Rat beschließt Position für Verhandlungen mit dem Parlament.

HS – 06/2026

Am 9. Juni hat der Rat „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ seine Allgemeine Ausrichtung zum Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission über die Einrichtung europäischer Unternehmensbrieftaschen (European Business Wallets – EBW) angenommen. Damit haben die Mitgliedstaaten ihre Verhandlungsposition für die Gespräche mit dem Europäischen Parlament festgelegt. Die vorgeschlagenen EBW sollen Unternehmen und öffentlichen Stellen eine europaweit nutzbare digitale Identität bereitstellen und sichere elektronische Interaktionen ermöglichen. Vorgesehen sind unter anderem Funktionen für die Identifizierung und Authentifizierung, elektronische Signaturen sowie den Austausch von Dokumenten und Nachweisen über Grenzen hinweg.

Änderungen bei den Verpflichtungen öffentlicher Stellen

Die Allgemeine Ausrichtung hält an der freiwilligen Nutzung der EBW durch Unternehmen sowie an der grundsätzlichen Verpflichtung öffentlicher Stellen fest, die Nutzung der zentralen Wallet-Funktionen in relevanten Verwaltungsverfahren zu ermöglichen. Die von der Kommission vorgesehene Verpflichtung öffentlicher Stellen, selbst über eine EBW einschließlich eines qualifizierten Dienstes für elektronische Einschreiben (QERDS) zu verfügen, wird jedoch gestrichen. Darüber hinaus entfallen die für öffentliche Stellen relevanten festen Umsetzungsfristen. Stattdessen soll die Verpflichtung, die Nutzung der Kernfunktionen der EBW zu ermöglichen, erst zwei Jahre nach Anwendung des letzten relevanten technischen Durchführungsrechtsakts gelten. Die Umsetzung wird damit stärker an die vorherige Festlegung technischer Spezifikationen gekoppelt.

Weitere Änderungen zu Interoperabilität und Gleichwertigkeit

Weitere Anpassungen betreffen insbesondere die Interoperabilität und die rechtliche Gleichwertigkeit digitaler Vorgänge. Der Rat stellt klar, dass bestehende unions- oder nationalrechtlich vorgeschriebene Verfahren zum Austausch von Dokumenten und Daten zwischen zuständigen Behörden unberührt bleiben. Zudem wird präzisiert, dass die rechtliche Gleichwertigkeit nur für Handlungen gilt, die unter Nutzung der qualifizierten Vertrauensdienste der EBW erfolgen. Bestehende unions- und nationalrechtliche Anforderungen an elektronische Formate sowie Verwaltungs- und Verfahrensvorschriften sollen weiterhin anwendbar bleiben.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament hat seine Position noch nicht festgelegt. Federführend zuständig ist der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE), dessen Bericht derzeit erarbeitet wird. Der Rechtsausschuss (JURI) und der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) haben bereits beratende Stellungnahmen (JURI, IMCO) vorgelegt, die in den ITRE-Bericht einfließen. Nach aktueller Planung soll das Parlament seine Position im Oktober festlegen. Anschließend können die interinstitutionellen Verhandlungen beginnen. Ziel ist eine politische Einigung bis Ende des Jahres. Dies entspricht auch der Zeitschiene im interinstitutionellen Fahrplan „One Europe, One Market“, der die EBW als eines der prioritären Vorhaben für die weitere Vertiefung des Binnenmarkts benennt.

Relevanz für die Sozialversicherung

Als öffentliche Stellen müssen die Sozialversicherungsinstitutionen künftig die Nutzung der zentralen Funktionen der EBW ermöglichen. Darüber hinaus sind die EBW mit Blick auf grenzüberschreitende Anträge und Verfahren auch im Kontext der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit relevant. Ein Beispiel ist die Beantragung von A1-Bescheinigungen, bei der die EBW bestehende Verfahren ergänzen und eine sichere grenzüberschreitende Antragstellung erleichtern könnten. Ferner soll die A1-Bescheinigung künftig als digitales Dokument in der EUDI-Wallet gespeichert werden, die wiederum die Grundlage für den geplanten Europäischen Sozialversicherungspass (ESSPASS) bilden soll. Daraus ergeben sich Schnittstellen und ein erhöhter Abstimmungsbedarf zwischen verschiedenen Instrumenten mit Relevanz für die grenzüberschreitende soziale Absicherung.