EU-Kommission gibt länderspezifische Empfehlungen.

OM – 06/2026

Die Europäische Kommission hat am 3. Juni das Frühjahrspaket des Europäischen Semesters 2026 vorgelegt. Die darin an die Mitgliedstaaten gerichteten politischen Leitlinien fokussieren sich auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der strategischen Autonomie der Europäischen Union. Darüber hinaus adressieren sie die Förderung wirtschaftlicher und sozialer Resilienz sowie die europäische Kohäsion. Dabei werden sowohl die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Angemessenheit der sozialen Absicherung als auch die aktuellen geopolitischen Unsicherheiten berücksichtigt.

Länderspezifische Empfehlungen für Deutschland

Ein zentraler Schwerpunkt der diesjährigen länderspezifischen Empfehlungen für Deutschland liegt auf sozialen Investitionen. Erstmals werden die auf EU-Ebene formulierten Leitlinien zur Stärkung des Humankapitals in konkrete länderspezifische Empfehlungen für die Mitgliedstaaten überführt. Dabei hebt die Kommission insbesondere die Bedeutung von Investitionen in Qualifikationen und hochwertige Beschäftigung hervor. Für Deutschland stehen vor allem der Fachkräftemangel im Pflegebereich sowie Maßnahmen zur Erhöhung des Arbeitsvolumens von Pflegekräften im Fokus. Darüber hinaus empfiehlt die Kommission, die Langzeitpflege kosteneffizienter auszugestalten sowie Verfügbarkeit und Qualität von frühkindlicher Betreuung, Bildung, Erziehung und Ganztagsschulen zu verbessern.


Wie bereits im Vorjahr kritisiert die Kommission zudem die hohen Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung. Sie empfiehlt, die steuerfinanzierten Transfers an das Rentensystem zu begrenzen und dessen langfristige finanzielle Tragfähigkeit zu stärken. Als Ansatzpunkte nennt sie längere Erwerbsbiografien sowie eine stärkere Verbreitung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge.


Im Rahmen der Spar- und Investitionsunion sollen zusätzliche Mittel aus der kapitalgedeckten betrieblichen und privaten Altersvorsorge künftig auch neuen und innovativen Unternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase zur Verfügung stehen. Weitere Empfehlungen der Kommission an Deutschland beinhalten die zeitliche Begrenzung der Maßnahmen zur Abfederung des Energiepreisanstiegs, die Modernisierung und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sowie die Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen.

Ausblick auf Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)

Derzeit verhandeln die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union den nächsten MFR für die Jahre 2028 bis 2034. Europäische Mittel sollen künftig stärker leistungs- und reformorientiert eingesetzt werden. Dies könnte dazu führen, dass die nun kommunizierten oder künftigen Reformvorschläge als Voraussetzung für die Auszahlung von Geldern, beispielsweise aus dem Europäischen Sozialfonds, gelten.

Nächste Schritte

Die länderspezifischen Empfehlungen werden nun dem Rat der Europäischen Union zur Annahme vorgelegt; bis Juli soll darüber entschieden werden. Anschließend sollen sie bei der Ausgestaltung der Haushalts-, Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik berücksichtigt werden. Eine Überprüfung der Ziele erfolgt beim nächsten Europäischen Semester im Jahr 2027, wobei bereits jetzt absehbar ist, dass langfristige Reformvorhaben, etwa in der Renten- oder Pflegepolitik, bis dahin noch nicht umgesetzt sein werden. Für die Erfüllung der Empfehlungen für Deutschland könnte die Umsetzung der von der Rentenkommission vorgeschlagenen Maßnahmen hilfreich sein.