EU-Arbeits- und Sozialminister diskutieren über hochwertige Arbeitsplätze und sozialpolitische Herausforderungen.

AS – 10/2026

Die EU-Mitgliedstaaten sind sich uneinig, wie hochwertige und sichere Arbeitsplätze in Europa künftig gefördert werden sollen. Bei der Sitzung der europäischen Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister am 19. Oktober in Luxemburg zeigten sich insbesondere beim geplanten europäischen Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze (Quality Jobs Act) unterschiedliche Auffassungen darüber, ob zusätzliche EU-Vorschriften erforderlich sind oder bestehende Regelungen besser umgesetzt werden sollen. Darüber hinaus befassten sich der Rat mit den beschäftigungs- und sozialpolitischen Herausforderungen im Rahmen des Europäischen Semesters sowie der Bedeutung der Gleichstellung für die europäische Wettbewerbsfähigkeit. Auch die geplante EU-Strategie zur Armutsbekämpfung und die Umsetzung des Europäischen Behindertenausweises wurden diskutiert.

Quality Jobs Act: Uneinigkeit über zusätzliche Regulierung

Über das Ziel der Europäischen Kommission, hochwertige und sichere Arbeitsplätze in Europa zu fördern, bestand weitgehend Einigkeit. Unterschiedliche Auffassungen gab es jedoch über den Weg dorthin.


Während sich insbesondere Spanien, Rumänien und Bulgarien für neue gesetzliche Maßnahmen aussprachen, setzten unter anderem Finnland, Estland und Frankreich auf bestehende Vorschriften und flexible Lösungen. Dänemark und Schweden äußerten grundsätzliche Vorbehalte gegenüber dem geplanten Rechtsakt.


Kontrovers diskutiert wurden insbesondere der Einsatz künstlicher Intelligenz und die algorithmische Steuerung von Arbeitsprozessen, das Recht auf Nichterreichbarkeit sowie die Regulierung von Subunternehmerketten. Frankreich sprach sich dafür aus, zunächst die bestehenden Vorgaben des AI Acts, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Plattformarbeitsrichtlinie zu evaluieren, bevor zusätzliche Regelungen geschaffen werden.


Deutschland betonte die Notwendigkeit, soziale Gerechtigkeit und Wettbewerbsfähigkeit miteinander zu verbinden, ohne Unternehmen unnötig zu belasten. Bestehende Arbeitsschutzvorschriften müssten an die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt angepasst und überarbeitet werden.


Die zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Roxana Mînzatu, hielt an dem Vorhaben fest. Die Durchsetzung bestehender Vorschriften allein reiche nicht aus. Vielmehr seien gezielte Verbesserungen des europäischen Rechtsrahmens erforderlich.

Europäisches Semester: Beschäftigungsqualität und Sozialschutz im Fokus

Im Rahmen des Europäischen Semesters billigte der Rat die Kernaussagen des Beschäftigungsausschusses (EMCO) und des Ausschusses für Sozialschutz (SPC) zu den zentralen beschäftigungs- und sozialpolitischen Herausforderungen für 2026 und 2027.


Trotz einer insgesamt positiven Entwicklung des europäischen Arbeitsmarktes bestehen weiterhin strukturelle Probleme. Angesichts des demografischen Wandels und der schwachen Produktivitätsentwicklung müsse das vorhandene Arbeitskräftepotenzial besser ausgeschöpft werden. Vor allem aber seien hochwertige Beschäftigung, angemessene Arbeitsbedingungen und Investitionen in Qualifikationen entscheidend.


Der Ausschuss für Sozialschutz verwies insbesondere auf anhaltende Herausforderungen bei der Bekämpfung von Kinderarmut, der Angemessenheit der Renten und der Langzeitpflege. Als weitere Herausforderung nannte er die geschlechtsspezifische Rentenlücke sowie den Zugang zu angemessenem Sozialschutz für Menschen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen oder mit unterbrochenen Erwerbsbiografien.

Gleichstellung als Faktor für Wettbewerbsfähigkeit

Darüber hinaus verabschiedete der Rat Schlussfolgerungen zur Bedeutung der Gleichstellung von Frauen und Männern für Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Darin fordert er die Mitgliedstaaten auf, Hindernisse für die Erwerbsbeteiligung abzubauen und bestehende Lohn- und Rentenunterschiede zwischen Frauen und Männern zu verringern.


Die Kommission wurde zudem aufgefordert, einen Europäischen Deal für Pflege und Betreuung (European Care Deal) vorzulegen, der sowohl bezahlte als auch unbezahlte Pflege- und Betreuungsarbeit berücksichtigt. Auch die Auswirkungen künstlicher Intelligenz auf die Gleichstellung am Arbeitsmarkt sollen künftig stärker beobachtet werden.


Die Schlussfolgerungen sind rechtlich nicht bindend, sollen jedoch politische Impulse für die weitere europäische Beschäftigungs- und Sozialpolitik setzen.

Armutsbekämpfung: Beschäftigung und soziale Teilhabe stärken

Die Ministerinnen und Minister tauschten sich zudem über die EU-Strategie zur Armutsbekämpfung aus. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Menschen, die bislang vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, besser in Beschäftigung integriert werden können. Darüber hinaus diskutierten die Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Bekämpfung von Erwerbsarmut, also dem Risiko, trotz Beschäftigung von Armut betroffen zu sein.

Europäischer Behindertenausweis: Rat diskutiert technische Vorgaben

Auf Initiative Italiens, Finnlands, Litauens, der Niederlande und der Slowakei befasste sich der Rat mit technischen Herausforderungen bei der Umsetzung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen. Mehrere Mitgliedstaaten schlugen unter anderem flexiblere Vorgaben für QR-Codes und Kartenformate sowie Erleichterungen bei der Kennzeichnung von Betreuungseinrichtungen vor.


Die Europäische Kommission stellte jedoch keine Anpassung des am 1. Juli angenommenen delegierten Rechtsakts zu den technischen Vorgaben in Aussicht.