Leak gibt Einblick in die Reform des europäischen Vergaberechts.

UM – 07/2026

Mitte Juli ist ein Entwurf für eine Verordnung über öffentliche Aufträge und Konzessionen geleakt worden. Dieser vermittelt einen ersten Eindruck, in welche Richtung sich die Reform des europäischen Vergaberechts entwickeln könnte. Offiziell wird die Europäische Kommission ihre Pläne zur Weiterentwicklung des Vergaberechts am 9. September vorstellen. Bis dahin kann sich der Entwurf zwar noch ändern, dennoch wird er bereits intensiv diskutiert.

Aus drei Richtlinien wird eine Verordnung

Offenbar will die Kommission die Richtlinien für öffentliche Aufträge, Sektorenauftraggeber und Konzessionen in einer Verordnung zusammenführen und die Rechtsanwendung durch vereinfachte Verfahren entbürokratisieren. Der Entwurf unterstreicht zudem die Bedeutung der öffentlichen Vergabe als industriepolitisches Instrument. Dazu sollen die Rechtsgrundlagen für eine umweltorientierte Beschaffung klarer gefasst, soziale Zielsetzungen präzisiert und Spielräume für die Beschaffung von Innovationen geschaffen werden. Der billigste Anbieter soll nicht mehr zwingend den Zuschlag bekommen. Stattdessen sollen Qualitätskriterien mit mindestens 30 Prozent in die Bewertung des Angebots einfließen, bei arbeitsintensiven Aufträgen sogar mit mindestens 50 Prozent.

Europäische Präferenz

Ein ganzes Kapitel ist der sogenannten „Europäischen Präferenz“ gewidmet. Die öffentliche Vergabe soll künftig stärker als Instrument der Industrie-, Sicherheits- und Handelspolitik genutzt werden und so zur Förderung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz beitragen.

 

Danach können öffentliche Auftraggeber die Teilnahme am Vergabeverfahren auf Unternehmen und Unterauftragnehmer mit Ursprung in der Europäischen Union sowie auf Unternehmen aus Drittstaaten beschränken, soweit diese unter die vergaberechtlichen Regelungen der EU fallen. Hierzu zählen insbesondere Unternehmen aus Staaten, die dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) angehören oder ein bilaterales beziehungsweise multilaterales Handelsabkommen mit der Europäischen Union geschlossen haben.

 

Darüber hinaus können öffentliche Auftraggeber verlangen, dass die angebotenen Leistungen ihren Ursprung in der Union haben oder bestimmte europäische Ursprungsanforderungen erfüllen. Zudem können sie Unternehmen aus der EU im Vergabeverfahren bevorzugen, sofern dies bereits in den Ausschreibungsunterlagen transparent vorgesehen wurde.

Untervergabe stärker regulieren

Subunternehmerketten werden in der Diskussion über faire Arbeitsbedingungen – insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext – immer wieder kritisch gesehen. Sie gelten als intransparent, erschweren die Zuordnung von Verantwortlichkeiten und können Ausbeutung sowie unfairem Wettbewerb Vorschub leisten. Entsprechend fordern auch Wirtschaftsverbände seit Längerem strengere Regeln. Anfang Juli sprachen sich unter anderem der Europäische Bauunternehmerverband (EBC) und der Europäische Verband der Bau- und Holzarbeiter (EFBWW) im Rahmen einer Veranstaltung im Europäischen Parlament für eine Begrenzung übermäßiger Untervergabeketten im Rahmen der Reform des Vergaberechts aus. 

 

Der Entwurf greift diese Forderungen auf. Eine vollständige Weitervergabe von Aufträgen an Subunternehmen soll künftig ausgeschlossen werden. Beabsichtigte Untervergaben müssen bereits im Angebot offengelegt werden. Darüber hinaus sollen die Transparenzanforderungen bei Untervergaben erhöht werden. Öffentliche Auftraggeber können zudem verlangen, dass bestimmte kritische Aufgaben ausschließlich vom Hauptauftragnehmer selbst ausgeführt werden. Übermäßig komplexe Untervergabeketten würden dadurch künftig deutlich erschwert.   

Erste Reaktionen

Die ersten Reaktionen auf den geleakten Entwurf fallen gemischt aus. Kritik kommt in erster Linie von kommunalen Verbänden, die in den geplanten Änderungen einen Paradigmenwechsel sehen. Sie kritisieren insbesondere die Einschränkung von Auslegungsspielräumen und bezweifeln, dass die Verfahren tatsächlich spürbar vereinfacht würden. Die Umweltorganisation ECOS ist enttäuscht und bemängelt, dass die Berücksichtigung von Umweltstandards weiterhin freiwillig bleiben soll und deshalb aus ihrer Sicht nur begrenzte Auswirkungen auf die Dekarbonisierung der Wirtschaft haben wird. Zustimmung kommt dagegen unter anderem aus der Bauindustrie, die die Abkehr vom ausschließlichen Fokus auf das günstigste Angebot begrüßt. Aus Parlamentskreisen wird besonders der Ansatz zur Vereinfachung positiv bewertet.