Prostock-studioPsychosoziale Risiken
Europäisches Parlament fordert stärkeren Schutz am Arbeitsplatz.
SK – 10/2026
Am 6. Oktober hat das Europäische
Parlament einen Initiativbericht zu psychosozialen Risiken, Stress und psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz mit
413 Ja-Stimmen, 210 Nein-Stimmen und 29 Enthaltungen angenommen. Darin
formuliert das Parlament selbst Empfehlungen an die Europäische Kommission,
ohne selbst neue verbindliche Rechtsvorschriften zu schaffen. Im Mittelpunkt stehen
die Forderungen nach einem wirksamen Schutz vor psychosozialen Risiken am
Arbeitsplatz. Der ursprünglich von der Berichterstatterin Estelle Ceulemans
(S&D, BE) vorgeschlagene Richtlinienentwurf mit 23 Artikeln wurde jedoch im
parlamentarischen Verfahren durch 19 Empfehlungen abgeschwächt.
Empfehlungen statt verbindlicher EU-Vorgaben
Der verabschiedete Bericht
enthält Empfehlungen für einen künftigen Kommissionsvorschlag zur Prävention
und Verringerung arbeitsbedingter psychosozialer Risiken. Stärker in den Vordergrund
rücken dabei nationale Zuständigkeiten. Statt der zunächst vorgesehenen
jährlichen Gefährdungsbeurteilungen und Aktionspläne werden nun regelmäßige und
anlassbezogene Bewertungen sowie darauf aufbauende Maßnahmen empfohlen.
Schulungen, einfach nutzbare Instrumente und branchenspezifische Hilfen sollen
insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen.
Arbeitsorganisation und Digitalisierung im Fokus
Arbeitgeber sollen psychosoziale
Risiken regelmäßig sowie bei wesentlichen betrieblichen Veränderungen unter
Beteiligung der Beschäftigten beurteilen und dokumentieren. Konkrete
Präventionsmaßnahmen sollen insbesondere bei der Arbeitsorganisation, der Arbeitsbelastung
und der Personalausstattung ansetzen sowie Gewalt und Belästigung am
Arbeitsplatz entgegenwirken.
Vor der Einführung
algorithmischer Management- und Überwachungssysteme, wie zum Beispiel beim
KI-gestützten Einsatz- oder Leistungsmanagement, sollen psychosoziale Risiken
bewertet und eine wirksame menschliche Kontrolle sichergestellt werden.
Anerkennung von Berufskrankheiten bleibt nationale Zuständigkeit
Die Europaabgeordneten regen an,
psychosoziale Arbeitsbelastungen als mögliche Ursache von Berufskrankheiten zu
berücksichtigen und die europäische Berufskrankheitenliste zu überprüfen.
Gleichzeitig betont der Bericht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und ihrer
Sozialversicherungssysteme für die Anerkennung von Berufskrankheiten und die
Beweislast.
Ausblick
Ob die Europäische Kommission die
Empfehlungen des Europäischen Parlaments bereits im für Dezember geplanten Rechtsakt
zu hochwertigen Arbeitsplätzen aufgreift, bleibt offen. Dieser soll unter
anderem die Aktualisierung der Arbeitsstättenrichtlinie und der
Bildschirmgeräterichtlinie umfassen. Geprüft wird außerdem die Berücksichtigung
psychosozialer, ergonomischer sowie hitze- und wetterbedingter Risiken.
Inwieweit daraus konkrete neue EU-Vorgaben zum Schutz vor psychosozialen
Risiken entstehen, ist derzeit noch unklar.