EU-Kommission diskutiert Versorgungslücken bei wechselhaften Erwerbsverläufen.

VS – 10/2026

Am 5. und 6. Oktober veranstaltete die Europäische Kommission einen Workshop zur Alterssicherung von Menschen mit unterbrochenen oder wechselhaften Erwerbsverläufen. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie sich bestehende Lücken bei der Altersvorsorge schließen und eine ausreichende Absicherung im Alter gewährleisten lassen. Denn viele Rentensysteme sind nach wie vor auf eine möglichst durchgehende Vollzeitbeschäftigung ausgerichtet. Wer dagegen in Teilzeit, befristet oder mit längeren Unterbrechungen arbeitet, erwirbt häufig geringere Rentenansprüche.

Besonders betroffen sind Frauen, junge Menschen, Geringqualifizierte und Menschen mit Migrationshintergrund. Niedrige Einkommen, Beitragslücken und ein eingeschränkter Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge können dazu führen, dass sie trotz ihrer Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung im Alter nur unzureichend abgesichert sind.

Unterbrochene Erwerbsverläufe führen häufig zu geringeren Renten

Angesichts des demografischen Wandels wurde in zahlreichen europäischen Ländern die sogenannte Beitragsäquivalenz gestärkt. Das bedeutet, dass die spätere Rentenhöhe zunehmend davon abhängt, wie viel jemand im Laufe seines Erwerbslebens in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Damit sollen unter anderem Anreize für eine höhere Erwerbsbeteiligung älterer Menschen und von Frauen geschaffen werden.

Für Menschen mit unterbrochenen Erwerbsverläufen kann dies jedoch Nachteile haben. Denn je stärker die spätere Rente von den eingezahlten Beiträgen abhängt, desto größer können die Auswirkungen niedriger Einkommen, befristeter Arbeitsverhältnisse, Arbeitslosigkeit und anderer Erwerbsunterbrechungen auf die Rentenhöhe sein.

Versicherungsschutz allein reicht nicht aus

In ihrem Hintergrundpapier zum Workshop erläuterte Kati Kuitto vom Finnish Centre for Pensions, dass die meisten Formen nicht standardisierter Beschäftigung grundsätzlich in die gesetzlichen Rentensysteme einbezogen sind. Dennoch bestehen weiterhin Lücken beim Versicherungsschutz, insbesondere für Menschen mit sehr geringen Einkommen oder kurzen Arbeitszeiten.

In einigen Mitgliedstaaten ist die Absicherung bestimmter Beschäftigtengruppen nur auf freiwilliger Basis möglich. Dazu zählen beispielsweise geringfügig Beschäftigte in Österreich oder bestimmte Vertragsbeschäftigte in Tschechien. In Deutschland können Minijobber sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Doch auch wer gesetzlich rentenversichert ist, erwirbt nicht automatisch ausreichende Rentenansprüche. Mindestversicherungszeiten und Beitragsgrenzen können zusätzliche Hürden darstellen, insbesondere für Menschen mit befristeten, saisonalen oder unregelmäßigen Beschäftigungsverhältnissen. Lange Versicherungs- oder Wohnzeiten können zudem Menschen mit Migrationserfahrung benachteiligen.

Die Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit oder unbezahlter Sorgearbeit sowie andere Ausgleichsmechanismen können diese Nachteile teilweise abfedern. Vollständig ausgleichen können sie die bestehenden Unterschiede jedoch nicht.

Betriebliche Altersvorsorge mit zusätzlichen Hürden

Neben der gesetzlichen Rente gewinnen die betriebliche und private Altersvorsorge an Bedeutung. Doch gerade hier können Menschen mit niedrigen Einkommen oder unterbrochenen Erwerbsverläufen benachteiligt sein. Insbesondere bei kapitalgedeckten Modellen sind frühzeitige Einzahlungen wichtig, da das angesparte Kapital so über einen längeren Zeitraum Erträge erwirtschaften kann.

Hinzu kommt, dass die betriebliche Altersvorsorge häufig auf stabile, langfristige Beschäftigungsverhältnisse ausgerichtet ist. Mindestbeschäftigungszeiten, Wartefristen, Einkommensgrenzen und Mindestarbeitszeiten erschweren insbesondere Teilzeitbeschäftigten, befristet Beschäftigten und Menschen mit häufigen Arbeitgeberwechseln den Zugang.

Auch automatische Beitrittsmodelle können diese Hürden nicht vollständig beseitigen. Bei solchen Modellen werden Beschäftigte ohne eigenen Antrag in eine betriebliche Altersvorsorge einbezogen. Bestehende Zugangsvoraussetzungen wie Mindestbeschäftigungszeiten oder Einkommensgrenzen können jedoch weiterhin bestimmte Beschäftigtengruppen ausschließen. Begrenzte Anrechnungsmöglichkeiten für Sorgezeiten können diese Ungleichheiten zusätzlich verschärfen.

Altersvorsorgepflicht auf weitere Beschäftigungsformen ausweiten

In den Beiträgen des Workshops wurde deutlich, dass freiwillige Formen der Altersvorsorge Menschen in nicht standardisierten Beschäftigungsverhältnissen häufig nur unzureichend erreichen. Deshalb wurde dafür plädiert, die verpflichtende Altersvorsorge auf weitere Beschäftigungsformen auszuweiten und bestehende Zugangshürden abzubauen.

Auch die zunehmende Bedeutung der betrieblichen Altersvorsorge für die Sicherung des Lebensstandards im Alter wurde kritisch diskutiert. Einige Teilnehmende sprachen sich in diesem Zusammenhang für automatische Beitrittsmodelle aus. Die vorgestellten nationalen Modelle zeigten jedoch, dass auch hier häufig Mindesteinkommensgrenzen und Mindestbeschäftigungszeiten gelten.

Einigkeit bestand darüber, dass Umverteilungselemente wie die Anrechnung von Sorgezeiten auf die Rente wichtig sind, allein aber nicht ausreichen, um eine angemessene Alterssicherung zu gewährleisten.

Im zweiten Quartal 2027 werden der Ausschuss für Sozialschutz und die Europäische Kommission ihren gemeinsamen Bericht über einen angemessenen sozialen Schutz im Alter vorlegen. Darin soll auch die Absicherung von Menschen in nicht standardisierten Beschäftigungsverhältnissen behandelt werden.