Rat einigt sich auf Mandat für das Reformpaket „Ein Stoff, eine Bewertung“.

SK – 07/2024

Mitte Juni hat der Rat der Europäischen Union (EU) sein Mandat für die interinstitutionellen Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zum Reformpaket „Ein Stoff, eine Bewertung“ geeinigt. Das Paket beinhaltet Vorschläge für zwei Verordnungen und eine Richtlinie, die darauf abzielen, die Bewertungen chemischer Stoffe in allen einschlägigen EU-Rechtsvorschriften zu vereinheitlichen, die Wissensbasis für chemische Stoffe zu stärken und die frühzeitige Erkennung neu auftretender chemischer Risiken und entsprechender Maßnahmen zu gewährleisten.

Förderung von Zusammenarbeit und Ressourcen

Viele der neuen Aufgaben, wie zum Beispiel die technischen und wissenschaftlichen Arbeiten zu Stoffbewertungen, sollen auf die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) übergehen. Die Ausschüsse der ECHA, die sich mit der Bewertung von Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie sozioökonomischen Auswirkungen befassen, verfügen nicht über genügend Kapazitäten, um die neuen Aufgaben vollumfänglich umzusetzen. Folglich haben sich die Mitgliedstaaten für eine Anpassung der Ressourcen ausgesprochen, die auch in den künftigen Rechtsvorschriften über die Finanzierung der ECHA berücksichtig werden sollte. Die DSV hat dies in ihrer Stellungnahme zum Reformpaket ebenfalls hervorgehoben und fordert darüber hinaus den Ausbau der Fachkompetenzen der ECHA auf dem Gebiet der Elektro- und Elektronikgeräte.


Die neuen Vorschriften stärken die Zusammenarbeit der ECHA mit anderen Agenturen wie der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), der Europäische Umweltagentur (EUA) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Die Einrichtung eines Verfahrens, mit dem etwaige Meinungsverschiedenheiten zwischen ECHA, EFSA, EUA und EMA beseitigt werden können, wurde von den Mitgliedstaaten begrüßt. Auch die DSV würdigt dies und weist darauf hin, dass ein umfassender wissenschaftlicher und technischer Austausch über die strittigen Punkte gewährleistet werden muss.

Freier Zugang zu Daten in der Plattform

Die Einrichtung einer neuen Datenplattform, wie sie die Europäische Kommission vorgeschlagen hat, ermöglicht die Sammlung aller Informationen über Chemikalien auf EU-Ebene in einer zentral zugänglichen IT-Infrastruktur. Dies macht die Daten für interessierte Kreise auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar. In ihrem Vorschlag limitiert die Europäische Kommission aber den Zugang zu allen Daten. Die Mitgliedsstaaten kritisieren diese Herangehensweise und fordern einen freien Zugang zu allen Daten, die nicht als vertraulich eingestuft sind. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die wissenschaftlichen Entscheidungen der EU würde damit gestärkt werden.


Die DSV weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass nicht nur Behörden, sondern auch wissenschaftliche Gremien und die Träger Sozialversicherung Zugriff auf alle Daten haben sollten, die sie für ihre Arbeit beziehungsweise die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen. Die Mitgliedstaaten ziehen zudem auch eine Ausweitung der Datenbank in Erwägung und plädieren dafür, neben den medizinischen Daten über Wirkstoffe und Umweltunverträglichkeitsprüfungen auch die Aufnahme von weiteren medizinischen Daten sechs Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung zu ermöglichen.

Interinstitutionelle Verhandlungen

Die Verhandlung finden in der Regel als Trilog zwischen dem Rat, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission statt. Bis es jedoch dazu kommen kann, muss das Europäische Parlament seine Position festlegen. Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) wurde für zuständig befunden. Jedoch muss die Berichterstatterrolle neu vergeben werden, da die designierte Berichterstatterin nicht wiedergewählt wurde. Daher bleibt abzuwarten, wann sich der ENVI-Ausschuss mit dem Reformpaket befassen wird.