
Kapitalgedeckte Rentenkomponente
Langfristprojektionen des finnischen Rentenzentrums
VS – 07/2026
Die langfristigen Finanzierungsaussichten der finnischen gesetzlichen
Rentenversicherung haben sich verbessert. Nach den aktuellen Langfristprojektionen des Finnischen Zentrums für Renten ist dafür vor allem die Rentenreform 2025
verantwortlich, die den Kapitalanlagen künftig eine größere Rolle bei der
Finanzierung der Renten einräumt. Anders als in früheren Projektionen sehen die
Autorinnen und Autoren derzeit keinen unmittelbaren Bedarf für weitere
Beitragssatzerhöhungen. Die Entwicklungen sind auch für die deutsche Rentendebatte von Bedeutung. Die Alterssicherungskommission, die die
Bundesregierung zur Entwicklung langfristiger Reformvorschläge für die
Alterssicherung eingesetzt hat, hat empfohlen,
die gesetzliche Rentenversicherung um eine obligatorische kapitalgedeckte
Rentenkomponente („gesetzliche Kapitalrente“) zu ergänzen. Ziel ist es, die
Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig zu stabilisieren
und Kapitalerträge stärker für die Alterssicherung zu nutzen.
Reform erhöht Bedeutung der Kapitalanlagen
Die
einkommensabhängigen Renten im Privatsektor (TyEL) in Finnland werden durch
Rentenbeiträge von Arbeitgebern und Beschäftigten finanziert. Ein kleiner Teil
wird durch die Anlageerträge der Kapitalrücklagen der Rentenversicherung
gedeckt. In den vergangenen Jahren hat die TyEL erhebliche Rücklagen aufgebaut.
Im Jahr 2025 beliefen sich diese auf rund 290 Milliarden Euro. Das entspricht
in etwa dem finnischen Bruttoinlandsprodukt. Mit der Rentenreform 2025 wurden
die Anlagebestimmungen für die Kapitalrücklage gelockert, um langfristig die
Rendite zu erhöhen. Dafür werden bewusst höhere Anlagerisiken und stärkere
Schwankungen der Kapitalerträge in Kauf genommen. Zugleich gewinnen die Erträge
aus den Kapitalanlagen künftig deutlich an Bedeutung für die Entwicklung des
Beitragssatzes.
Beitragssatz bleibt stabil
Die verbesserte Finanzierungsperspektive spiegelt sich aktuellen Projektionen
der TyEL zufolge auch in der Entwicklung des Beitragssatzes wider, der sich im
Vergleich zu den Berechnungen aus dem Jahr 2022 verbessert hat.
Der durchschnittliche Beitragssatz in der privaten gesetzlichen
Rentenversicherung ist bis 2030 auf 24,4 Prozent der Lohnsumme festgelegt. Im
Basisszenario sinkt der Beitragssatz anschließend bis in die 2040er Jahre auf
etwa 22 Prozent, um dann ab der Mitte des Jahrhunderts wieder anzusteigen. Neben
der Reform berücksichtigen die Projektionen auch aktualisierte Annahme zur
Bevölkerungsentwicklung. Sie gehen von einer höheren Zuwanderung und einer
dauerhaft niedrigeren Geburtenrate aus.
Kapialstock könnte auf 1,3 Billionen Euro wachsen
Die günstige Entwicklung setzt allerdings voraus, dass langfristig
reale Kapitalerträge von zunächst 3,2 Prozent und später 3,75 Prozent jährlich
erzielt werden. Unter diesen Annahmen könnte der Kapitalstock – zu heutigen Preisen – von gegenwärtig 290
Milliarden Euro auf rund 1,3 Billionen Euro anwachsen. Gemessen an den
jährlichen Rentenausgaben würde sich das Vermögen damit nahezu verdoppeln. Dies
verdeutlicht die zunehmende Bedeutung kapitalgedeckter Elemente für die
langfristige Finanzierung des Systems.
Höhere Ertragschancen gehen mit größeren Risiken einher
Aus den Langfristprojektionen geht aber auch hervor, dass eine stärkere
Kapitalanlage zwar höhere Ertragschancen, aber auch größere Unsicherheiten für
die künftige Beitragsentwicklung mit sich bringt. Das Finnische Zentrum für
Renten betont, dass dadurch auch die langfristigen Rentenprojektionen unsicherer
werden. Um dies aufzufangen, plädiert das Rentenzentrum für konservative
Annahmen zur zukünftigen Kapitalrendite.