Getty Images - frankpetersAlterssicherung bei Erwerbsunterbrechungen
EU-Kommission diskutiert Versorgungslücken bei wechselhaften Erwerbsverläufen.
VS – 10/2026
Am 5. und 6.
Oktober veranstaltete die Europäische Kommission einen Workshop zur
Alterssicherung von Menschen mit unterbrochenen oder wechselhaften
Erwerbsverläufen. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie sich bestehende Lücken
bei der Altersvorsorge schließen und eine ausreichende Absicherung im Alter
gewährleisten lassen. Denn viele Rentensysteme sind nach wie vor auf eine
möglichst durchgehende Vollzeitbeschäftigung ausgerichtet. Wer dagegen in
Teilzeit, befristet oder mit längeren Unterbrechungen arbeitet, erwirbt häufig
geringere Rentenansprüche.
Besonders
betroffen sind Frauen, junge Menschen, Geringqualifizierte und Menschen mit
Migrationshintergrund. Niedrige Einkommen, Beitragslücken und ein
eingeschränkter Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge können dazu führen,
dass sie trotz ihrer Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung im
Alter nur unzureichend abgesichert sind.
Unterbrochene Erwerbsverläufe führen häufig zu geringeren Renten
Angesichts
des demografischen Wandels wurde in zahlreichen europäischen Ländern die sogenannte
Beitragsäquivalenz gestärkt. Das bedeutet, dass die spätere Rentenhöhe
zunehmend davon abhängt, wie viel jemand im Laufe seines Erwerbslebens in die
Rentenversicherung eingezahlt hat. Damit sollen unter anderem Anreize für eine
höhere Erwerbsbeteiligung älterer Menschen und von Frauen geschaffen werden.
Für
Menschen mit unterbrochenen Erwerbsverläufen kann dies jedoch Nachteile haben.
Denn je stärker die spätere Rente von den eingezahlten Beiträgen abhängt, desto
größer können die Auswirkungen niedriger Einkommen, befristeter
Arbeitsverhältnisse, Arbeitslosigkeit und anderer Erwerbsunterbrechungen auf
die Rentenhöhe sein.
Versicherungsschutz allein reicht nicht aus
In
ihrem Hintergrundpapier zum Workshop erläuterte Kati Kuitto vom Finnish Centre
for Pensions, dass die meisten Formen nicht standardisierter Beschäftigung grundsätzlich
in die gesetzlichen Rentensysteme einbezogen sind. Dennoch bestehen weiterhin Lücken
beim Versicherungsschutz, insbesondere für Menschen mit sehr geringen Einkommen
oder kurzen Arbeitszeiten.
In
einigen Mitgliedstaaten ist die Absicherung bestimmter Beschäftigtengruppen nur
auf freiwilliger Basis möglich. Dazu zählen beispielsweise geringfügig
Beschäftigte in Österreich oder bestimmte Vertragsbeschäftigte in Tschechien.
In Deutschland können Minijobber sich von der Rentenversicherungspflicht befreien
lassen.
Doch
auch wer gesetzlich rentenversichert ist, erwirbt nicht automatisch
ausreichende Rentenansprüche. Mindestversicherungszeiten und Beitragsgrenzen können
zusätzliche Hürden darstellen, insbesondere für Menschen mit befristeten,
saisonalen oder unregelmäßigen Beschäftigungsverhältnissen. Lange
Versicherungs- oder Wohnzeiten können zudem Menschen mit Migrationserfahrung
benachteiligen.
Die
Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit oder unbezahlter Sorgearbeit sowie
andere Ausgleichsmechanismen können diese Nachteile teilweise abfedern. Vollständig
ausgleichen können sie die bestehenden Unterschiede jedoch nicht.
Betriebliche Altersvorsorge mit zusätzlichen Hürden
Neben
der gesetzlichen Rente gewinnen die betriebliche und private Altersvorsorge an
Bedeutung. Doch gerade hier können Menschen mit niedrigen Einkommen oder
unterbrochenen Erwerbsverläufen benachteiligt sein. Insbesondere bei
kapitalgedeckten Modellen sind frühzeitige Einzahlungen wichtig, da das
angesparte Kapital so über einen längeren Zeitraum Erträge erwirtschaften kann.
Hinzu
kommt, dass die betriebliche Altersvorsorge häufig auf stabile, langfristige
Beschäftigungsverhältnisse ausgerichtet ist. Mindestbeschäftigungszeiten,
Wartefristen, Einkommensgrenzen und Mindestarbeitszeiten erschweren
insbesondere Teilzeitbeschäftigten, befristet Beschäftigten und Menschen mit
häufigen Arbeitgeberwechseln den Zugang.
Auch
automatische Beitrittsmodelle können diese Hürden nicht vollständig beseitigen.
Bei solchen Modellen werden Beschäftigte ohne eigenen Antrag in eine
betriebliche Altersvorsorge einbezogen. Bestehende Zugangsvoraussetzungen wie
Mindestbeschäftigungszeiten oder Einkommensgrenzen können jedoch weiterhin
bestimmte Beschäftigtengruppen ausschließen. Begrenzte Anrechnungsmöglichkeiten
für Sorgezeiten können diese Ungleichheiten zusätzlich verschärfen.
Altersvorsorgepflicht auf weitere Beschäftigungsformen ausweiten
In den
Beiträgen des Workshops wurde deutlich, dass freiwillige Formen der
Altersvorsorge Menschen in nicht standardisierten Beschäftigungsverhältnissen häufig
nur unzureichend erreichen. Deshalb wurde dafür plädiert, die verpflichtende
Altersvorsorge auf weitere Beschäftigungsformen auszuweiten und bestehende
Zugangshürden abzubauen.
Auch
die zunehmende Bedeutung der betrieblichen Altersvorsorge für die Sicherung des
Lebensstandards im Alter wurde kritisch diskutiert. Einige Teilnehmende
sprachen sich in diesem Zusammenhang für automatische Beitrittsmodelle aus. Die
vorgestellten nationalen Modelle zeigten jedoch, dass auch hier häufig
Mindesteinkommensgrenzen und Mindestbeschäftigungszeiten gelten.
Einigkeit
bestand darüber, dass Umverteilungselemente wie die Anrechnung von Sorgezeiten auf
die Rente wichtig sind, allein aber nicht ausreichen, um eine angemessene
Alterssicherung zu gewährleisten.
Im
zweiten Quartal 2027 werden der Ausschuss für Sozialschutz und die Europäische
Kommission ihren gemeinsamen Bericht über einen angemessenen sozialen Schutz im
Alter vorlegen. Darin soll auch die Absicherung von Menschen in nicht
standardisierten Beschäftigungsverhältnissen behandelt werden.