Magazine ed*
ed* Nr. 01/2018

Soziale Sicherungssysteme –
ein Auslaufmodell?

Auf der Suche nach Lösungen – die europäische Ebene

ed* Nr. 01/2018 – Kapitel 2

Die EU-Kommission hat in der Europäischen Säule sozialer Rechte den Mitgliedstaaten empfohlen, allen Erwerbs­tätigen das Recht auf einen angemessenen Sozialschutz einzuräumen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie unter vergleichbaren Bedingungen auch Selbstständige sollen unabhängig von der Art und Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses von einer sozialen Absicherung profitieren. Die Brüsseler Behörde hat damit entsprechende Bedenken, die von Interessenvertretern im Rahmen der Konsultation zur Säule sozialer Rechte geäußert wurden, aufgegriffen.  

 

Begleitend zur Veröffentlichung der Säule hat die Kommission sehr früh die europäischen Sozialpartner eingebunden, um deren Meinung über mögliche Aktivitäten auf europäischer Ebene zu erfragen. Diese bewerteten verbindliche europäische Initiativen unterschiedlich. Während nach Ansicht der Arbeitgebervertreter keine Notwendigkeit für eine Änderung der europäischen Gesetze besteht, sahen die Arbeitnehmervertreter Raum für Verbesserung bei der Umsetzung von bestehendem EU Recht. 

 

Daneben hat die EU-Kommission verschiedene Interessen­gruppen, auch die gesetzlichen Sozialversicherungs­organisationen, zu einer möglichen Initiative auf EU-Ebene befragt. Die Spitzen­organisationen der deutschen Sozial­versicherung haben in ihrer Stellung­nahme darauf verwie­sen, dass die Mitgliedstaaten Lösungen auf nationaler Ebene suchen müssen, sofern Sicherungslücken bestehen. Ein besserer Erfahrungs- und Informations­austausch könnte die Mitgliedstaaten aber in ihrer Ver­antwortung unterstützen. 

 

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Konsultationen und der Anhörungen möchte die Kommission im März 2018 einen Vorschlag für eine Initiative im Rahmen ihres „Pakets für soziale Gerechtigkeit“ vorlegen.