iAaki antoAana plazaEPSCO-Ratstagung
EU-Arbeits- und Sozialminister diskutieren über hochwertige Arbeitsplätze und sozialpolitische Herausforderungen.
AS – 10/2026
Die EU-Mitgliedstaaten
sind sich uneinig, wie hochwertige und sichere Arbeitsplätze in Europa künftig
gefördert werden sollen. Bei der Sitzung der europäischen Arbeits- und
Sozialministerinnen und -minister am 19. Oktober in Luxemburg zeigten sich
insbesondere beim geplanten europäischen Rechtsakt für hochwertige
Arbeitsplätze (Quality Jobs Act) unterschiedliche Auffassungen darüber, ob
zusätzliche EU-Vorschriften erforderlich sind oder bestehende Regelungen besser
umgesetzt werden sollen. Darüber hinaus befassten sich der Rat mit den beschäftigungs- und sozialpolitischen
Herausforderungen im Rahmen des Europäischen Semesters sowie der Bedeutung der
Gleichstellung für die europäische Wettbewerbsfähigkeit. Auch die geplante
EU-Strategie zur Armutsbekämpfung und die Umsetzung des Europäischen
Behindertenausweises wurden diskutiert.
Quality Jobs Act: Uneinigkeit über zusätzliche Regulierung
Über das Ziel der
Europäischen Kommission, hochwertige und sichere Arbeitsplätze in Europa zu
fördern, bestand weitgehend Einigkeit. Unterschiedliche Auffassungen gab es
jedoch über den Weg dorthin.
Während sich
insbesondere Spanien, Rumänien und Bulgarien für neue gesetzliche Maßnahmen
aussprachen, setzten unter anderem Finnland, Estland und Frankreich auf bestehende
Vorschriften und flexible Lösungen. Dänemark und Schweden äußerten
grundsätzliche Vorbehalte gegenüber dem geplanten Rechtsakt.
Kontrovers
diskutiert wurden insbesondere der Einsatz künstlicher Intelligenz und die
algorithmische Steuerung von Arbeitsprozessen, das Recht auf
Nichterreichbarkeit sowie die Regulierung von Subunternehmerketten. Frankreich
sprach sich dafür aus, zunächst die bestehenden Vorgaben des AI Acts, der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Plattformarbeitsrichtlinie zu
evaluieren, bevor zusätzliche Regelungen geschaffen werden.
Deutschland
betonte die Notwendigkeit, soziale Gerechtigkeit und Wettbewerbsfähigkeit
miteinander zu verbinden, ohne Unternehmen unnötig zu belasten. Bestehende
Arbeitsschutzvorschriften müssten an die Anforderungen der digitalen
Arbeitswelt angepasst und überarbeitet werden.
Die zuständige
Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Roxana Mînzatu, hielt an dem Vorhaben
fest. Die Durchsetzung bestehender Vorschriften allein reiche nicht aus.
Vielmehr seien gezielte Verbesserungen des europäischen Rechtsrahmens
erforderlich.
Europäisches Semester: Beschäftigungsqualität und Sozialschutz im Fokus
Im Rahmen des
Europäischen Semesters billigte der Rat die Kernaussagen des Beschäftigungsausschusses
(EMCO) und des Ausschusses für Sozialschutz (SPC) zu den zentralen beschäftigungs- und sozialpolitischen Herausforderungen für 2026 und 2027.
Trotz einer
insgesamt positiven Entwicklung des europäischen Arbeitsmarktes bestehen
weiterhin strukturelle Probleme. Angesichts des demografischen Wandels und der
schwachen Produktivitätsentwicklung müsse das vorhandene Arbeitskräftepotenzial
besser ausgeschöpft werden. Vor allem aber seien hochwertige Beschäftigung,
angemessene Arbeitsbedingungen und Investitionen in Qualifikationen
entscheidend.
Der Ausschuss
für Sozialschutz verwies insbesondere auf anhaltende Herausforderungen bei der
Bekämpfung von Kinderarmut, der Angemessenheit der Renten und der
Langzeitpflege. Als weitere Herausforderung nannte er die
geschlechtsspezifische Rentenlücke sowie den Zugang zu angemessenem
Sozialschutz für Menschen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen oder mit
unterbrochenen Erwerbsbiografien.
Gleichstellung als Faktor für Wettbewerbsfähigkeit
Darüber hinaus
verabschiedete der Rat Schlussfolgerungen zur Bedeutung der Gleichstellung von Frauen und
Männern für Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Darin fordert er die
Mitgliedstaaten auf, Hindernisse für die Erwerbsbeteiligung abzubauen und
bestehende Lohn- und Rentenunterschiede zwischen Frauen und Männern zu
verringern.
Die Kommission
wurde zudem aufgefordert, einen Europäischen Deal für Pflege und Betreuung
(European Care Deal) vorzulegen, der sowohl bezahlte als auch unbezahlte
Pflege- und Betreuungsarbeit berücksichtigt. Auch die Auswirkungen künstlicher
Intelligenz auf die Gleichstellung am Arbeitsmarkt sollen künftig stärker
beobachtet werden.
Die Schlussfolgerungen sind rechtlich nicht bindend,
sollen jedoch politische Impulse für die weitere europäische Beschäftigungs-
und Sozialpolitik setzen.
Armutsbekämpfung: Beschäftigung und soziale Teilhabe stärken
Die Ministerinnen und Minister tauschten sich zudem über
die EU-Strategie zur Armutsbekämpfung aus. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Menschen,
die bislang vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, besser in Beschäftigung
integriert werden können. Darüber hinaus diskutierten die Mitgliedstaaten über
Maßnahmen zur Bekämpfung von Erwerbsarmut, also dem Risiko, trotz Beschäftigung
von Armut betroffen zu sein.
Europäischer Behindertenausweis: Rat diskutiert technische Vorgaben
Auf Initiative Italiens, Finnlands, Litauens, der Niederlande und der Slowakei befasste sich
der Rat mit technischen Herausforderungen bei der Umsetzung des Europäischen
Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit
Behinderungen. Mehrere Mitgliedstaaten schlugen unter anderem flexiblere
Vorgaben für QR-Codes und Kartenformate sowie Erleichterungen bei der
Kennzeichnung von Betreuungseinrichtungen vor.
Die Europäische Kommission stellte jedoch keine Anpassung
des am 1. Juli angenommenen delegierten Rechtsakts zu den technischen Vorgaben in Aussicht.