Zukünftig sollen Daten, die für die euro­päi­sche Sozi­al­po­litik von Bedeu­tung sind, schneller vorliegen und euro­pa­weit besser vergleichbar sein.

09/2016

Das sieht der Entwurf einer Rahmenverordnung vom 24. August 2016 vor. In Kraft treten soll das Regelwerk im Jahr 2019. Wird die Verordnung angenommen, würden die Vorgaben für die sieben derzeit nebeneinander bestehenden Erhebungen vereinheitlicht. Unter anderem soll die Statistik über die Einkommens- und Lebensverhältnisse bereits im Dezember des Erhebungsjahres veröffentlicht werden und damit elf Monate früher vorliegen als bisher. 

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