©fabioberti.it - stock.adobe.comKommunalabwasserrichtlinie (KARL)
Parlament fordert „Stop-the-Clock“ bei Herstellerverantwortung.
CC – 06/2026
Die Umsetzung
der Kommunalabwasserrichtlinie (KARL), auf Englisch „Urban Wastewater Treatment Directive“ (UWWTD), bleibt
politisch dynamisch. Die überarbeitete Richtlinie steht an der Schnittstelle
von Umwelt-, Industrie- und Gesundheitspolitik und wirft zunehmend die Frage
auf, wie sich Umweltziele, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit
miteinander vereinbaren lassen. Im Kern geht es darum, wer künftig die Kosten
einer verbesserten Abwasserreinigung tragen soll und welche Auswirkungen dies
auf Arzneimittelpreise, die Generikaversorgung und möglicherweise auch die
gesetzliche Krankenversicherung haben könnte.
Hintergrund: Verursacherprinzip und vierte Reinigungsstufe
Die
ursprüngliche Richtlinie von 1991 wurde zwischen 2022 und 2024 umfassend
reformiert, um Gewässer besser vor Mikroschadstoffen zu schützen. Seit ihrem Inkrafttreten
am 1. Januar 2025 sieht sie schrittweise die Einführung einer vierten
Reinigungsstufe in größeren kommunalen Kläranlagen vor, um
Arzneimittelrückstände, Hormone, Antibiotika oder Mikroplastik zu entfernen.
Die Umsetzung soll bis etwa 2045 erfolgen.
Die Richtlinie
führt erstmals eine erweiterte Herstellerverantwortung („Extended Producer
Responsibility“, EPR) ein. Pharma- und Kosmetikunternehmen sollen künftig
mindestens 80 Prozent der Kosten für die Entfernung produktbedingter
Mikroschadstoffe tragen. Grundlage ist das europäische Verursacherprinzip
(„polluter pays principle“). Nach Einschätzung der Europäischen Kommission
verursachen Arzneimittel- und Kosmetikprodukte zusammen rund 92 Prozent der
relevanten Mikroschadstoffe im kommunalen Abwasser. Die Kostenbeteiligung der
Industrie soll bis Ende 2028 greifen.
Parlament erhöht den politischen Druck
Das Europäische
Parlament hat am 18. Juni in Straßburg eine Entschließung zur Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie angenommen und sich dabei für
eine vorübergehende Aussetzung der Umsetzung der erweiterten
Herstellerverantwortung („Stop-the-Clock”) ausgesprochen. Hintergrund sind Befürchtungen, dass
die Verpflichtung der Pharma- und Kosmetikindustrie zur Finanzierung der
vierten Reinigungsstufe Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und
Erschwinglichkeit von Arzneimitteln haben könnte. Die Entschließung wurde mit
294 Stimmen bei 245 Gegenstimmen und 28 Enthaltungen knapp angenommen. Durch
Änderungsanträge der EVP- und EKR-Fraktionen wurde der Text gegenüber dem
ursprünglichen Entwurf verschärft. Das Parlament fordert die Europäische
Kommission nun auf, eine neue unabhängige Studie zu den Kosten der Entfernung
von Mikroschadstoffen sowie zur Verteilung der Verursacheranteile vorzulegen. Bis
zum Abschluss dieser Untersuchung sollen die Zahlungsverpflichtungen der
Industrie ausgesetzt werden.
Rechtlich ist
die Entschließung nicht bindend. Die für die Richtlinie zuständige
Umweltkommissarin Jessika Roswall kündigte an, weiterhin eng mit Parlament,
Mitgliedstaaten und den betroffenen Akteuren zusammenzuarbeiten, um eine
reibungslose Umsetzung der Richtlinie sicherzustellen.
Diskussion erreicht auch die Gesundheitsminister
Auch im Rat
„Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO) war
die Richtlinie am 16. Juni auf Initiative Deutschlands Thema.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken kritisierte, dass die ergänzende Studie
der Europäischen Kommission mögliche Auswirkungen auf die
Arzneimittelversorgung und die Gesundheitssysteme nicht ausreichend
berücksichtige. Mehrere Mitgliedstaaten äußerten ähnliche Bedenken und warnten
insbesondere vor negativen Folgen für Generika und kritische Arzneimittel. Griechenland
und Bulgarien sprachen sich ausdrücklich für eine Verschiebung der Umsetzung
aus. Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi zeigte Verständnis für die Anliegen,
hielt jedoch an den Zielen der Richtlinie fest und rief die Mitgliedstaaten
dazu auf, mögliche Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung aufmerksam zu
beobachten.
Richtlinie in Kraft – Auswirkungen aufmerksam beobachten
In einer
Einschätzung zur Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie hatte der
GKV-Spitzenverband betont, Umwelt- und Gesundheitsschutz gemeinsam zu denken,
das Verursacherprinzip beizubehalten und mögliche Auswirkungen auf die
Arzneimittelversorgung aufmerksam zu beobachten. Da die Richtlinie bereits in
Kraft getreten ist, spricht vieles für ein besonnenes Vorgehen.
Planungssicherheit für Kommunen, Abwasserwirtschaft und Industrie ist ebenso
wichtig wie die sorgfältige Beobachtung möglicher Auswirkungen auf die
Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln. Eine Aussetzung der
Richtlinie erscheint auf Grundlage der bislang vorliegenden Erkenntnisse
derzeit nicht gerechtfertigt. Stattdessen sollten die vorgesehenen
Überprüfungs- und Anpassungsmechanismen genutzt werden.