Die Sozi­al­partner der Friseur­branche, UNI Europa Hair & Beauty und Coif­fure EU, unter­zeich­neten eine gemein­same Rahmen­ver­ein­ba­rung.

10/2016

Nachdem die Sozialpartner der Friseurbranche, UNI Europa Hair & Beauty und Coiffure EU, in den vergangenen Jahren vergeblich versucht hatten, konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit in der Friseurbranche aufzustellen, ist es ihnen nun gelungen, eine gemeinsame Rahmenvereinbarung zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit zu unterzeichnen. Die erfolgreich abgeschlossene Vereinbarung beinhaltet konkrete Empfehlungen für die Durchführung einzelner Arbeitsschritte, die dazu führen sollen, die Gesundheit der Friseure zu schonen, sowie Regelungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz und zur Unfallvermeidung. 

 

Anlass für die Bemühungen ist die Tatsache, dass Beschäftigte in der Friseurbranche mit überdurchschnittlich hoher Wahrscheinlichkeit an bestimmten Krankheiten leiden und hierbei ein direkter Bezug zu ihrer Tätigkeit besteht. So kommt es zu einer Vielzahl von Hauterkrankungen (zehnfach erhöhtes Risiko im Vergleich zum Durchschnitt), die womöglich aus dem häufigen Kontakt mit diversen Pflegemitteln resultieren, aber auch zu einer Häufung bei Muskel-Skelett-Erkrankungen wie Arthritis oder Tendinitis. Des Weiteren treten bei jedem fünften Friseur asthmatische Leiden auf, die mit deren Beruf in Zusammenhang gebracht werden können. Den Sozialpartnern war es deswegen ein Anliegen, erhöhte Gesundheitsrisiken von Friseuren einzuschränken und generell die Sicherheit und die Gesundheit am Arbeitsplatz zu verbessen. Die Empfehlungen sollten nun den ungefähr eine Millionen Friseurinnen und Friseuren in Europa zugutekommen.  

 

Die Sozialpartnervereinbarung ist allerdings rechtlich nicht bindend ist, ihre Unterzeichnung aber als Aufforderung an die Europäischen Institutionen zu verstehen, diese Regelungen in gesetzliche Bestimmungen umzuwandeln. Bevor es zu einer solchen Umsetzung kommt, wird zunächst die Kommission die Vereinbarung begutachten. Anschließend kann sie gemäß Artikel 155 AEUV dem Rat einen entsprechenden Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von den Sozialpartnern geschlossenen Rahmenvereinbarung vorlegen.  

 

Die Rahmenvereinbarung ist im Internet abrufbar: 

http://www.uni-europa.org/wp-content/uploads/2016/06/EFA_OHS_HairdressingSector_signed_20160623.pdf 

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