Die Fraktionen streiten weiter über die Mitbestimmungsrechte bei der EU Inc.

UM – 10/2026

Das Ringen um einen Kompromiss geht weiter. Im Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments herrscht weiterhin Uneinigkeit über die Rechte und Pflichten der EU Inc., einer neuen, EU-weit einheitlichen Unternehmensform. Sie ist Teil des sogenannten 28. Regimes, mit dem die Europäische Kommission Unternehmensgründungen und grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken will.


Der Graben verläuft zwischen den Sozialdemokraten (S&D) auf der einen Seite sowie der Europäischen Volkspartei (EVP) und Renew Europe auf der anderen Seite. Gestritten wird darüber, welche Regeln für die Unternehmensmitbestimmung bei einer EU Inc. gelten sollen. Dabei geht es insbesondere um die Beteiligung der Beschäftigten an Unternehmensentscheidungen, etwa durch ihre Vertretung in Aufsichts- oder Verwaltungsorganen.

Knackpunkt ist die Auffangregelung

Zunächst war die Abstimmung über den Berichtsentwurf von René Repasi (S&D, DE) für den 8. Oktober vorgesehen. Sie wurde kurzfristig auf den 19. Oktober verschoben. In der Zwischenzeit wollte sich Repasi um einen Kompromiss bemühen. Doch offenbar konnte auch in dieser Zeit kein gemeinsamer Konsens gefunden werden. Die Abstimmung wurde erneut abgesagt.

 

Damit bleibt der zentrale Streitpunkt bestehen: Welche Mitbestimmungsregeln sollen gelten, wenn sich Unternehmensleitung und Beschäftigte nicht in gemeinsamen Verhandlungen darüber verständigen können, welche nationalen Mitbestimmungsregelungen bei grenzüberschreitend tätigen EU Inc. anzuwenden sind?  Dass beide Seiten zunächst über die Mitbestimmung verhandeln sollen, ist zwischen den Fraktionen  weitgehend unstrittig. Uneinigkeit besteht dagegen über die  Auffangregelung, die festlegt, welche gesetzlichen Mitbestimmungsregeln gelten sollen, wenn diese Verhandlungen scheitern.

 

Repasis Vorschlag sah vor, dass in diesem Fall das höchste einschlägige Mitbestimmungsniveau der betroffenen Mitgliedstaaten gelten sollte. Damit sollte verhindert werden, dass Unternehmen durch die Wahl der neuen europäischen Rechtsform bestehende nationale Regelungen umgehen können. Doch der Vorschlag ist inzwischen vom Tisch.

Ausdehnung von Mitbestimmungsregeln verhindern

Der Schattenberichterstatter der Renew-Fraktion, der Franzose Pascal Canfin, kritisiert, dass Repasis Kompromissvorschlag eine Ausdehnung nationaler Mitbestimmungsrechte auf andere Mitgliedstaaten ermöglichen würde.

 

Als Beispiel nennt er eine EU Inc., die ihren rechtlichen Sitz in einem Mitgliedstaat ohne Unternehmensmitbestimmung hat, aber in Deutschland so viele Menschen beschäftigt, dass dort Mitbestimmungsrechte gelten. Nach Repasis Vorschlag würden die deutschen Mitbestimmungsregeln bei einem Scheitern der Verhandlungen auch für die Unternehmensteile der EU Inc. an ihrem ausländischen Sitz gelten.

 

Diese grenzüberschreitende Wirkung lehnt Canfin ab. Sie stelle eine inakzeptable Ausweitung  nationaler Mitbestimmungsrechte dar. Diese sei genauso kritisch zu sehen wie die Schwächung  bestehender Arbeitnehmerrechte.

Arbeitnehmerrechte wahren, zusätzliche Verpflichtungen vermeiden

Auch die EVP teilt diese Bedenken. Zwar müssten, so Axel Voss (EVP, DE), bestehende Arbeitnehmerrechte gewahrt bleiben. Man dürfe aber der EU Inc. keine zusätzlichen Verpflichtungen auferlegen, die für andere Gesellschaftsformen nicht gelten. Schließlich diene die Gesetzesinitiative dazu, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern, indem gesellschaftsrechtliche Hürden im Binnenmarkt abgebaut und Unternehmensgründungen, grenzüberschreitendes Wachstum und Investitionen erleichtert werden. Die neue Rechtsform müsse für Unternehmen attraktiv bleiben.

Klärung im November möglich

Damit geht der Versuch, eine Einigung im JURI zu erzielen, in die dritte Runde. Ein neuer Anlauf ist für den 4. oder 5. November vorgesehen. Sollten die Fraktionen einen Kompromiss finden, könnte das Plenum am 11. oder 12. November seinen Standpunkt beschließen und den Weg zum Trilog freimachen. Aufseiten des Rates soll sich der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER I) am 23. Oktober mit der Gesetzesinitiative befassen und seine allgemeine Ausrichtung festlegen.