Am 8. März 2016 legte die EU-Kommission den ersten Entwurf einer Europäischen Säule sozialer Rechte vor. Gleichzeitig startete sie eine breite Konsultation mit einer sehr langen Frist bis Mitte Dezember. Die Initiative zielt zwar zunächst auf die Euro-Zone ab, bietet aber auch den übrigen EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, sich anzuschließen.

05/2016

EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen erklärte hierzu: "Die Änderungen, die sich in der Arbeitswelt vollziehen, sind die größte Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Globalisierung, digitale Revolution und neue Geschäftsmodelle haben bisher nicht gekannte Auswirkungen darauf, wie wir arbeiten. Wir müssen bereit sein, diese Trends und Entwicklungen vorwegzunehmen und zu steuern. Und wir müssen uns einige grundlegende Fragen stellen. Erfüllen die sozialpolitischen Strategien der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten auch im 21. Jahrhundert ihren Zweck? Wie können wir das europäische Sozialmodell zukunftssicher machen?" 

 

Die Konsultation ist im Zusammenhang mit dem sogenannten „Bericht der fünf Präsidenten“ vom Juni 2015 über die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion zu sehen. Ziel ist es, eine Bestandsaufnahme des gegenwärtigen sozialen „Acquis“ der EU zu machen, Überlegungen zu neuen Trends bei den Arbeitsmustern und in der Gesellschaft anzustellen und Meinungen und Feedback zum ersten, vorläufigen Entwurf der „sozialen Säule“ einzuholen. Die Ergebnisse der Konsultation werden in die endgültige Ausgestaltung einfließen und dazu beitragen, den Umfang künftiger Maßnahmen abzustecken. Die Vorlage einer konsolidierten Fassung der europäischen Säule sozialer Rechte ist für Frühjahr 2017 geplant.  

 

Nach ihrer Annahme soll die „Säule“ als Bezugsrahmen für das Leistungsscreening der Teilnehmerstaaten im Beschäftigungs- und Sozialbereich dienen und Reformen auf nationaler Ebene vorantreiben. Außerdem soll sie als Kompass für eine erneuerte Konvergenz innerhalb des Euro-Raums fungieren. 

 

Noch völlig unklar ist der Umfang der Rechtsverbindlichkeit der zu schaffenden Säule. Derzeit sieht es so aus, als würde sie eher den Charakter einer Empfehlung aufweisen, selbst wenn sie in Form eines Rechtsdokuments erscheint. Dennoch müssen die Ausführungen im Kapitel „Angemessener und nachhaltiger Sozialschutz“ sehr sorgfältig begleitet werden, da sie Kernbereiche der Deutschen Sozialversicherung betreffen und nicht immer im Einklang mit nationalen Praktiken und Präferenzen stehen.