Parlament fordert „Stop-the-Clock“ bei Herstellerverantwortung.

CC – 06/2026

Die Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie (KARL), auf Englisch „Urban Wastewater Treatment Directive“ (UWWTD), bleibt politisch dynamisch. Die überarbeitete Richtlinie steht an der Schnittstelle von Umwelt-, Industrie- und Gesundheitspolitik und wirft zunehmend die Frage auf, wie sich Umweltziele, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit miteinander vereinbaren lassen. Im Kern geht es darum, wer künftig die Kosten einer verbesserten Abwasserreinigung tragen soll und welche Auswirkungen dies auf Arzneimittelpreise, die Generikaversorgung und möglicherweise auch die gesetzliche Krankenversicherung haben könnte.

Hintergrund: Verursacherprinzip und vierte Reinigungsstufe

Die ursprüngliche Richtlinie von 1991 wurde zwischen 2022 und 2024 umfassend reformiert, um Gewässer besser vor Mikroschadstoffen zu schützen. Seit ihrem Inkrafttreten am 1. Januar 2025 sieht sie schrittweise die Einführung einer vierten Reinigungsstufe in größeren kommunalen Kläranlagen vor, um Arzneimittelrückstände, Hormone, Antibiotika oder Mikroplastik zu entfernen. Die Umsetzung soll bis etwa 2045 erfolgen.  


Die Richtlinie führt erstmals eine erweiterte Herstellerverantwortung („Extended Producer Responsibility“, EPR) ein. Pharma- und Kosmetikunternehmen sollen künftig mindestens 80 Prozent der Kosten für die Entfernung produktbedingter Mikroschadstoffe tragen. Grundlage ist das europäische Verursacherprinzip („polluter pays principle“). Nach Einschätzung der Europäischen Kommission verursachen Arzneimittel- und Kosmetikprodukte zusammen rund 92 Prozent der relevanten Mikroschadstoffe im kommunalen Abwasser. Die Kostenbeteiligung der Industrie soll bis Ende 2028 greifen.

Parlament erhöht den politischen Druck

Das Europäische Parlament hat am 18. Juni in Straßburg eine Entschließung zur Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie angenommen und sich dabei für eine vorübergehende Aussetzung der Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung („Stop-the-Clock”) ausgesprochen. Hintergrund sind Befürchtungen, dass die Verpflichtung der Pharma- und Kosmetikindustrie zur Finanzierung der vierten Reinigungsstufe Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln haben könnte. Die Entschließung wurde mit 294 Stimmen bei 245 Gegenstimmen und 28 Enthaltungen knapp angenommen. Durch Änderungsanträge der EVP- und EKR-Fraktionen wurde der Text gegenüber dem ursprünglichen Entwurf verschärft. Das Parlament fordert die Europäische Kommission nun auf, eine neue unabhängige Studie zu den Kosten der Entfernung von Mikroschadstoffen sowie zur Verteilung der Verursacheranteile vorzulegen. Bis zum Abschluss dieser Untersuchung sollen die Zahlungsverpflichtungen der Industrie ausgesetzt werden.


Rechtlich ist die Entschließung nicht bindend. Die für die Richtlinie zuständige Umweltkommissarin Jessika Roswall kündigte an, weiterhin eng mit Parlament, Mitgliedstaaten und den betroffenen Akteuren zusammenzuarbeiten, um eine reibungslose Umsetzung der Richtlinie sicherzustellen.

Diskussion erreicht auch die Gesundheitsminister

Auch im Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO) war die Richtlinie am 16. Juni auf Initiative Deutschlands Thema. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken kritisierte, dass die ergänzende Studie der Europäischen Kommission mögliche Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung und die Gesundheitssysteme nicht ausreichend berücksichtige. Mehrere Mitgliedstaaten äußerten ähnliche Bedenken und warnten insbesondere vor negativen Folgen für Generika und kritische Arzneimittel. Griechenland und Bulgarien sprachen sich ausdrücklich für eine Verschiebung der Umsetzung aus. Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi zeigte Verständnis für die Anliegen, hielt jedoch an den Zielen der Richtlinie fest und rief die Mitgliedstaaten dazu auf, mögliche Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung aufmerksam zu beobachten.

Richtlinie in Kraft – Auswirkungen aufmerksam beobachten

In einer Einschätzung zur Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie hatte der GKV-Spitzenverband betont, Umwelt- und Gesundheitsschutz gemeinsam zu denken, das Verursacherprinzip beizubehalten und mögliche Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung aufmerksam zu beobachten. Da die Richtlinie bereits in Kraft getreten ist, spricht vieles für ein besonnenes Vorgehen. Planungssicherheit für Kommunen, Abwasserwirtschaft und Industrie ist ebenso wichtig wie die sorgfältige Beobachtung möglicher Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln. Eine Aussetzung der Richtlinie erscheint auf Grundlage der bislang vorliegenden Erkenntnisse derzeit nicht gerechtfertigt. Stattdessen sollten die vorgesehenen Überprüfungs- und Anpassungsmechanismen genutzt werden.