Europäisches Parlament fordert mehr Gleichberechtigung im Gesundheitswesen.

CC – 09/2026

Das Europäische Parlament hat am 16. September eine Entschließung zu geschlechtsspezifischen Ungleichheiten im Gesundheitswesen angenommen. Es fordert unter anderem eine europäische Strategie für Frauengesundheit und eine stärkere Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede in Forschung, Prävention und Versorgung. Hintergrund ist, dass eine gleichberechtigte Gesundheitsversorgung nicht immer bedeutet, alle Menschen gleich zu behandeln. Unterschiede zwischen den Geschlechtern können sich beispielsweise auf Krankheitsrisiken, Symptome oder die Wirkung von Arzneimitteln auswirken.  

Unterschiede in Forschung und Versorgung stärker berücksichtigen

In ihrer Rede zur Lage der Union im Europäischen Parlament in Straßburg erinnerte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an die Fortschritte bei den Rechten von Frauen: „We have fought so hard for equal treatment, equal opportunities, equal pay.“ Am selben Tag rückte das Europäische Parlament mit seiner Entschließung die Gleichstellung im Gesundheitswesen in den Fokus.


Warum eine stärkere Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede notwendig ist, zeigen zahlreiche Beispiele: Herzinfarkte und Schlaganfälle können sich bei Frauen anders äußern, bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen bestehen teilweise andere Risikofaktoren und Arzneimittel können aufgrund unterschiedlicher Stoffwechselprozesse anders wirken. Hinzu kommen spezifische gesundheitliche Bedürfnisse im Zusammenhang mit Menstruation, Schwangerschaft, Geburt, Menopause und reproduktiver Gesundheit sowie Erkrankungen wie Endometriose.


Das Parlament fordert deshalb, geschlechtsspezifische Unterschiede stärker in den Mittelpunkt von Forschung, Prävention und Versorgung zu rücken. „Equal health“ könnte von der Leyen ihrer Aufzählung von „equal treatment, equal opportunities, equal pay“ daher noch hinzufügen.

Einzelne Forderungen politisch umstritten

Der irische Abgeordnete und Berichterstatter Billy Kelleher (Renew, IE) warb im Plenum für eine patientenzentrierte Gesundheitsversorgung, die auf umfassender Forschung und gezielten Ansätzen beruht. Im Mittelpunkt soll dabei die gesundheitliche Gleichstellung stehen.


Eine Reihe getrennter Abstimmungen, sogenannter „Split Votes“, zeigte, welche Punkte politisch umstritten waren. Eine Mehrheit fand sich dennoch für die meisten zentralen Aussagen, darunter der intersektionale Ansatz zur Frauengesundheit und die Einbeziehung transgeschlechtlicher, nichtbinärer, intergeschlechtlicher und genderdiverser Personen.


Besonders knapp angenommen wurde mit 311 zu 309 Stimmen der Hinweis auf den begrenzten Zugang zu medizinischer Versorgung im Zusammenhang mit einer Geschlechtsangleichung. Auch die Passagen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit blieben weitgehend erhalten. Das Parlament unterstützt zudem mehrheitlich die Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“ und die Forderung, das Recht auf einen sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch in der EU-Grundrechtecharta zu verankern.


Keine Mehrheit fanden dagegen mehrere verbindliche Vorgaben, verpflichtende Schulungen von Gesundheitspersonal und die ausdrückliche Forderung nach zusätzlichen Haushaltsmitteln. Die politische Stoßrichtung des bereits am 23. Juni im Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) angenommenen Berichts blieb damit erhalten.