Neue Regeln für eine stärkere Europäische Chemikalienagentur.

SK – 09/2026

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) soll erstmals eine eigene rechtliche Grundlage erhalten. Am 10. September hat der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments das Trilogergebnis für eine eigenständige ECHA-Verordnung mit großer Mehrheit angenommen. 68 Abgeordnete stimmten dafür, bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung. Bereits Ende Juli hatte der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten das Trilogergebnis gebilligt.


Damit ist die neue ECHA-Grundverordnung einen wichtigen Schritt weiter. Bislang sind Organisation und Arbeitsweise der Agentur in der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH) geregelt.

Arbeitsschutz stärker verankert

Aus Sicht des Arbeitsschutzes bringt die neue Grundverordnung wichtige Verbesserungen. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit werden ausdrücklich als Ziel der ECHA aufgenommen. Der Arbeitsschutz soll damit als Querschnittsaufgabe bei den verschiedenen Tätigkeiten der Agentur durchgängig berücksichtigt werden.


Auch die Rolle des Ausschusses für Risikobeurteilung (RAC) wird gestärkt. Der RAC erarbeitet Bewertungen zu den Risiken chemischer Stoffe. Künftig wird in der Grundverordnung festgehalten, dass er auch wissenschaftliche Stellungnahmen zu Arbeitsplatzgrenzwerten und biologischen Grenzwerten. erarbeitet. Bislang beruhte diese Aufgabe lediglich auf einer Vereinbarung zwischen der Europäischer Kommission und der ECHA.


Abstriche gibt es dagegen bei der Besetzung des RAC. Zwar können die Mitgliedstaaten bis zu vier Mitglieder benennen. Die Co-Gesetzgeber einigten sich aber darauf, dass nur ein Mitglied pro Mitgliedstaat verpflichtend benannt werden muss. Damit folgten sie nicht dem Vorschlag der Kommission, die Benennung von zwei Mitgliedern pro Mitgliedstaat verbindlich vorzuschreiben, um dem hohen Arbeitspensum des RAC Rechnung zu tragen.


Darüber hinaus erhält die ECHA den Auftrag, die Forschung zu den gesamtgesundheitlichen Auswirkungen unterschiedlicher Chemikalienexpositionen zu unterstützen. Außerdem sollen ausführlichere Zusammenfassungen der Ausschusssitzungen sowie wissenschaftliche Anfragen künftig veröffentlicht werden und so die Transparenz der wissenschaftlichen Arbeit erhöhen.

Governance und Finanzierung modernisiert

Die neue Grundverordnung verändert auch die Finanzierung der ECHA. Die bislang getrennten Haushalte der ECHA werden zu einem gemeinsamen Budget zusammengeführt. Finanzielle Mittel können dadurch künftig flexibler zwischen den verschiedenen Aufgabenbereichen eingesetzt werden. Ergänzend wird ein Reservefonds eingerichtet. Er soll finanzielle Schwankungen auffangen, die entstehen können, wenn die Einnahmen der ECHA aus Gebühren unterschiedlich hoch ausfallen. Neue Vorgaben zu Transparenz, Unabhängigkeit und Interessenkonflikten sollen zudem die Glaubwürdigkeit der wissenschaftlichen Arbeit der Agentur stärken.


Nicht durchsetzen konnten sich Forderungen nach einer grundlegenden Änderung der Zusammensetzung des Verwaltungsrats. Zwar wird der Arbeitsschutz über die Stakeholderkategorie der Gewerkschaften künftig ausdrücklich berücksichtigt. Eine strukturelle Erweiterung des Gremiums, durch die die verschiedenen Interessengruppen gleichwertig vertreten worden wären, lehnten Rat und Europäisches Parlament jedoch ab.

Ausblick

Bevor die Verordnung formell angenommen werden und in Kraft treten kann, muss noch das Plenum des Europäischen Parlaments zustimmen. Die Abstimmung wird voraussichtlich Mitte November stattfinden.