EU-Abgeordnete diskutieren über neue Regeln für die betriebliche Altersvorsorge.

OM – 09/2026

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments hat sich Anfang September erneut mit der geplanten Überarbeitung der europäischen Regeln für die betriebliche Altersvorsorge (EbAV-II-Revi­sion) befasst. Im Mittelpunkt standen die Änderungsanträge der Fraktionen zum Vorschlag der Europäischen Kommission.


Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des wachsenden Drucks auf die Rentensysteme möchte die Kommission die betriebliche Altersvorsorge in Europa stärken. Sie soll dazu beitragen, die Alterseinkommen der Bürgerinnen und Bürger breiter abzusichern. Gleichzeitig soll das angesparte Kapital stärker für Investitionen in die europäische Wirtschaft mobilisiert werden und so auch Wachstum und Innovation fördern.


Wie die neuen Regeln konkret ausgestaltet werden sollen, wird im Parlament allerdings unterschiedlich bewertet.

Nationale Systeme sollen berücksichtigt werden

Über alle Fraktionen hinweg bestand Einigkeit darüber, dass die Rolle der Mitgliedstaaten bei der Altersvorsorgepolitik gewahrt werden muss. Berichterstatter Damian Boeselager (Greens/DE) betonte dabei, dass die gesetzliche Altersvorsorge nicht durch die betriebliche Altersvorsorge ersetzt werden könne und solle. Die Fraktionen sprachen sich zudem dafür aus, dass funktionierende nationale Systeme der betrieblichen Altersvorsorge nicht untergraben werden dürfen.


Unterschiedliche Auffassungen gab es hingegen darüber, wie weit gemeinsame europäische Vorgaben reichen sollten. Die Schattenberichterstatterin Anouk van Brug (Renew/NL) und der Schattenberichterstatter Adnan Dibrani (S&D/SE) unterstützten ein Mindestmaß an gemeinsamen Regeln bei gleichzeitig ausreichender nationaler Flexibilität. Dibrani betonte dabei vor allem die Bedeutung von Transparenz, um das Vertrauen der Versicherten zu stärken. Der Schattenberichterstatter Dirk Gotink (EPP/NL) sprach sich dagegen dafür aus, gut funktionierende nationale Systeme nicht zu harmonisieren.

Unterschiedliche Positionen bei der Kapitalanlage

Unterschiedliche Positionen zeigten sich auch bei der Frage, wie das Kapital der betrieblichen Altersvorsorge künftig angelegt werden soll. Dabei ging es insbesondere darum, wie sich Investitionen in risikoreichere Anlageformen mit dem Ziel einer langfristig stabilen Wertentwicklung im Interesse der Versicherten vereinbaren lassen.


Dirk Gotink und Adnan Dibrani lehnten verpflichtende Investitionen in Risikokapital ab und stellten die Interessen der Versicherten in den Mittelpunkt. Gotink wies darauf hin, dass Rentenfonds bereits heute große Investoren in nachhaltige und innovative Branchen seien und nicht für die Schließung der europäischen Investitionslücke verantwortlich gemacht werden könnten.


Damian Boeselager betonte dagegen, dass Investitionen in innovative Unternehmen Teil einer breiten Streuung der Anlagen sein könnten. Eine solche Diversifizierung könne seiner Ansicht nach zu einer stabileren Wertentwicklung für die Sparenden beitragen.

Wie geht es weiter?

Auf Grundlage der Änderungsanträge wird der Berichterstatter Damian Boeselager nun mit den Schattenberichterstatterinnen und -erstattern der Fraktionen über einen gemeinsamen Text verhandeln. Über diesen soll voraussichtlich am 15. Oktober im ECON-Ausschuss abgestimmt werden.