Europäisches Parlament fordert stärkeren Schutz am Arbeitsplatz.

SK – 10/2026

Am 6. Oktober hat das Europäische Parlament einen Initiativbericht zu psychosozialen Risiken, Stress und psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz mit 413 Ja-Stimmen, 210 Nein-Stimmen und 29 Enthaltungen angenommen. Darin formuliert das Parlament selbst Empfehlungen an die Europäische Kommission, ohne selbst neue verbindliche Rechtsvorschriften zu schaffen. Im Mittelpunkt stehen die Forderungen nach einem wirksamen Schutz vor psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz. Der ursprünglich von der Berichterstatterin Estelle Ceulemans (S&D, BE) vorgeschlagene Richtlinienentwurf mit 23 Artikeln wurde jedoch im parlamentarischen Verfahren durch 19 Empfehlungen abgeschwächt.

Empfehlungen statt verbindlicher EU-Vorgaben

Der verabschiedete Bericht enthält Empfehlungen für einen künftigen Kommissionsvorschlag zur Prävention und Verringerung arbeitsbedingter psychosozialer Risiken. Stärker in den Vordergrund rücken dabei nationale Zuständigkeiten. Statt der zunächst vorgesehenen jährlichen Gefährdungsbeurteilungen und Aktionspläne werden nun regelmäßige und anlassbezogene Bewertungen sowie darauf aufbauende Maßnahmen empfohlen. Schulungen, einfach nutzbare Instrumente und branchenspezifische Hilfen sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen.

Arbeitsorganisation und Digitalisierung im Fokus

Arbeitgeber sollen psychosoziale Risiken regelmäßig sowie bei wesentlichen betrieblichen Veränderungen unter Beteiligung der Beschäftigten beurteilen und dokumentieren. Konkrete Präventionsmaßnahmen sollen insbesondere bei der Arbeitsorganisation, der Arbeitsbelastung und der Personalausstattung ansetzen sowie Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz entgegenwirken.


Vor der Einführung algorithmischer Management- und Überwachungssysteme, wie zum Beispiel beim KI-gestützten Einsatz- oder Leistungsmanagement, sollen psychosoziale Risiken bewertet und eine wirksame menschliche Kontrolle sichergestellt werden.

Anerkennung von Berufskrankheiten bleibt nationale Zuständigkeit

Die Europaabgeordneten regen an, psychosoziale Arbeitsbelastungen als mögliche Ursache von Berufskrankheiten zu berücksichtigen und die europäische Berufskrankheitenliste zu überprüfen. Gleichzeitig betont der Bericht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und ihrer Sozialversicherungssysteme für die Anerkennung von Berufskrankheiten und die Beweislast.

Ausblick

Ob die Europäische Kommission die Empfehlungen des Europäischen Parlaments bereits im für Dezember geplanten Rechtsakt zu hochwertigen Arbeitsplätzen aufgreift, bleibt offen. Dieser soll unter anderem die Aktualisierung der Arbeitsstättenrichtlinie und der Bildschirmgeräterichtlinie umfassen. Geprüft wird außerdem die Berücksichtigung psychosozialer, ergonomischer sowie hitze- und wetterbedingter Risiken. Inwieweit daraus konkrete neue EU-Vorgaben zum Schutz vor psychosozialen Risiken entstehen, ist derzeit noch unklar.