Shutterstock/madpixblueEuropean Business Wallets
Rat beschließt Position für Verhandlungen mit dem Parlament.
HS – 06/2026
Am 9. Juni hat der Rat „Verkehr,
Telekommunikation und Energie“ seine Allgemeine
Ausrichtung zum Verordnungsvorschlag der
Europäischen Kommission über die Einrichtung europäischer
Unternehmensbrieftaschen (European Business Wallets – EBW) angenommen. Damit haben die
Mitgliedstaaten ihre Verhandlungsposition für die Gespräche mit dem
Europäischen Parlament festgelegt. Die vorgeschlagenen EBW sollen Unternehmen
und öffentlichen Stellen eine europaweit nutzbare digitale Identität
bereitstellen und sichere elektronische Interaktionen ermöglichen. Vorgesehen
sind unter anderem Funktionen für die Identifizierung und Authentifizierung,
elektronische Signaturen sowie den Austausch von Dokumenten und Nachweisen über
Grenzen hinweg.
Änderungen bei den Verpflichtungen öffentlicher Stellen
Die Allgemeine Ausrichtung hält an der
freiwilligen Nutzung der EBW durch Unternehmen sowie an der grundsätzlichen
Verpflichtung öffentlicher Stellen fest, die Nutzung der zentralen
Wallet-Funktionen in relevanten Verwaltungsverfahren zu ermöglichen. Die von
der Kommission vorgesehene Verpflichtung öffentlicher Stellen, selbst über eine
EBW einschließlich eines qualifizierten Dienstes für elektronische Einschreiben
(QERDS) zu verfügen, wird jedoch gestrichen. Darüber hinaus entfallen die für
öffentliche Stellen relevanten festen Umsetzungsfristen. Stattdessen soll die
Verpflichtung, die Nutzung der Kernfunktionen der EBW zu ermöglichen, erst zwei Jahre nach
Anwendung des letzten relevanten technischen Durchführungsrechtsakts gelten.
Die Umsetzung wird damit stärker an die vorherige Festlegung technischer
Spezifikationen gekoppelt.
Weitere Änderungen zu Interoperabilität und Gleichwertigkeit
Weitere Anpassungen betreffen
insbesondere die Interoperabilität und die rechtliche Gleichwertigkeit
digitaler Vorgänge. Der Rat stellt klar, dass bestehende unions- oder
nationalrechtlich vorgeschriebene Verfahren zum Austausch von Dokumenten und
Daten zwischen zuständigen Behörden unberührt bleiben. Zudem wird präzisiert,
dass die rechtliche Gleichwertigkeit nur für Handlungen gilt, die unter Nutzung
der qualifizierten Vertrauensdienste der EBW erfolgen. Bestehende unions- und
nationalrechtliche Anforderungen an elektronische Formate sowie Verwaltungs-
und Verfahrensvorschriften sollen weiterhin anwendbar bleiben.
Nächste Schritte
Das Europäische Parlament hat seine
Position noch nicht festgelegt. Federführend zuständig ist der Ausschuss für
Industrie, Forschung und Energie (ITRE), dessen Bericht derzeit erarbeitet
wird. Der Rechtsausschuss (JURI) und der Ausschuss für Binnenmarkt und
Verbraucherschutz (IMCO) haben bereits beratende Stellungnahmen (JURI, IMCO) vorgelegt, die in den
ITRE-Bericht einfließen. Nach aktueller Planung soll das Parlament seine
Position im Oktober festlegen. Anschließend können die interinstitutionellen
Verhandlungen beginnen. Ziel ist eine politische Einigung bis Ende des Jahres. Dies
entspricht auch der Zeitschiene im interinstitutionellen Fahrplan „One Europe, One
Market“,
der die EBW als eines der prioritären Vorhaben für die weitere Vertiefung des
Binnenmarkts benennt.
Relevanz für die Sozialversicherung
Als öffentliche Stellen müssen die
Sozialversicherungsinstitutionen künftig die Nutzung der zentralen Funktionen
der EBW ermöglichen. Darüber hinaus sind die EBW mit Blick auf
grenzüberschreitende Anträge und Verfahren auch im Kontext der Koordinierung der
Systeme der sozialen Sicherheit relevant. Ein Beispiel ist die Beantragung von
A1-Bescheinigungen, bei der die EBW bestehende Verfahren ergänzen und eine
sichere grenzüberschreitende Antragstellung erleichtern könnten. Ferner soll
die A1-Bescheinigung künftig als digitales Dokument in der EUDI-Wallet
gespeichert werden, die wiederum die Grundlage für den geplanten Europäischen
Sozialversicherungspass (ESSPASS) bilden soll. Daraus ergeben sich
Schnittstellen und ein erhöhter Abstimmungsbedarf zwischen verschiedenen
Instrumenten mit Relevanz für die grenzüberschreitende soziale Absicherung.