Copyright European Chemicals AgencyEU-Agenturen
Neue Regeln für eine stärkere Europäische Chemikalienagentur.
SK – 09/2026
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) soll erstmals eine
eigene rechtliche Grundlage erhalten. Am 10. September hat der Ausschuss für
Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments das Trilogergebnis für eine eigenständige ECHA-Verordnung mit großer Mehrheit angenommen. 68
Abgeordnete stimmten dafür, bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung. Bereits
Ende Juli hatte der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten das
Trilogergebnis gebilligt.
Damit ist die neue ECHA-Grundverordnung einen wichtigen Schritt
weiter. Bislang sind Organisation und Arbeitsweise der Agentur in der
Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von
Chemikalien (REACH) geregelt.
Arbeitsschutz stärker verankert
Aus Sicht des Arbeitsschutzes bringt die neue Grundverordnung
wichtige Verbesserungen. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit werden
ausdrücklich als Ziel der ECHA aufgenommen. Der Arbeitsschutz soll damit als
Querschnittsaufgabe bei den verschiedenen Tätigkeiten der Agentur durchgängig berücksichtigt
werden.
Auch die Rolle des Ausschusses für Risikobeurteilung (RAC) wird
gestärkt. Der RAC erarbeitet Bewertungen zu den Risiken chemischer Stoffe.
Künftig wird in der Grundverordnung festgehalten, dass er auch
wissenschaftliche Stellungnahmen zu Arbeitsplatzgrenzwerten und biologischen
Grenzwerten. erarbeitet. Bislang beruhte diese Aufgabe lediglich auf einer
Vereinbarung zwischen der Europäischer Kommission und der ECHA.
Abstriche gibt es dagegen bei der Besetzung des RAC. Zwar
können die Mitgliedstaaten bis zu vier Mitglieder benennen. Die Co-Gesetzgeber
einigten sich aber darauf, dass nur ein Mitglied pro Mitgliedstaat
verpflichtend benannt werden muss. Damit folgten sie nicht dem Vorschlag der
Kommission, die Benennung von zwei Mitgliedern pro Mitgliedstaat verbindlich
vorzuschreiben, um dem hohen Arbeitspensum des RAC Rechnung zu tragen.
Darüber hinaus erhält die ECHA den Auftrag, die Forschung zu
den gesamtgesundheitlichen Auswirkungen unterschiedlicher
Chemikalienexpositionen zu unterstützen. Außerdem sollen ausführlichere
Zusammenfassungen der Ausschusssitzungen sowie wissenschaftliche Anfragen
künftig veröffentlicht werden und so die Transparenz der wissenschaftlichen
Arbeit erhöhen.
Governance und Finanzierung modernisiert
Die neue Grundverordnung verändert auch die Finanzierung der
ECHA. Die bislang getrennten Haushalte der ECHA werden zu einem gemeinsamen
Budget zusammengeführt. Finanzielle Mittel können dadurch künftig flexibler
zwischen den verschiedenen Aufgabenbereichen eingesetzt werden. Ergänzend wird
ein Reservefonds eingerichtet. Er soll finanzielle Schwankungen auffangen, die
entstehen können, wenn die Einnahmen der ECHA aus Gebühren unterschiedlich hoch
ausfallen. Neue Vorgaben zu Transparenz, Unabhängigkeit und
Interessenkonflikten sollen zudem die Glaubwürdigkeit der wissenschaftlichen
Arbeit der Agentur stärken.
Nicht durchsetzen konnten sich Forderungen nach einer
grundlegenden Änderung der Zusammensetzung des Verwaltungsrats. Zwar wird der
Arbeitsschutz über die Stakeholderkategorie der Gewerkschaften künftig
ausdrücklich berücksichtigt. Eine strukturelle Erweiterung des Gremiums, durch
die die verschiedenen Interessengruppen gleichwertig vertreten worden wären,
lehnten Rat und Europäisches Parlament jedoch ab.
Ausblick
Bevor die Verordnung formell angenommen werden und in Kraft
treten kann, muss noch das Plenum des Europäischen Parlaments zustimmen. Die
Abstimmung wird voraussichtlich Mitte November stattfinden.