Pexels-Fauxels28. Regime
Die Fraktionen streiten weiter über die Mitbestimmungsrechte bei der EU Inc.
UM – 10/2026
Das Ringen um einen Kompromiss geht weiter.
Im Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments herrscht weiterhin
Uneinigkeit über die Rechte und Pflichten der EU Inc., einer neuen, EU-weit
einheitlichen Unternehmensform. Sie ist Teil des sogenannten 28. Regimes, mit dem
die Europäische Kommission Unternehmensgründungen und grenzüberschreitende
Geschäftstätigkeiten erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken will.
Der Graben verläuft zwischen den
Sozialdemokraten (S&D) auf der einen Seite sowie der Europäischen
Volkspartei (EVP) und Renew Europe auf der anderen Seite. Gestritten wird darüber,
welche Regeln für die Unternehmensmitbestimmung bei einer EU Inc. gelten
sollen. Dabei geht es insbesondere um die Beteiligung der Beschäftigten an
Unternehmensentscheidungen, etwa durch ihre Vertretung in Aufsichts- oder
Verwaltungsorganen.
Knackpunkt ist die Auffangregelung
Zunächst war die Abstimmung über den
Berichtsentwurf von René Repasi (S&D, DE) für den 8. Oktober vorgesehen.
Sie wurde kurzfristig auf den 19. Oktober verschoben. In der Zwischenzeit
wollte sich Repasi um einen Kompromiss bemühen. Doch offenbar konnte auch in dieser
Zeit kein gemeinsamer Konsens gefunden werden. Die Abstimmung wurde erneut
abgesagt.
Damit bleibt der zentrale Streitpunkt
bestehen: Welche Mitbestimmungsregeln sollen gelten, wenn sich
Unternehmensleitung und Beschäftigte nicht in gemeinsamen Verhandlungen darüber
verständigen können, welche nationalen Mitbestimmungsregelungen bei grenzüberschreitend
tätigen EU Inc. anzuwenden sind? Dass
beide Seiten zunächst über die Mitbestimmung verhandeln sollen, ist zwischen
den Fraktionen weitgehend unstrittig. Uneinigkeit
besteht dagegen über die Auffangregelung,
die festlegt, welche gesetzlichen Mitbestimmungsregeln gelten sollen, wenn
diese Verhandlungen scheitern.
Repasis Vorschlag sah vor, dass in diesem
Fall das höchste einschlägige Mitbestimmungsniveau der betroffenen
Mitgliedstaaten gelten sollte. Damit sollte verhindert werden, dass Unternehmen
durch die Wahl der neuen europäischen Rechtsform bestehende nationale
Regelungen umgehen können. Doch der Vorschlag ist inzwischen vom Tisch.
Ausdehnung von Mitbestimmungsregeln verhindern
Der Schattenberichterstatter der Renew-Fraktion,
der Franzose Pascal Canfin, kritisiert, dass Repasis Kompromissvorschlag eine Ausdehnung
nationaler Mitbestimmungsrechte auf andere Mitgliedstaaten ermöglichen würde.
Als Beispiel nennt er eine EU Inc., die
ihren rechtlichen Sitz in einem Mitgliedstaat ohne Unternehmensmitbestimmung
hat, aber in Deutschland so viele Menschen beschäftigt, dass dort Mitbestimmungsrechte
gelten. Nach Repasis Vorschlag würden die deutschen Mitbestimmungsregeln bei einem
Scheitern der Verhandlungen auch für die Unternehmensteile der EU Inc. an ihrem
ausländischen Sitz gelten.
Diese grenzüberschreitende Wirkung lehnt
Canfin ab. Sie stelle eine inakzeptable Ausweitung nationaler Mitbestimmungsrechte dar. Diese sei
genauso kritisch zu sehen wie die Schwächung bestehender Arbeitnehmerrechte.
Arbeitnehmerrechte wahren, zusätzliche Verpflichtungen vermeiden
Auch die EVP teilt diese Bedenken. Zwar
müssten, so Axel Voss (EVP, DE), bestehende Arbeitnehmerrechte gewahrt bleiben.
Man dürfe aber der EU Inc. keine zusätzlichen Verpflichtungen auferlegen, die für
andere Gesellschaftsformen nicht gelten. Schließlich diene die
Gesetzesinitiative dazu, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern, indem
gesellschaftsrechtliche Hürden im Binnenmarkt abgebaut und Unternehmensgründungen,
grenzüberschreitendes Wachstum und Investitionen erleichtert werden. Die neue
Rechtsform müsse für Unternehmen attraktiv bleiben.
Klärung im November möglich
Damit geht der Versuch, eine Einigung im
JURI zu erzielen, in die dritte Runde. Ein neuer Anlauf ist für den 4. oder 5.
November vorgesehen. Sollten die Fraktionen einen Kompromiss finden, könnte das
Plenum am 11. oder 12. November seinen Standpunkt beschließen und den Weg zum
Trilog freimachen. Aufseiten des Rates soll sich der Ausschuss der Ständigen
Vertreter (COREPER I) am 23. Oktober mit der Gesetzesinitiative befassen und
seine allgemeine Ausrichtung festlegen.