) vorgesehen. Dieser soll Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Altersarmut erfassen und bewerten. Bisher erfolgte diese Analyse im Rahmen des gemeinsamen Berichts von Kommission und SPC. Beide Publikationen sollen Regierungen helfen, Altersarmut zu bekämpfen, und dienen als Grundlage für einen geplanten hochrangigen Austausch der Kommission mit Mitgliedstaaten, Sozialpartnern, Experten und weiteren Akteuren.

Ausblick und Bewertung

Die Mitgliedsstaaten werden in absehbarer Zeit über eine mögliche Ratsempfehlung zur Wohnungsnot diskutieren. Darüber hinaus ist zunächst mit keinen weitreichenden Maßnahmen von Seiten der Mitgliedsstaaten oder europäischen Institutionen zu rechnen, da es sich vor allem um nicht bindende Empfehlungen handelt. Dies wurde unter anderem auch von Bart Vanhercke, Direktor des Forschungsinstituts des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI), bei einer Konferenz über Armutsbekämpfung am 19. Mai kritisiert.


Für das Jahr 2027 ist im Rahmen der Berichterstattung zur Angemessenheit und finanziellen Tragfähigkeit der Alterssicherungssysteme mit einem starken Fokus auf die Vermeidung von Altersarmut zu rechnen. Möglicherweise tritt dabei das gemeinsame Ziel der Sicherung des Lebensstandards im Alter in den Hintergrund.