
Öffentliche Vergabe
Leak gibt Einblick in die Reform des europäischen Vergaberechts.
UM – 07/2026
Mitte Juli ist ein Entwurf für eine Verordnung über
öffentliche Aufträge und Konzessionen geleakt worden. Dieser vermittelt einen ersten
Eindruck, in welche Richtung sich die Reform des europäischen Vergaberechts entwickeln
könnte. Offiziell wird die Europäische Kommission ihre Pläne zur
Weiterentwicklung des Vergaberechts am 9. September vorstellen. Bis dahin kann
sich der Entwurf zwar noch ändern, dennoch wird er bereits intensiv diskutiert.
Aus drei Richtlinien wird eine Verordnung
Offenbar
will die Kommission die Richtlinien für öffentliche Aufträge, Sektorenauftraggeber und
Konzessionen in einer Verordnung zusammenführen
und die Rechtsanwendung durch vereinfachte Verfahren entbürokratisieren. Der
Entwurf unterstreicht zudem die Bedeutung der öffentlichen Vergabe als
industriepolitisches Instrument. Dazu sollen die Rechtsgrundlagen für eine
umweltorientierte Beschaffung klarer gefasst, soziale Zielsetzungen präzisiert
und Spielräume für die Beschaffung von Innovationen geschaffen werden. Der
billigste Anbieter soll nicht mehr zwingend den Zuschlag bekommen. Stattdessen sollen
Qualitätskriterien mit mindestens 30 Prozent in die Bewertung des Angebots einfließen,
bei arbeitsintensiven Aufträgen sogar mit mindestens 50 Prozent.
Europäische Präferenz
Ein
ganzes Kapitel ist der sogenannten „Europäischen Präferenz“ gewidmet. Die
öffentliche Vergabe soll künftig stärker als Instrument der Industrie-,
Sicherheits- und Handelspolitik genutzt werden und so zur Förderung der
europäischen Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz beitragen.
Danach
können öffentliche Auftraggeber die Teilnahme am Vergabeverfahren auf
Unternehmen und Unterauftragnehmer mit Ursprung in der Europäischen Union sowie
auf Unternehmen aus Drittstaaten beschränken, soweit diese unter die
vergaberechtlichen Regelungen der EU fallen. Hierzu zählen insbesondere
Unternehmen aus Staaten, die dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen (GPA) angehören oder ein bilaterales beziehungsweise
multilaterales Handelsabkommen mit der Europäischen Union geschlossen haben.
Darüber
hinaus können öffentliche Auftraggeber verlangen, dass die angebotenen
Leistungen ihren Ursprung in der Union haben oder bestimmte europäische
Ursprungsanforderungen erfüllen. Zudem können sie Unternehmen aus der EU im Vergabeverfahren
bevorzugen, sofern dies bereits in den Ausschreibungsunterlagen transparent vorgesehen
wurde.
Untervergabe stärker regulieren
Subunternehmerketten
werden in der Diskussion über faire Arbeitsbedingungen – insbesondere im
grenzüberschreitenden Kontext – immer wieder kritisch gesehen. Sie gelten als
intransparent, erschweren die Zuordnung von Verantwortlichkeiten und können Ausbeutung
sowie unfairem Wettbewerb Vorschub leisten. Entsprechend fordern auch
Wirtschaftsverbände seit Längerem strengere Regeln. Anfang Juli sprachen
sich unter anderem der Europäische Bauunternehmerverband (EBC) und der Europäische
Verband der Bau- und Holzarbeiter (EFBWW) im Rahmen einer Veranstaltung im
Europäischen Parlament für eine Begrenzung übermäßiger Untervergabeketten im
Rahmen der Reform des Vergaberechts aus.
Der
Entwurf greift diese Forderungen auf. Eine vollständige Weitervergabe von
Aufträgen an Subunternehmen soll künftig ausgeschlossen werden. Beabsichtigte
Untervergaben müssen bereits im Angebot offengelegt werden. Darüber hinaus
sollen die Transparenzanforderungen bei Untervergaben erhöht werden. Öffentliche
Auftraggeber können zudem verlangen, dass bestimmte kritische Aufgaben
ausschließlich vom Hauptauftragnehmer selbst ausgeführt werden. Übermäßig
komplexe Untervergabeketten würden dadurch künftig deutlich erschwert.
Erste Reaktionen
Die
ersten Reaktionen auf den geleakten Entwurf fallen gemischt aus. Kritik kommt
in erster Linie von kommunalen Verbänden, die in den geplanten Änderungen einen
Paradigmenwechsel sehen. Sie kritisieren insbesondere die Einschränkung von
Auslegungsspielräumen und bezweifeln, dass die Verfahren tatsächlich spürbar
vereinfacht würden. Die Umweltorganisation ECOS ist enttäuscht und bemängelt,
dass die Berücksichtigung von Umweltstandards weiterhin freiwillig bleiben soll
und deshalb aus ihrer Sicht nur begrenzte Auswirkungen auf die Dekarbonisierung
der Wirtschaft haben wird. Zustimmung kommt dagegen unter anderem aus der Bauindustrie,
die die Abkehr vom ausschließlichen Fokus auf das günstigste Angebot begrüßt.
Aus Parlamentskreisen wird besonders der Ansatz zur Vereinfachung positiv
bewertet.