Die Modernisierung der Patientenmobilitätsrichtlinie ist wieder auf der politischen Agenda.

CC – 07/2026

Mehr als 15 Jahre nach Inkrafttreten der Patientenmobilitätsrichtlinie (Richtlinie 2011/24/EU) rückt die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung erneut in den Fokus. Die Richtlinie schafft den europäischen Rechtsrahmen für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen in anderen Mitgliedstaaten und regelt unter anderem die Kostenerstattung sowie die Zusammenarbeit der Gesundheitssysteme, etwa im Bereich der Europäischen Referenznetzwerke (ERN), der elektronischen Gesundheitsdienste und der gegenseitigen Anerkennung von Verschreibungen. Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens, neuer europäischer Rechtsakte wie dem Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) sowie der praktischen Erfahrungen aus mehr als zehn Jahren Anwendung wird nun eine gezielte Überarbeitung des Rechtsrahmens diskutiert.

Berichtsentwurf im Parlament

Das Europäische Parlament treibt die die Diskussion über eine Modernisierung der Richtlinie mit einem Initiativbericht voran. Der Berichterstatter des Ausschusses für öffentliche Gesundheit (SANT), Giorgos Georgiou (The Left, CYP), hat am 14. Juli einen entsprechenden Berichtsentwurf vorgelegt. Darin fordert er die Europäische Kommission auf, bis Ende 2027 einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie vorzulegen. Ziel ist es, den Zugang zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zu erleichtern, Hürden bei der Kostenerstattung und im Verwaltungsverfahren abzubauen und die Richtlinie an die Entwicklungen der vergangenen Jahre anzupassen. Am 2. September wird Georgiou seine Vorschläge im SANT-Ausschuss offiziell vorstellen und erläutern.

Einfachere und digitale Verfahren

Der Berichtsentwurf enthält zahlreiche Vorschläge, um die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung zu erleichtern und die Richtlinie an die heutigen Anforderungen anzupassen. Vorgesehen sind unter anderem transparentere Vorabgenehmigungs- und Erstattungsverfahren, eine Stärkung der Nationalen Kontaktstellen sowie die stärkere Nutzung digitaler Instrumente, insbesondere des EHDS und der MyHealth@EU-Infrastruktur. Darüber hinaus spricht sich Georgiou für eine nachhaltige Finanzierung und stärkere Integration der ERN in die nationalen Gesundheitssysteme aus. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen, chronischen Krankheiten sowie Kindern, deren Zugang zu hochspezialisierter Versorgung über Landesgrenzen hinweg erleichtert werden soll.

Wissenschaftliche Analyse zeigt Reformbedarf auf

Zeitgleich mit dem Berichtsentwurf veröffentlichte der SANT-Ausschuss eine wissenschaftliche Analyse zur Zukunft der Patientenmobilitätsrichtlinie. Darin wird die Richtlinie als wichtiger Baustein des europäischen Gesundheitsrechts bewertet, deren Potenzial aber bislang nicht vollständig ausgeschöpft werde. Die Analyse zeigt, dass die grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen weiterhin gering ist und keine Gefahr für die Nachhaltigkeit der nationalen Gesundheitssysteme darstellt. Gleichzeitig wird kritisiert, dass nach wie vor erhebliche praktische Hürden für Patientinnen und Patienten bestehen.

Modernisierung soll bestehende Hürden abbauen

Als zentrale Herausforderungen nennen die Autorinnen und Autoren unter anderem unzureichende Informationen für Patientinnen und Patienten, komplexe Vorabgenehmigungs- und Erstattungsverfahren, Defizite bei der digitalen Interoperabilität sowie die bislang unzureichende Einbindung der ERN’s. Empfohlen werden deshalb eine Stärkung der Nationalen Kontaktstellen, vereinfachte Verwaltungsverfahren, klarere Regelungen für Telemedizin sowie eine engere Verzahnung mit dem EHDS. Viele dieser Empfehlungen finden sich auch im Berichtsentwurf von Giorgos Georgiou wieder und dürften die weiteren parlamentarischen Beratungen prägen. Abgeordnete können bis zum 10. September Änderungsanträge zum Berichtsentwurf von Georgiou einreichen.

Hintergrund

Die Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung trat am 24. April 2011 in Kraft und gilt seit Oktober 2013 in allen Mitgliedstaaten. Sie regelt die Voraussetzungen, unter denen Versicherte geplante medizinische Leistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat in Anspruch nehmen und sich die Behandlungskosten von ihrer Krankenkasse erstatten lassen können. Die Richtlinie ergänzt dabei die bestehenden Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.


Für die gesetzlichen Krankenkassen bedeutet die Richtlinie insbesondere, Anträge auf Kostenübernahme und Vorabgenehmigungen nach einheitlichen europäischen Vorgaben zu prüfen und ihre Versicherten über die Möglichkeiten einer Behandlung im EU-Ausland zu informieren. Zu diesem Zweck wurden in allen Mitgliedstaaten Nationale Kontaktstellen eingerichtet. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) des GKV-Spitzenverbandes. Sie informiert Versicherte und Leistungserbringer über die Voraussetzungen einer grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung und arbeitet mit den Kontaktstellen der übrigen Mitgliedstaaten zusammen.