contrastwerkstatt - FotoliaGrenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
Die Modernisierung der Patientenmobilitätsrichtlinie ist wieder auf der politischen Agenda.
CC – 07/2026
Mehr als 15 Jahre nach Inkrafttreten der Patientenmobilitätsrichtlinie (Richtlinie 2011/24/EU) rückt die grenzüberschreitende
Gesundheitsversorgung erneut in den Fokus. Die Richtlinie schafft den
europäischen Rechtsrahmen für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen in
anderen Mitgliedstaaten und regelt unter anderem die Kostenerstattung sowie die
Zusammenarbeit der Gesundheitssysteme, etwa im Bereich der Europäischen
Referenznetzwerke (ERN), der elektronischen Gesundheitsdienste und der
gegenseitigen Anerkennung von Verschreibungen. Vor dem Hintergrund der
fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens, neuer europäischer
Rechtsakte wie dem Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) sowie der
praktischen Erfahrungen aus mehr als zehn Jahren Anwendung wird nun eine
gezielte Überarbeitung des Rechtsrahmens diskutiert.
Berichtsentwurf im Parlament
Das Europäische Parlament treibt die die
Diskussion über eine Modernisierung der Richtlinie mit einem Initiativbericht
voran. Der Berichterstatter des Ausschusses für öffentliche Gesundheit (SANT),
Giorgos Georgiou (The Left, CYP), hat am 14. Juli einen entsprechenden Berichtsentwurf vorgelegt. Darin fordert er die Europäische Kommission auf, bis Ende 2027
einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie vorzulegen. Ziel ist
es, den Zugang zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zu erleichtern, Hürden
bei der Kostenerstattung und im Verwaltungsverfahren abzubauen und die
Richtlinie an die Entwicklungen der vergangenen Jahre anzupassen. Am 2.
September wird Georgiou seine Vorschläge im SANT-Ausschuss offiziell vorstellen
und erläutern.
Einfachere und digitale Verfahren
Der Berichtsentwurf enthält zahlreiche
Vorschläge, um die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung zu erleichtern
und die Richtlinie an die heutigen Anforderungen anzupassen. Vorgesehen sind
unter anderem transparentere Vorabgenehmigungs- und Erstattungsverfahren, eine
Stärkung der Nationalen Kontaktstellen sowie die stärkere Nutzung digitaler
Instrumente, insbesondere des EHDS und der MyHealth@EU-Infrastruktur. Darüber
hinaus spricht sich Georgiou für eine nachhaltige Finanzierung und stärkere
Integration der ERN in die nationalen Gesundheitssysteme aus. Besondere
Aufmerksamkeit gilt der Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen,
chronischen Krankheiten sowie Kindern, deren Zugang zu hochspezialisierter
Versorgung über Landesgrenzen hinweg erleichtert werden soll.
Wissenschaftliche Analyse zeigt Reformbedarf auf
Zeitgleich mit dem Berichtsentwurf
veröffentlichte der SANT-Ausschuss eine wissenschaftliche
Analyse zur Zukunft der Patientenmobilitätsrichtlinie. Darin wird die Richtlinie als wichtiger Baustein
des europäischen Gesundheitsrechts bewertet, deren Potenzial aber bislang nicht
vollständig ausgeschöpft werde. Die Analyse zeigt, dass die
grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen weiterhin gering
ist und keine Gefahr für die Nachhaltigkeit der nationalen Gesundheitssysteme
darstellt. Gleichzeitig wird kritisiert, dass nach wie vor erhebliche
praktische Hürden für Patientinnen und Patienten bestehen.
Modernisierung soll bestehende Hürden abbauen
Als zentrale Herausforderungen nennen die
Autorinnen und Autoren unter anderem unzureichende Informationen für
Patientinnen und Patienten, komplexe Vorabgenehmigungs- und
Erstattungsverfahren, Defizite bei der digitalen Interoperabilität sowie die
bislang unzureichende Einbindung der ERN’s. Empfohlen werden deshalb eine
Stärkung der Nationalen Kontaktstellen, vereinfachte Verwaltungsverfahren,
klarere Regelungen für Telemedizin sowie eine engere Verzahnung mit dem EHDS. Viele
dieser Empfehlungen finden sich auch im Berichtsentwurf von Giorgos Georgiou
wieder und dürften die weiteren parlamentarischen Beratungen prägen.
Abgeordnete können bis zum 10. September Änderungsanträge zum Berichtsentwurf
von Georgiou einreichen.
Hintergrund
Die Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung
der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung trat am
24. April 2011 in Kraft und gilt seit Oktober 2013 in allen Mitgliedstaaten.
Sie regelt die Voraussetzungen, unter denen Versicherte geplante medizinische
Leistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat in Anspruch nehmen und sich die
Behandlungskosten von ihrer Krankenkasse erstatten lassen können. Die
Richtlinie ergänzt dabei die bestehenden Regelungen der Verordnung (EG) Nr.
883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.
Für die gesetzlichen Krankenkassen bedeutet
die Richtlinie insbesondere, Anträge auf Kostenübernahme und Vorabgenehmigungen
nach einheitlichen europäischen Vorgaben zu prüfen und ihre Versicherten über
die Möglichkeiten einer Behandlung im EU-Ausland zu informieren. Zu diesem
Zweck wurden in allen Mitgliedstaaten Nationale Kontaktstellen eingerichtet. In
Deutschland übernimmt diese Aufgabe die Deutsche Verbindungsstelle
Krankenversicherung – Ausland (DVKA) des GKV-Spitzenverbandes. Sie informiert
Versicherte und Leistungserbringer über die Voraussetzungen einer
grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung und arbeitet mit den Kontaktstellen
der übrigen Mitgliedstaaten zusammen.